Juwelier verliert Perlenkette

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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KaffeeSucht
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Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von KaffeeSucht »

Hallo,

Die Eheleute geben gemeinsam eine teures Erbstück Perlenkette beim bekannten Juwelier ab um diese zu reparieren.
Der Juwelier gibt keinen Schein oder Quittung aus, das bestätigt die Kette erhalten zu haben.
Die Eheleute fragen nach 2 Wochen nach wie weit die Reparatur ist.
Der Juwelier gibt stets Ausflüchte und gesteht nach 4 Monaten die Kette verloren zu haben.
Er geht nicht mehr auf Telefonanrufe der Eheleute ein und lässt sich verleugnen.

Was ist hier zu tun um einen Schadensersatz der Kette zu bekommen?
SusanneBerlin
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von SusanneBerlin »

Was ist hier zu tun um einen Schadensersatz der Kette zu bekommen?
Den Schadensersatz vom Schädiger einfordern. Es wäre natürlich hilfreich, wenn man den Wert der Kette durch irgendeinen Nachweis belegen könnte, z.B. durch ein früher erstelltes Gutachten.
Grüße, Susanne
webmaster76
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von webmaster76 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Den Schadensersatz vom Schädiger einfordern.
Ohne Quittung/Erhaltsbestätigung über die Perlenkette dürfte es für die Eheleute unmöglich sein nachzuweisen, dass der Juwelier diese überhaupt erhalten hat.
KaffeeSucht hat geschrieben:Der Juwelier gibt stets Ausflüchte und gesteht nach 4 Monaten die Kette verloren zu haben.
Was er mutmaßlich mündlich gemacht hat. Auch hier wird der Nachweis unmöglich sein.

Und selbst wenn das Ehepaar nachweisen könnte, dass ein Schmuckstück übergeben wurde, wie soll der Nachweis gelingen, dass es die teuere Perlenkette und kein billiger Modeschmuck war?

Da der Juwelier offensichtlich "auf Tauchstation" geht, wird er wohl an einer einvernehmlichen Lösung kein Interesse haben. Und da bereits 4 Monate vergangen sind, werden sich mögliche Zeugen (Angestellte) wohl auch nicht mehr erinnern können.
freemont
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von freemont »

KaffeeSucht hat geschrieben:Hallo,

Die Eheleute geben gemeinsam eine teures Erbstück Perlenkette beim bekannten Juwelier ab um diese zu reparieren.
...

Dann kann einer der Ehepartner dem klagenden Ehepartner ggf. als Zeuge zur Verfügung stehen, dass die Kette abgegeben wurde.

I.Ü., das darf man nicht vergessen, auch der Schädiger unterliegt im Zivilrecht der Wahrheitspflicht.

Der Juwelier kann sich selbstverständlih nicht seiner Haftung entziehen, indem er die selbstverursachte Beweisnot seines geschädigten Vertragspartners ausnutzt. Die sehr hohen Beweisanforderungen werden hier ggf. abgemildert. Bewertungsrisiken gehen zulasten des Schädigers, er hat die Beweisnot verursacht.

Dass es die Kette gab ist erwiesen. Bei der Frage was sie wert war, müsste man sich eben so gut wie möglich behelfen, vielleicht gibt es Fotos, auf denen die Kette getragen wird, Kaufbelege, Zeugen, die noch wissen, was die Kette gekostet hat usf.

Ob sich das Alles aber lohnt, ob einem das den Aufwand wert ist, ist die Frage. Das Beste, nervenschonendste wäre, sich mit dem Juwelier vergleichsweise auf eine Kompensationszahlung zu einigen. Er weiss sicher ganz gut, was die Kette wert war. Perlen sind allerdings oft deutlich weniger wert, als man glaubt. Das sollte man im Hinterkopf haben, wenn der Juwelier ein Angebot macht.

