Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens, Kaufrecht für Käufer und Verkäufer, Werkvertragsrecht

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karli
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Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von karli »

Ein Verbraucher entdeckt in einem Onlineshop ein Schlafsofa eines Nobelherstellers zum Preis von 499 € .
Vergleichbare Möbelstücke dieses Herstellers kosten regulär so um die 3000 €.
Es ist im Shopangebot nicht erkennbar daß es sich um ein Sonderangebot oder ähnliches handeln könnte, auch ist in der Bebilderung und in der Artikelbeschreibung die Rede von einer Schlafcouch.

Ausser . . .
in einem Detail der Beschreibung liest man, Maße: Höhe 28cm, Breite 43cm, Länge 63cm und ein Gewicht von 8 kg.

Da der Verbraucher sicherstellen möchte, daß auch tatsächlich eine Schlafcouch zum genannten Preis angeboten wird, kontaktiert er den Anbieter telefonisch, schildert den Sachverhalt und nennt die Artikelnummer des betreffenden Artikels.
Der freundliche Mitarbeiter erkennt das Problem offenbar und meint, daß vermutlich die Größenangaben und Gewichtsangaben falsch sind und tatsächlich eine Schlafcouch zum genannten Preis angeboten wird. Der Mitarbeiter bietet an, sich diesbezüglich im Lager zu erkundigen und den Verbraucher zeitnah über das Ergebnis zu Informieren.

Zwei Tage später erhält der Verbraucher, wie versprochen, per E-Mail eine Rückmeldung des Versandunternehmens, daß es sich bei dem Artikel tatsächlich um die Schlafcouch mit der genannten Artikelnummer zum genannten Preis handelt.

Der Verbraucher bestellt die Couch, bekommt eine Auftragsbestätigung für die Schlafcouch per E-Mail und erhält nach den prognostizierten 6 Wochen Lieferzeit lediglich eine einzelne Armlehne, in der Grösse 28x43x63 cm,zum Preis von 499 € ! :shock:

Hat der Verbraucher Anspruch auf die bestellte Schlafcouch zum vereinbarten Preis?
Wenn du kritisiert wirst, dann mußt du irgend etwas richtig machen, denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat. (Bruce Lee)
Achtung: Meine Beiträge können Meinungsäusserungen, Denkanstösse, sowie Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten.
Froggel
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von Froggel »

karli hat geschrieben:Hat der Verbraucher Anspruch auf die bestellte Schlafcouch zum vereinbarten Preis?
Ich würde mal behaupten Ja. Die E-Mail beweist, dass der Verbraucher alles in seiner Macht stehende getan hat, um herauszufinden, welchen Artikel er unter dieser Nummer erhält. Aber wenn der Verbraucher darauf beharrt, sollte er auch bereit sein, das einzuklagen, denn die Möbelfirma wird alles Mögliche als Ausrede nehmen (z.B. Irrtum), um nicht liefern zu müssen.
Außerdem sollte der Verbraucher die Artikelbeschreibung per Screenshot sichern. Damit hätte er einen zusätzlichen Beweis.
Ich bin kein Jurist.
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gmmg
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von gmmg »

Froggel hat geschrieben:die Möbelfirma wird alles Mögliche als Ausrede nehmen (z.B. Irrtum), um nicht liefern zu müssen.
Es wird sich wohl auch um einen forgesetzten Irrtum handeln.
Wenn jemand meint, er hätte hier das Recht, diesne Irrtum auszunutzen und auf windige Weise den Händler um 2500 Euro zu bringen, dann ist dem nicht zu helfen.
freemont
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von freemont »

gmmg hat geschrieben:
Froggel hat geschrieben:die Möbelfirma wird alles Mögliche als Ausrede nehmen (z.B. Irrtum), um nicht liefern zu müssen.
Es wird sich wohl auch um einen forgesetzten Irrtum handeln.
Wenn jemand meint, er hätte hier das Recht, diesne Irrtum auszunutzen und auf windige Weise den Händler um 2500 Euro zu bringen, dann ist dem nicht zu helfen.
Was hätte denn der Verbraucher noch machen sollen, um den "fortgesetzten Irrtum" auszuschliessen?
Da der Verbraucher sicherstellen möchte, daß auch tatsächlich eine Schlafcouch zum genannten Preis angeboten wird, kontaktiert er den Anbieter telefonisch, schildert den Sachverhalt und nennt die Artikelnummer des betreffenden Artikels.
Der freundliche Mitarbeiter erkennt das Problem offenbar und meint, daß vermutlich die Größenangaben und Gewichtsangaben falsch sind und tatsächlich eine Schlafcouch zum genannten Preis angeboten wird. Der Mitarbeiter bietet an, sich diesbezüglich im Lager zu erkundigen und den Verbraucher zeitnah über das Ergebnis zu Informieren.

