Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Moderator: FDR-Team

mastermaster
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Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von mastermaster »

Die Bundesrepublik Deutschland ist eine Demokratie, und eine Demokratie basiert im wesentlichen auf Grundrechten:

"Typische Merkmale einer Demokratie sind ... Schutz der Grundrechte, Schutz der Bürgerrechte und Achtung der Menschenrechte." (Quelle: Wikipedia, Stichwort "Demokratie")

"Grundrechte sind wesentliche Rechte, die Mitgliedern der Gesellschaft gegenüber Staaten als beständig, dauerhaft und einklagbar garantiert werden. In erster Linie sind sie Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat, sie können sich jedoch auch auf das Verhältnis der Bürger untereinander auswirken („Drittwirkung“)." (Quelle: Wikipedia, Stichwort "Grundrecht")


Sofern nicht gegen andere Gesetze verstoßen wird (z.B. wegen Freiheitsberaubung) bleiben bewusste Grundrechtsverletzungen z.B. von Behördenmitarbeitern jedoch vollkommen ungestraft. Verstöße gegen z.B. freie Ausübung der Religion, Anspruch auf rechtliches Gehör u.a. sind nicht strafbar. Hier bleibt nur der jahrelange Gang vor die Landesverfassungsgerichte, das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Und auch dann kann nur die fehlerhafte Entscheidung geändert werden, ohne jede Konsequenzen für denjenigen, der sie bewusst (weil trotz besseren Wissens) verletzt hat.

Aber wer hat schon soviel Zeit, um sich diesem juristischen Marathon auszusetzen?
Und was ist eine Demokratie überhaupt wert, wenn derjenige, der bewusst dagegen verstößt, ohne jegliche Sanktionen davon kommt?

Wie ist eure Ansicht dazu?
Elektrikör
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von Elektrikör »

Hallo,

ich nehm auch eine

Groß
mit extra Knoblauch, Käse und Chili-Schoten :ironie:



MfG
Alles hier von mir geschriebene stellt meine persönlichGanzFürMichAlleineMeinung dar
Falls in einer Antwort Fragen stehen, ist es ungemein hilfreich, wenn der Fragesteller diese auch beantwortet
mastermaster
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von mastermaster »

War das etwa alles an Antworten? :shock:
Ronny1958
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von Ronny1958 »

Was haben Sie denn auf Ihr Geschwurbel anderes erwartet?

Dunkel bleibt der Worte Sinn, seeehr dunkel.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Tom Ate
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von Tom Ate »

Gibt es.

Zum Beispiel das Fotografieren von Menschen ohne der Einverständnis.

Ein Verstoß gegen deren Grundrechte aber nicht strafbewährt.
nordlicht02
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von nordlicht02 »

Tom Ate hat geschrieben: Ein Verstoß gegen deren Grundrechte aber nicht strafbewährt.
In manchen Fällen ein Verstoß gegen deren Persönlichkeitsrecht - aber auch das nicht grundsätzlich. :roll:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
mastermaster
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von mastermaster »

Ronny1958 hat geschrieben:Was haben Sie denn auf Ihr Geschwurbel anderes erwartet?

Dunkel bleibt der Worte Sinn, seeehr dunkel.
Ich dachte bisher hier herrscht ein gewisses Niveau, scheint aber wohl nicht für alle zu gelten...
Was bitte war denn an meiner Frage unverständlich, realitätsfern oder inhaltsleer (um mal auf die Definition von "Geschwurbel" zurückzukommen)?

Allen anderen vielen Dank für die Antworten, auch wenn meine Frage vielleicht noch ausführlicher beantwortet werden könnte.
rabenthaus
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

@ mastermaster

wie soll ich denn diese letzte Fragen am besten beantworten:
1. Kurze Version

Alles, aber auch absolut alles


2. Lange Version

Sie gehen von den falschen Voraussetzungen aus, ziehen daraus die falschen Schlüsse und schreiben wie bekannte Verschwörungstheoretiker. Nur weil irgendjemand eine Entscheidung trifft die Ihnen nicht passt heißt das noch lange nicht dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die Verfassung oder einen Eingriff in Grundrechte handelt.

Selbst wenn das jedoch einmal der Fall sein sollte (was ja vorkommt) dann bedeutet dass noch lange nicht dass irgendjemand bewußt gehandelt hat um gegen die Verfassung zu verstoßen. Manchmal kennt man die Rechtslage eben erst wenn die Gerichte / Verfassungsgerichte entschieden haben.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
mastermaster
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von mastermaster »

rabenthaus hat geschrieben: Sie gehen von den falschen Voraussetzungen aus, ziehen daraus die falschen Schlüsse und schreiben wie bekannte Verschwörungstheoretiker. Nur weil irgendjemand eine Entscheidung trifft die Ihnen nicht passt heißt das noch lange nicht dass es sich dabei um einen Verstoß gegen die Verfassung oder einen Eingriff in Grundrechte handelt.

