Falsch beraten... Rückgabe möglich?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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Unterkatze
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Falsch beraten... Rückgabe möglich?

Beitrag von Unterkatze »

Hallo Zusammen...

Ich war im Juni unterwegs, um Kinderwagen anzusehen... in einem Fachgeschäft haben wir uns ausführlich beraten lassen. Wir haben geschildert, dass wir auf einem Bauernhof mitten in der Pampa wohnen und hier kaum befestigte Wege haben und definitiv viel im Wald sind mit dem Wagen.
Haben dann einen Wagen für 1400 Euro gekauft, da wir dachten, die Verkäuferin hat Ahnung und berät uns richtig.
So... nun zum problem: im Dezember kam der nachwuchs und der Wagen ist absolut ungeeignet. Kann man da noch irgendwas machen, denn wir haben den Wagen ja aufgrund ihrer Beratung gekauft. :-(

Wir waren zu 5. beim Kauf des wagens.
ktown
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Re: Falsch beraten... Rückgabe möglich?

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
Zafilutsche
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Re: Falsch beraten... Rückgabe möglich?

Beitrag von Zafilutsche »

Wenn ein "Verkäufer" berät, dann kann regelmäßig eine Beratung über die zu verkaufenden Produkte beraten werden. Sobald es um Hersteller Produkte geht, die der Verkäufer nicht vertreibt, kann dieser selbstverständlich nicht über Mitbewerberprodukte beraten.
Es gibt aber Organisationen/Vereine die machen Tests und führen Bewertungen durch. Die Ergebnisse solcher Tests/Prüfungen Ergebnisse werden dann (manchmal kostenpflichtig) veröffentlicht. Manche Hersteller wollen aber bei sehr guten Ergebnisse auch mit "Zertifikaten/Siegeln und/oder dem Ergebnis" werben.
Aber aufgepasst: "Siegel" ist nicht gleich "Siegel".

Man sollte sich die Frage stellen, was hat der Verkäufer (nachweislich) zugesichert, was das Produkt kann.
Und was kann das verkaufte Produkt im Gegensatz zu den festgeschriebenen Zusicherungen des Verkäufers nicht?
Biggi0001
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Re: Falsch beraten... Rückgabe möglich?

Beitrag von Biggi0001 »

Zafilutsche hat geschrieben:Wenn ein "Verkäufer" berät, dann kann regelmäßig eine Beratung über die zu verkaufenden Produkte beraten werden.
Guten Morgen! :)
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
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