Zwei Tage später erhält der Verbraucher, wie versprochen, per E-Mail eine Rückmeldung des Versandunternehmens, daß es sich bei dem Artikel tatsächlich um die Schlafcouch mit der genannten Artikelnummer zum genannten Preis handelt.

Der Verbraucher bestellt die Couch, bekommt eine Auftragsbestätigung für die Schlafcouch per E-Mail ...
Es wurde also auf ausdrückliche Nachfrage vor dem Kauf vom Verkäufer ausdrücklich bestätigt, unter Angabe der Art.Nr., nach Überprüfung, dass das Sofa angeboten werden soll. Nach Abschluss des KV wurde noch mal ausdrücklich bestätigt, dass das Sofa verkauft wurde.

Das als "Irrtum" des Verkäufers zu klassifizieren fällt irgendwie schwer. Jedenfalls wenn man das Kaufvertragsrecht und die §§ 133, 157 BGB ernst nimmt. Eine Anfechtung, eine unverzügliche Anfechtung scheint ja i.Ü. abgesehen davon, das gar kein Irrtum vorliegt bis heute auch nicht erfolgt zu sein.
gmmg
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von gmmg »

Durch die Lieferung einer Sofalehne ist doch klar, dass ein Irrtum vorlag und immer noch vorliegt. Der Irrrtum wurde also noch nicht bemerkt und so kann sich jederzeit darauf berufen werden.
freemont
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von freemont »

gmmg hat geschrieben:Durch die Lieferung einer Sofalehne ist doch klar, dass ein Irrtum vorlag und immer noch vorliegt. Der Irrrtum wurde also noch nicht bemerkt und so kann sich jederzeit darauf berufen werden.

Ach so ist das. Dann kann der Vertragspartner einfach so einen Irrtum beweisen, indem er die falsche Ware verschickt. Das sind ganz neue Beweisregeln.

Und was seine Vertreter, seine Erfüllungsgehilfen, seine Beschäftigten mit dem Käufer abgesprochen haben ist auch irrelevant, was geht das den Verkäufer an. § 166 BGB wird sowieso überschätzt.
Willensmängel; Wissenszurechnung

(1) Soweit die rechtlichen Folgen einer Willenserklärung durch Willensmängel oder durch die Kenntnis oder das Kennenmüssen gewisser Umstände beeinflusst werden, kommt nicht die Person des Vertretenen, sondern die des Vertreters in Betracht.
Dann gibt es also seit heute keine bindenden Verträge mehr.
gmmg
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von gmmg »

freemont, haben Sie irgendwelche Zweifel daran, dass hier ein Irrtum vorliegt? Allein der Preis spricht dafür, und dann die Lieferung eines anderen Gegenstandes. Was brauchen Sie noch, um es zu sehen?
ktown
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von ktown »

gmmg hat geschrieben:Allein der Preis spricht dafür, und dann die Lieferung eines anderen Gegenstandes.
Nö.
Es gibt Urteile gegen ein bekannten Versandhändler aus Deutschland. Dort sagte das Gericht:
„Mithin wusste die Beklagte schon zwei Tage vor Fertigung und Versand dieses Schreibens und einige Stunden vor Generierung und Absendung ihrer E-Mail […], dass die von ihr in Gang gesetzte, bediente und beherrschte Maschine bei Bestellungen eines Kunden vor dem Wirkungszeitpunkt entsprechender Preiskorrektur in der Nacht zum 26.09.2007 und bei Lieferbarkeit des Produkts E-Mails mit bekanntem Inhalt mit einem Kaufpreis von 199,99 Euro pro Gerät generiert und absendet.“
Will heißen:
Eine Anfechtung der Vertragsannahmen ist nicht möglich, da der Verkäufer bereits vor Annahme des Vertrages von dem Fehler wusste.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von freemont »

gmmg hat geschrieben:freemont, haben Sie irgendwelche Zweifel daran, dass hier ein Irrtum vorliegt? Allein der Preis spricht dafür, und dann die Lieferung eines anderen Gegenstandes. Was brauchen Sie noch, um es zu sehen?

"Irrtum" i.S. des § 119 I BGB ist ein unbestimmter, aber sehr genau definierter Rechtsbegriff. "Allein der Preis" spricht schon gleich gar nicht dafür. Ein aliud ist von Gesetzes wegen grundsätzlich als Sachmangel definiert, nicht als Irrtum. Die "andere Sache" i.S. § 434 III BGB.

