Grundgesetz Verletzung - Procedere

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rabenthaus
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Re: Grundgesetz Verletzung - Procedere

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

hierzu als weiterführende Fundstellen

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswegersch%C3%B6pfung

Letzteres ist etwa dann der Fall, wenn sich der Beschwerdeführer gegen eine strafrechtliche Norm wendet. Anderenfalls müsste man ihm zumuten, zunächst eine Straftat zu begehen, um dann die verfassungsrechtliche Frage klären zu lassen.

Ich bin mir aber nicht sicher ob damit auch Tatbestände aus Nebengesetzen gemeint sind oder nur die Straftaten des Strafgesetzbuches. Ich würde aber dazu tendieren zu glauben es müsste für alle straf - und ordnungsrechtlichen Vorschriften gelten.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Haderlump
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Re: Grundgesetz Verletzung - Procedere

Beitrag von Haderlump »

grundsätzlich ist das nicht so einfach. Natürlich muss man den Rechtsweg ausschöpfen. Ich kann auch jedem immer nur dazu raten sich erst einmal mit dem "einfachen" Gesetz / Vorschrift etc. auseinander zu setzen und erst als letztes Mittel das Grundgesetz heran zu ziehen.
Das TMG ist hier eindeutig. 50000€ sind für einen Kleinunternehmer schon eine enorme Schuldenfalle.

Vielleicht muss man nur warten, bis Gleichheit vor dem Gesetz wörtlich genommen werden kann und nicht mal so und mal so. :roll:

Ein Täter wird in dem obigen Fall mehr beschützt.
"Wenn die Rechte auch nur eines einzigen Bürgers beschnitten werden, dann ist das ein Fehler, unter dem wir alle leiden." J. R.
rabenthaus
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Re: Grundgesetz Verletzung - Procedere

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

@ Haderlump
Schön dass Sie mich zitieren, aber offensichtliuch haben Sie nicht verstanden was ich geschrieben habe.

Ihr letzter Beitrag gibt überhaupt keinen Sinn. Sie sind doch derjenige der hier eine Extrawurst haben will weil er nicht den Mut und den Anstand hat zudem zu stehen was er im Internet von sich gibt. Wie kommen Sie denn darauf dass ausgerechnet für Sie eigene, völlig andere Gesetze gelten sollen?
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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Re: Grundgesetz Verletzung - Procedere

Beitrag von Haderlump »

@rabenthaus

Ihr Beitrag kam schneller als meiner, deswegen können Sie den Bezug nicht herstellen.

Extawurst? Eigene Gesetze?

Ich habe mich natürlich umgehört und umgelesen. Es betrifft etliche Leute. Es gibt sogar für Stalkingopfer eine eigene Meldeadressstelle.
Diese Stelle redet auch von einer eklatanten Grundrechtsverletzung den Opfern gegenüber, weil der Staat manche Sachen unüberlegt macht bzw nicht bis
zum Ende durchdenkt.
Was bleibt ist wieder mal ein teuerer Rechtsweg und viele Steine im Weg der Bürger, für die das GG eigentlich geschrieben wurde.
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rabenthaus
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Re: Grundgesetz Verletzung - Procedere

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

da hat sich das wohl überschnitten.

Allerdings denmke ich das die "Meldestelle" wohl eher dummes Zeug erzählt. Die Impressumspflicht ist für alle gleich und macht keine Ausnahmen. Es sind also absolut keine Gründe ersichtlich wieso hier irgendeine Form der Grundrechtsverletzung vorliegen sollte.

Wenn diese Leute der Meinung sind hier könnte eine Grundrechtsverletzung bestehen dann würde ich doch wirklich gerne mal eine nachvollziehbare und sachgerechte Begründung dafür sehen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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Re: Grundgesetz Verletzung - Procedere

Beitrag von nordlicht02 »

Haderlump hat geschrieben: Vielleicht muss man nur warten, bis Gleichheit vor dem Gesetz wörtlich genommen werden kann
Da braucht man nicht zu warten, die Gleichheit ist doch gegeben: Jeder der etwas veröffentlicht, egal ob online oder Print, hat ein Impressum zu führen.
Und wer das nicht will, darf eben nichts veröffentlichen.
Haderlump hat geschrieben:Die ImpressumsÜberPflicht hat aber das Gegenteil bewirkt:
Trotz SPAM-Filter sitzt man mindestens ein bis zwei Stunden, um Interessenten und SPAMER auszusieben.
Dann machen Sie irgendwas falsch.
Meine Internetseite gibt es nun seit fast 14 Jahren inklusive ordnungsgemäßem Impressum und wenn es hochkommt, schmeiß ich fünf Spam-Mails pro Woche in den Rundordner. Meistens nicht eine einzige.
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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