Selbst wenn das jedoch einmal der Fall sein sollte (was ja vorkommt) dann bedeutet dass noch lange nicht dass irgendjemand bewußt gehandelt hat um gegen die Verfassung zu verstoßen. Manchmal kennt man die Rechtslage eben erst wenn die Gerichte / Verfassungsgerichte entschieden haben.
1. Welche konkreten Voraussetzungen sind denn falsch?

2. Welches konkreten Schlüsse sind denn falsch?

3. Wie kommen Sie darauf, dass ich von einer Entscheidung selbst betroffen sei? Ich habe im Bekanntenkreis mittlerweile mehrere Vorgänge erlebt, die mich an unseren tollen Grundrechten zweifeln lassen. Ob meine Zweifel berechtigt sind oder nicht, möchte ich gern mit kompeteten Forumnutzern klären. Nicht mehr und nicht weniger.

4. Wenn ein Entscheidungsträger deutlich darauf hingewiesen wird, dass seine Entscheidung offensichtlich gegen Grundrechte verstößt (und zwar ohne dass zwei unterschiedliche Grundrechte "aufeinandertreffen" und sich entgegenstehen) und er sie dennoch beibehält, dann handelt er doch bewusst und vorsätzlich, oder? Wenn z.B. ein Entscheidungsträger sich allein auf das Sozialgesetzbuch beruft, dann ignoriert er m.E., dass die Grundrechte des Betroffenen Vorrang haben müssten. Das gleiche gilt m.E. wenn z.B. ein Richter bewusst Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert. - Da ist die Rechtslage doch nicht so kompliziert, dass erst Gerichte / Verfassungsgerichte entscheiden müssten...
Ronny1958
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn ein Entscheidungsträger deutlich darauf hingewiesen wird, dass seine Entscheidung offensichtlich gegen Grundrechte verstößt (und zwar ohne dass zwei unterschiedliche Grundrechte "aufeinandertreffen" und sich entgegenstehen) und er sie dennoch beibehält, dann handelt er doch bewusst und vorsätzlich, oder?
Das ist nonsens, sorry. Nur weil der Betroffene die Grundrechtsverletzung behauptet, wird daraus noch kein Verfassungsbruch.
Wenn z.B. ein Entscheidungsträger sich allein auf das Sozialgesetzbuch beruft, dann ignoriert er m.E., dass die Grundrechte des Betroffenen Vorrang haben müssten.
dto.

Denn die Prüfung der Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage für die Ablehnung mit der Verfassung (und damit den Grundrechten) ist Aufgabe des Gesetzgebers.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Azik
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von Azik »

mastermaster hat geschrieben: Wenn z.B. ein Entscheidungsträger sich allein auf das Sozialgesetzbuch beruft, dann ignoriert er m.E., dass die Grundrechte des Betroffenen Vorrang haben müssten.
Wäre es wirklich ein Fortschritt, wenn jeder Sachbearbeiter für sich entscheiden könnte oder ggf. sogar müsste, welches Gesetz er anwenden will/darf und welches nicht ?
Wenn Sie das so einführen, würde es wohl nicht lange dauern, bis von den davon betroffenen Bürgern (gerechtfertigte) Willkürvorwürfe vorgebracht werden.

Auch sollte man überlegen, wie ein Sachbearbeiter denn nun entscheiden sollte, wenn er tatsächlich das Sozialgesetzbuch nicht mehr anwenden will. Auf welcher Grundlage soll er die Anträge dann bearbeiten ? Soll er mal schnell für sich ein neues Gesetz bzw. neue Regelungen erfinden, nach denen er die Anträge prüft ?

Außerdem sollten Sie sich bei Ihren Überlegungen mit Art. 20 Abs. 3 GG befassen.
hawethie
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von hawethie »

