Nutzungsentgelt bei Verbrauchsgüterkauf?

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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freemont
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Re: Nutzungsentgelt bei Verbrauchsgüterkauf?

Beitrag von freemont »

Wichtel hat geschrieben:@freemont: Danke!
...

Bitte,

dann halten wir als Zwischenergebnis fest: Der anfängliche Mangel kann nicht nachgewiesen werden, die Sachmängelhaftung führt nicht weiter.

Es geht also um die Garantie. Da ist der Rücktritt regelmäßig ausgeschlossen.
ktown
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Re: Nutzungsentgelt bei Verbrauchsgüterkauf?

Beitrag von ktown »

freemont hat geschrieben:
Wichtel hat geschrieben:@freemont: Danke!
...

Bitte,

dann halten wir als Zwischenergebnis fest: Der anfängliche Mangel kann nicht nachgewiesen werden, die Sachmängelhaftung führt nicht weiter.

Es geht also um die Garantie. Da ist der Rücktritt regelmäßig ausgeschlossen.
Ich befürchte es wird wieder nicht verstanden.

Aber was soll's. Man ist in seiner Theorie verfestigt (kenne ich ja selbst zu genüge :wink: ) und überhört die Gegenargumente.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Wichtel
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Re: Nutzungsentgelt bei Verbrauchsgüterkauf?

Beitrag von Wichtel »

@ freemont: Wenn der Reparaturversuch scheitert, weil bei der Überprüfung gar kein reparierfähiger technischer Fehler festgestellt werden kann, obwohl das Gerät definitiv nicht funktioniert, dann führt dies also lt. Ihrem Zwischenergebnis nicht zwangsläufig zu der beweiskräftigen Rückschlussfolgerung, dass der Mangel bereits von vornherein bereits beim Kaufvertrag bestanden haben muss, obwohl auch der Kunde während seiner Risikozeit einen gar nicht vorhandenen technischen Fehler logischer Weise auch gar nicht verursacht haben kann? Verursacht kann doch nur etwas worden sein, was danach auch tatsächlich vorhanden ist! Das klingt mich an wie eine Art Paradoxon.(ich finde hier leider keinen Smily mit Grübelfinger-Bewegung...)

@ktown: Wenn Sie Paradoxa verstehen, dann haben Sie mir tatsächlich etwas voraus...! :wink:
Nach dem "Grundgesetz der Intelligenz" kann keiner dümmer daherreden als er selber ist. Trotzdem ist alles, was ich hier äußere, in jeder Hinsicht unverbindlich!
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Re: Nutzungsentgelt bei Verbrauchsgüterkauf?

Beitrag von ktown »

Wichtel hat geschrieben:Wenn der Reparaturversuch scheitert, weil bei der Überprüfung gar kein reparierfähiger technischer Fehler festgestellt werden kann, obwohl das Gerät definitiv nicht funktioniert, dann führt dies also lt. Ihrem Zwischenergebnis nicht zwangsläufig zu der beweiskräftigen Rückschlussfolgerung, dass der Mangel bereits von vornherein bereits beim Kaufvertrag bestanden haben muss, obwohl auch der Kunde während seiner Risikozeit einen gar nicht vorhandenen technischen Fehler logischer Weise auch gar nicht verursacht haben kann?
das sind alles theoretische Winkelzüge, die für sie vielleicht logisch erscheinen. Letztlich müsste das jedoch durch den Vertragsgegner (Verkäufer) so bestätigt und was noch viel wichtiger ist, akzeptiert werden. Final, sollte es zu einem Prozess kommen, müsste ein Gericht davon überzeugt werden und dieses Gericht wird hierfür Gutachter heranziehen.

Jetzt dürfen sie abschätzen, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass dieses theoretische Konstrukt bis zum Ende bestand hat. :wink:
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Wichtel
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Re: Nutzungsentgelt bei Verbrauchsgüterkauf?

Beitrag von Wichtel »

Keine Sorge! Da es sich eh nur um einen theoretischen Fall handelt, ist eine Klage ohnehin ausgeschlossen; abgesehen davon ist mir der aussagekräftige Ausspruch "Vor Gericht und auf Hoher See..." auch aus eigener Berufsausbildung durchaus bekannt: Gerichte machen sich mitunter ihre eigenen Paradoxa, d.h., wenn sie über ihre eigenen Urteile nachdenken würden, dann würden sie sie mitunter selbst nicht mehr verstehen... :devil:
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