Der hat übrigens eine Betriebshaftpflichtversicherung, der er das melden kann.
webmaster76
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von webmaster76 »

freemont hat geschrieben:Bewertungsrisiken gehen zulasten des Schädigers, er hat die Beweisnot verursacht.
Wieso soll der Juwelier die Beweisnot verursacht haben? Das Ehepaar hat eine mutmaßlich wertvolle Perlenkette abgegeben ohne eine Quittung zu verlangen. Die Beweisnot wurde selbst verursacht.

freemont hat geschrieben:Dass es die Kette gab ist erwiesen.
Mag ja sein. Aber ist auch erwiesen, dass es genau diese Kette war, die dem Juwelier übergeben wurde?
Klar kann der eine Ehepartner den anderen als Zeugen benennen. Doch wie ist dieser einzuordnen, wenn er dasselbe wirtschaftliche Interesse hat wie der Kläger?

freemont hat geschrieben:Das Beste, nervenschonendste wäre, sich mit dem Juwelier vergleichsweise auf eine Kompensationszahlung zu einigen.
Sehe ich auch so, doch sein Verhalten gibt einen begründeten Anlass anzunehmen, dass er in der Hinsicht zu nichts bereit ist.
freemont
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von freemont »

webmaster76 hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:Bewertungsrisiken gehen zulasten des Schädigers, er hat die Beweisnot verursacht.
Wieso soll der Juwelier die Beweisnot verursacht haben? Das Ehepaar hat eine mutmaßlich wertvolle Perlenkette abgegeben ohne eine Quittung zu verlangen. Die Beweisnot wurde selbst verursacht....
Das ist absurd. Darauf verbietet es sich überhaupt einzugehen.

Ob ein Zeuge glaubhaft, seine Aussage glaubwürdig ist, entscheidet einzig und allein ggf. ein Gericht. Es ist keineswegs so, dass der Ehepartner grundsätzlich ein weniger wertvoller Zeuge ist.

Es ist nicht legitim Ehegatten generell Prozessbetrug zu unterstellen.

Wenn hier der Juwelier abstreitet jemals eine Perlenkette erhalten zu haben, wäre das versuchter Betrug. Und das ließe sich mit den Aussagen der Geschädigten von der Staatsanwaltschaft auch nachweisen.

Ihre Blaupause für einen straf- und folgenlosen Betrug funktioniert also nicht.
winterspaziergang

Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von winterspaziergang »

freemont hat geschrieben:
webmaster76 hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:Bewertungsrisiken gehen zulasten des Schädigers, er hat die Beweisnot verursacht.
Wieso soll der Juwelier die Beweisnot verursacht haben? Das Ehepaar hat eine mutmaßlich wertvolle Perlenkette abgegeben ohne eine Quittung zu verlangen. Die Beweisnot wurde selbst verursacht....
Das ist absurd. Darauf verbietet es sich überhaupt einzugehen.
diese Argumentation ist unschlagbar!
Ob ein Zeuge glaubhaft, seine Aussage glaubwürdig ist, entscheidet einzig und allein ggf. ein Gericht. Es ist keineswegs so, dass der Ehepartner grundsätzlich ein weniger wertvoller Zeuge ist.
der Ehepartner weist also durch seine Aussage den Wert der abgegebenen Kette nach. oder dass die überhaupt dort abgegeben wurde.
Wenn hier der Juwelier abstreitet jemals eine Perlenkette erhalten zu haben, wäre das versuchter Betrug. Und das ließe sich mit den Aussagen der Geschädigten von der Staatsanwaltschaft auch nachweisen.
Die Aussage die Kette abgegeben zu haben, ist der Nachweis?
Ihre Blaupause für einen straf- und folgenlosen Betrug funktioniert also nicht.
diese Argumentation ist unschlagbar, das muss jeder einsehen
gmmg
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von gmmg »

winterspaziergang hat geschrieben:Die Aussage die Kette abgegeben zu haben, ist der Nachweis?
Eeine Zeugenaussage ist ein Beweismittel. In einem Strafprozess ist sogar der Geschädigte selbst Zeuge. :shock:
Evariste
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von Evariste »