Hier im thread liegt ganz sicher kein Irrtum vor, weder ein Erklärungs- und auch kein Inhaltsirrtum.
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von RGSilberer »

freemont hat geschrieben:
gmmg hat geschrieben:freemont, haben Sie irgendwelche Zweifel daran, dass hier ein Irrtum vorliegt? Allein der Preis spricht dafür, und dann die Lieferung eines anderen Gegenstandes. Was brauchen Sie noch, um es zu sehen?

"Irrtum" i.S. des § 119 I BGB ist ein unbestimmter, aber sehr genau definierter Rechtsbegriff. "Allein der Preis" spricht schon gleich gar nicht dafür. Ein aliud ist von Gesetzes wegen grundsätzlich als Sachmangel definiert, nicht als Irrtum. Die "andere Sache" i.S. § 434 III BGB.

Hier im thread liegt ganz sicher kein Irrtum vor, weder ein Erklärungs- und auch kein Inhaltsirrtum.
Selbst wenn man einen solchen annehmen möchte, so bleibt immer noch der § 122, der dem Verkäufer dann einiges Kopfzerbrechen machen sollte. So einfach ist es eben nicht, sich mit einem Irrtum aus der Verantwortung eines geschlossenen Vertrages zu stehlen.
gmmg
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von gmmg »

RGSilberer hat geschrieben:Selbst wenn man einen solchen annehmen möchte, so bleibt immer noch der § 122, der dem Verkäufer dann einiges Kopfzerbrechen machen sollte.
Welches Kopfzerbrechen sollte das machen?

Es kann schon sein, dass eine Anfechtbarkeit wegen Irrtums aufgrund des vorausgegangenen E-Mailverkehrs nicht möglich ist. Allerding wäre man schon ein großer Lump, um die Situation derart auszunutzen und auf den Vertrag zu bestehen.
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von freemont »

RGSilberer hat geschrieben:...
Selbst wenn man einen solchen annehmen möchte, so bleibt immer noch der § 122, der dem Verkäufer dann einiges Kopfzerbrechen machen sollte. ...

Das hilft wenig, der Schadensersatzanspruch nach Anfechtung geht nur auf das negative Interesse. D.h. der Käufer muss nicht so gestellt werden, als ob ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Er muss vielmehr so gestellt werden, als ob er nie etwas vom Kauf gehört hätte. Kein Ersatzkauf möglich.

Oft entsteht so gar kein Schaden, z.B. beim online-Kauf wenn vor Versand angefochten wird. Hier im thread wären es nur die VSK, die der Verkäufer über die Rückzahlung des Kaufpreis hinaus tragen müsste.

Dagegen wird es richtig teuer, wenn der Käufer seine Sachmängelansprüche geltend macht, Nacherfüllung und der Verkäufer das ablehnt. Dann landet man am Ende bei § 280 BGB, das ist der "große" Schadensersatz, das positive Interesse. Auch der Differenzschaden bei einem Ersatzkauf müsste dem Käufer ggf. erstattet werden und die Wegekosten und der Anwalt und ggf. die Gerichtskosten.
ktown
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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von ktown »

gmmg hat geschrieben:Es kann schon sein, dass eine Anfechtbarkeit wegen Irrtums aufgrund des vorausgegangenen E-Mailverkehrs nicht möglich ist. Allerding wäre man schon ein großer Lump, um die Situation derart auszunutzen und auf den Vertrag zu bestehen.
Es gibt zahlreiche Seiten, die als Lumpensammler fungieren.

Würde ihrer Ansicht nach eine Verkäufer, bei einer fehlerhaften Preisauszeichnung seinerseits (ok ich gebe zu so gravierend wird es vermutlich keine Kaufinteressenten geben) sich anders verhalten und den fehlerhaften Preis zugeben? Wie häufig findet man auf besagten Verkaufsplattformen ein und den selben Artikel beim gleichen Händler mit Preisspannen von mind. 20%. Wobei die niedrigen Preise die marktüblichen sind.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Schlafsofa zum Schnäppchenpreis

Beitrag von Celestro »

gmmg hat geschrieben:Allerding wäre man schon ein großer Lump, um die Situation derart auszunutzen und auf den Vertrag zu bestehen.
Warum ? Man hat dem Händler sein "Problem" geschildert und eine Antwort bekommen. Ohne die vorherige Kontaktaufnahme würde ich es vielleicht auch so sehen, aber so ?
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