Genaue Anschrift des Verkäufers

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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AndreasHL
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Genaue Anschrift des Verkäufers

Beitrag von AndreasHL »

Hallo,

nach Ersteigerung eines Artikels und Bezahlung per Überweisung wurde dieser nicht geliefert. Auf Mahnungen per Mail keine Reaktion.

Als Kontaktdaten wurde von der Versteigerungsplattform nur der Name mitgeteilt, PLZ und Ort, Die Strasse wurde bei der Anmeldung nicht angegeben. Nun handelt es sich um einen nicht so großen Ort (XX). Reicht es für das weitere Vorgehen aus, wenn die Schreiben an Frau XXX YYY, PLZ, XX gehen? Ich möchte eine Kontopfändung beantragen und Strafanzeige stellen.

Über "das Örtliche" habe ich auch die Straße herausgefunden, aber es besteht ja keine Rechtssicherheit, theoretisch könnte da auch eine andere Person mit gleichem Namen wohnen.

Kann man (ggfls. über einen Anwalt) die korrekte Anschrift über die Bank erfahren? Bankverbindung und Kontonummer sind bekannt.

Würde die Polizei bei einer Strafanzeige die komplette Anschrift von sich aus ermitteln? Nach den Beurteilungen XXXX wurden inzwischen schon einige Strafanzeigen gestellt.

Viele Grüße

Andreas
Zuletzt geändert von ktown am 11.12.17, 11:20, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Klarname enfernt
SusanneBerlin
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Re: Genaue Anschrift des Verkäufers

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Ich möchte eine Kontopfändung beantragen
Eine Kontopfändung kann man nicht einfach so beantragen. Voraussetzung ist ein gerichtlichter Titel.

Ein das Recht auf Rückzahlung hat man erst, nachdem man eine Lieferfrist gesetzt und nach Ablaufen der Frist vom Vertrag zurückgetreten ist. Die Verkäuferin könnte ansonsten immer noch liefern.
Kann man (ggfls. über einen Anwalt) die korrekte Anschrift über die Bank erfahren? Bankverbindung und Kontonummer sind bekannt.
Nein.
Über "das Örtliche" habe ich auch die Straße herausgefunden, aber es besteht ja keine Rechtssicherheit, theoretisch könnte da auch eine andere Person mit gleichem Namen wohnen.
Was spricht dagegen, die Person mit Einschreiben unter dieser Straße anzuschreiben? Kostet nicht viel, und man hat die notwendigen zivilrechtlichen Voraussetzungen für die gerichtliche Geltendmachung unter der am wahrscheinlichsten bzw. einzigen Adresse, die man hat, geschaffen.
Grüße, Susanne
hambre
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Re: Genaue Anschrift des Verkäufers

Beitrag von hambre »

Nach den Beurteilungen XXXX wurden inzwischen schon einige Strafanzeigen gestellt.
Dann stelle Dich schon mal darauf ein, dass es kein pfändbares Kontoguthaben gibt und auch andere Vollstreckungsmaßnahmen wahrscheinlich ins Leere laufen.
Würde die Polizei bei einer Strafanzeige die komplette Anschrift von sich aus ermitteln?
Wahrscheinlich ja, es spricht aber auch nichts dagegen, die Straße anzugeben und dabei zu erklären, dass man die einfach aus dem Telefonbuch hat und man sich somit nicht sicher ist, ob die Straßenangabe korrekt ist.
SusanneBerlin
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Re: Genaue Anschrift des Verkäufers

Beitrag von SusanneBerlin »

Dann stelle Dich schon mal darauf ein, dass es kein pfändbares Kontoguthaben gibt und auch andere Vollstreckungsmaßnahmen wahrscheinlich ins Leere laufen.
Dem würde ich zustimmen. Solche dumm-verzweifelten Straftaten (wie online Sachen verkaufen die man nicht hat und sich das Geld auf das eigene Konto überweisen lassen) werden erfahrungsgemäß nicht von Menschen ausgeübt, die über ein positives Bankkonto (mit eigenem, nichtergaunerten Geld) und/oder einem pfändbaren Einkommen verfügen.
Grüße, Susanne
zimtrecht
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Re: Genaue Anschrift des Verkäufers

Beitrag von zimtrecht »

So etwas hatte ich auch - mit Mahnbescheid usw. nicht viel weiter gekommen, am Ende hat lediglich eine Betrugsanzeige und damit verbunden die Gefährdung der Restschuldbefreiung in der Privatinsolvenz zumindest zur Rückerstattung des urspr. Zahlbetrags geführt. Ist aber ein nerviger Weg, den ich für ein paar Euro fuffzig nicht bestreiten würde, sondern das Lehrgeld in Erinnerung behalte. Bei Beträgen ab einigen hundert Euro schaut das wieder anders aus, da kann man sich schon mal zu Anwalt und Gericht begeben.
ktown
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Re: Genaue Anschrift des Verkäufers

Beitrag von ktown »

@zimtrecht: Dem Ansatz möchte ich widersprechen. Wenn alle so denken, dann fördert man meines Erachtens das kriminelle Treiben. Man sollte definitiv eine Strafanzeige aufgeben, damit ermittelt wird.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
zimtrecht
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Re: Genaue Anschrift des Verkäufers

Beitrag von zimtrecht »

ktown hat geschrieben:Man sollte definitiv eine Strafanzeige aufgeben, damit ermittelt wird.
Volle Zustimmung dafür! Nur sollte man sich nicht die Mühe machen, mit einer entsprechenden Info an den "Verkäufer" ein Umdenken bewegen zu wollen. Kommentarlose Anzeige, die StA oder Polizei wird ja über die Kontodaten den Inhaber ermitteln können, da muss man nicht selbst Aufwand betreiben. Also ja, Anzeige ist sinnvoll und nein, sollte man nicht machen, um sein Geld zurück zu bekommen sondern grundsätzlich.
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