Nach Nachfrage bei einem Anwalt ist es so.
"Organe jurist. Personen des öffentl. Rechts sind ebenso wenig grundrechtsfähig und damit petitionsfähig wie jurist. Personen des öffentl. Rechts selbst."
Also Gemeinderat ist man ein Organteil des öffentl. Rechts und nicht petitionsfähig.
Wer es besser weiß sollte mir eine Tipp geben.
Petitionsrecht als juristische Person "Gemeinderat"
Moderator: FDR-Team
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 16199
- Registriert: 05.11.12, 13:35
Re: Petitionsrecht als juristische Person "Gemeinderat"
Sie wollen das Unmögliche, da kann man Ihnen nicht helfen.
Warum wollen Sie denn unbedingt eine Petition als Geneinderat einreichen und nicht als Privatperson???
Warum wollen Sie denn unbedingt eine Petition als Geneinderat einreichen und nicht als Privatperson???
Grüße, Susanne
-
- FDR-Mitglied
- Beiträge: 1212
- Registriert: 24.06.12, 01:03
- Wohnort: Im hohen Norden
Re: Petitionsrecht als juristische Person "Gemeinderat"
Ohne den genauen Hintergrund zu kennen hört sich das Ganze ohnehin eher nach einem Fall für die Aufsichtsbehörde an.seppel29 hat geschrieben:Nach Nachfrage bei einem Anwalt ist es so.
"Organe jurist. Personen des öffentl. Rechts sind ebenso wenig grundrechtsfähig und damit petitionsfähig wie jurist. Personen des öffentl. Rechts selbst."
Also Gemeinderat ist man ein Organteil des öffentl. Rechts und nicht petitionsfähig.
Wer es besser weiß sollte mir eine Tipp geben.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
Re: Petitionsrecht als juristische Person "Gemeinderat"
Weil es um eine "Bitte" geht, die GemO in einem Punkt zu konkretisieren. Als Privatperson betrifft es einen eigentlich nicht. Genau in diesem Punkt ist es eben Auslegungssache ob man jur. Person als Teil eines Organs der Gemeindeverwaltung ist.SusanneBerlin hat geschrieben:Warum wollen Sie denn unbedingt eine Petition als Geneinderat einreichen und nicht als Privatperson???
Ich bin nicht hingegangen und hab gesagt ich bin jur. Personen. Nein, die haben das selbst raus gefunden und erst sogar angenommen und dann mit obiger Begründung abgelehnt.
Re: Petitionsrecht als juristische Person "Gemeinderat"
Was für eine juristische Person wollen Sie denn sein?
Re: Petitionsrecht als juristische Person "Gemeinderat"
Hier ist das Kosten- Nutzenverhältnis zu hinterfragen, insbesondere da bereits anwaltliche Beratung in Anspruch genommen wurde.seppel29 hat geschrieben:Weil es um eine "Bitte" geht, die GemO in einem Punkt zu konkretisieren. Als Privatperson betrifft es einen eigentlich nicht. Genau in diesem Punkt ist es eben Auslegungssache ob man jur. Person als Teil eines Organs der Gemeindeverwaltung ist.SusanneBerlin hat geschrieben:Warum wollen Sie denn unbedingt eine Petition als Geneinderat einreichen und nicht als Privatperson???
Ich bin nicht hingegangen und hab gesagt ich bin jur. Personen. Nein, die haben das selbst raus gefunden und erst sogar angenommen und dann mit obiger Begründung abgelehnt.
An Vorschlägen, wie man Gesetze zum Bessern ändern solle, dürfte es Parlamentariern jeder Art nicht mangeln ...
Dies auch unter dem Gesichtspunkt, dass die Konkretisierung eines Punktes einer GemO, der keine Privatpersonen betrifft, wohl kaum eine hohe Priorität in der parlamentarischen Diskussion einnehmen dürfte, ob nun mit offizieller Befassung des Petitionsausschusses oder nicht.
Davon abgesehen, kann man seinen Verbesserungsvorschlag auch auf anderem Weg verbreiten (Presse, Parteien, (Lobby-)Verbände, örtliche Landtagsabgeordnete ...).
-
- Letzte Themen