Der Juwelier verhält sich hier nicht gerade wie ein "ehrbarer Kaufmann":
KaffeeSucht hat geschrieben: Die Eheleute fragen nach 2 Wochen nach wie weit die Reparatur ist.
Der Juwelier gibt stets Ausflüchte und gesteht nach 4 Monaten die Kette verloren zu haben.
Er geht nicht mehr auf Telefonanrufe der Eheleute ein und lässt sich verleugnen.
Von daher könnte man es auch mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB, für den Tatbestand kommt es übrigens nicht darauf an, ob die Kette besonders wertvoll war) versuchen. Wenn sich der Juwelier dann der Polizei gegenüber dahingehend einlässt, er habe die Kette keineswegs unterschlagen, sie sei ihm nur abhanden gekommen, dann ist die fehlende Quittung schon mal kein Problem mehr.

Generell die Sache mit der Quittung... das ist immer wieder ein Problem, man gibt z. B. einen teuren Mietwagen zurück und bekommt trotz Nachfrage keine Bestätigung über die Rückgabe, was soll man in so einem Fall machen? Den Wagen behalten und weiter Miete zahlen?

Genauso mag es hier gelaufen sein, der Juwelier hatte warum auch immer keine Lust einen Abholschein auszustellen, vielleicht kennt man sich auch, also dringt man als Kunde nicht darauf. Und hinterher heißt es dann "keine Quittung - selbst schuld".
freemont
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von freemont »

Evariste hat geschrieben:...
Von daher könnte man es auch mit einer Strafanzeige wegen Unterschlagung (§ 246 StGB, für den Tatbestand kommt es übrigens nicht darauf an, ob die Kette besonders wertvoll war) versuchen. ...

Wenn man sich mit Jemand friedlich auf eine angemessene Kompensationszahlung einigen möchte, ist es vielleicht nicht sehr klug eine Strafanzeige gegen denjenigen zu erstatten.

Erst recht, wenn es um etwas "nicht besonders wertvolles" geht.
Evariste
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von Evariste »

webmaster76 hat geschrieben: Da der Juwelier offensichtlich "auf Tauchstation" geht, wird er wohl an einer einvernehmlichen Lösung kein Interesse haben.
Das wäre auch meine Einschätzung.
karli
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von karli »

Aufgrund welcher Rechtslage würde denn der Juwelier die Kette ersetzen müssen, falls er sie tatsächlich verloren hätte ?
Die Eheleute geben gemeinsam eine teures Erbstück Perlenkette beim bekannten Juwelier ab um diese zu reparieren.
Sollte die Kette gegen Entgelt repariert werden?
Ist der Juwelier Unternehmer und hat er die Kette als Unternehmer entgegen genommen?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
freemont
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von freemont »

karli hat geschrieben:Aufgrund welcher Rechtslage würde denn der Juwelier die Kette ersetzen müssen, falls er sie tatsächlich verloren hätte ?
...

"Anspruchsgrundlage", was glauben Sie denn?

https://dejure.org/gesetze/BGB
SusanneBerlin
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Eheleute geben gemeinsam eine teures Erbstück Perlenkette beim bekannten Juwelier ab um diese zu reparieren.
Wie ist der Satz gemeint?

-Die Eheleute geben gemeinsam eine teures Erbstück Perlenkette beim stadtbekannten Juwelier ab um diese reparieren zu lassen.

oder

Die Eheleute geben gemeinsam eine teures Erbstück Perlenkette bei einem Bekannten ab, derJuwelierist, ab um diese als Gefälligkeit kostenlos repariert zu bekommen..
Grüße, Susanne
Evariste
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Re: Juwelier verliert Perlenkette

Beitrag von Evariste »

SusanneBerlin hat geschrieben: Wie ist der Satz gemeint?
Sollte eigentlich egal sein. Auch wenn es um eine Gefälligkeit ging, ist damit die Haftung nach §823 BGB nicht ausgeschlossen. Es geht hier nicht um eine schlecht ausgeführte Reparatur o. ä., sondern um eine grob fahrlässige Verletzung des Eigentums.
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