Nur weil eine Behörde oder ein Gericht einen Rechtsverstoß begeht, handelt sie (bzw. die Entscheidungsperson) nicht unbedingt grundrechtswidrig.
Wenn alle Entscheidungen eindeutig wären, dann gäbe es keine Berufungs- und Revisionsinstanzen, bzw. die Möglichkeit, Behördenentscheidungen durch ein Gericht überprüfen zu lassen.
Denn die Prüfung der Vereinbarkeit der Rechtsgrundlage für die Ablehnung mit der Verfassung (und damit den Grundrechten) ist Aufgabe des Gesetzgebers.
da bin ich jetzt nicht ganz einverstanden. Wenn eine Behörde (um am Beispiel zu bleiben) "nur" aufgrund eines Gesetzes eine Entscheidung trifft (worauf denn auch sonst), so muss der Betroffene gegen diesen Bescheid vorgehen. Entweder ein Gericht ist de Ansicht dass das Gesetz gegen ein Grundrecht verstößt und leitet dann an das BVerfG weiter oder der Betroffene muss durch alle Instanzen gehen, bis schließlich ebenfalls zum BVerfG - dieses entscheidet dann, ob die Rechtsgrundlage gegen die Verfassung verstößt.
Wenn ein Entscheidungsträger deutlich darauf hingewiesen wird, dass seine Entscheidung offensichtlich gegen Grundrechte verstößt
von wem? woher hat der Hinweisgeber seine Kenntnisse?
dann handelt er doch bewusst und vorsätzlich, oder?
nö - der Bürger hat eine Ansicht, der Beamte eine andere ---- kein Vorsatz.
z.B. ein Entscheidungsträger sich allein auf das Sozialgesetzbuch beruft, dann ignoriert er m.E., dass die Grundrechte des Betroffenen Vorrang haben müssten
Das ist, da bin ich wieder bei Ronny1958, Aufgabe des Gesetzgebers, darauf zu achten, dass das Gesetz nicht gegen die Grundrechte verstößt (bzw. diese entsprechend einschränkt) - oder der Bürger muss gegen den Bescheid angehen (s.o.).
Das gleiche gilt m.E. wenn z.B. ein Richter bewusst Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert
Ein Richter muss zwar rechtliches Gehör gewährleisten, aber wenn er Betr. sich schon mehrfach geäußert hat, muss er sich das nicht noch mal anhören (mir fällt da ganz spontan jemand ein, dessen Nick auf "63" endet :roll: )
Da ist die Rechtslage doch nicht so kompliziert, dass erst Gerichte / Verfassungsgerichte entscheiden müssten...
wer soll denn da sonst entscheiden?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Zafilutsche
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von Zafilutsche »

mastermaster hat geschrieben:Wie ist eure Ansicht dazu?
Recht wird einem nicht geschenkt. Bei gebotenem "unrecht" wird man sein "Schwert" ziehen müssen, um das gebotene Recht auch durchzusetzen. Da braucht man leider nicht selten Kraft, Geld und Zeit.
Ronny1958
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von Ronny1958 »

@hawethie:

Du hast recht, kann man missverstehen.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
rabenthaus
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Re: Grundrechtsverstöße ohne Sanktionen?

Beitrag von rabenthaus »

mastermaster hat geschrieben: 1. Welche konkreten Voraussetzungen sind denn falsch?

Antwort: Die Behauptung von Ihnen dass jede Entscheidung die von Ihrer Vorstellung abweicht falsch sei, gegen das Grundgesetz verstoße.

2. Welches konkreten Schlüsse sind denn falsch?

Antwort: Ihr Schluss dass die handelndenden Personen bewusst gegen das Grundgesetzt verstoßen weil die Entscheidungen Ihrer Meinung nach fehlerhaft sind und Sie oder ein x- beliebiger Dritter das auch mal gesagt oder geschrieben haben.

3. Wie kommen Sie darauf, dass ich von einer Entscheidung selbst betroffen sei? Ich habe im Bekanntenkreis mittlerweile mehrere Vorgänge erlebt, die mich an unseren tollen Grundrechten zweifeln lassen. Ob meine Zweifel berechtigt sind oder nicht, möchte ich gern mit kompeteten Forumnutzern klären. Nicht mehr und nicht weniger.

Antwort: Weil Sie wie ein Betroffener schreiben der sich geärgert hat und jetzt sein Erlebnios im Einzelfall auf alle Rechtsstreitigkeiten und Behördenentscheidungen der letzten 100 Jahre in ganz Deutschland bezieht.

4. Wenn ein Entscheidungsträger deutlich darauf hingewiesen wird, dass seine Entscheidung offensichtlich gegen Grundrechte verstößt (und zwar ohne dass zwei unterschiedliche Grundrechte "aufeinandertreffen" und sich entgegenstehen) und er sie dennoch beibehält, dann handelt er doch bewusst und vorsätzlich, oder? Wenn z.B. ein Entscheidungsträger sich allein auf das Sozialgesetzbuch beruft, dann ignoriert er m.E., dass die Grundrechte des Betroffenen Vorrang haben müssten. Das gleiche gilt m.E. wenn z.B. ein Richter bewusst Anspruch auf rechtliches Gehör verweigert. - Da ist die Rechtslage doch nicht so kompliziert, dass erst Gerichte / Verfassungsgerichte entscheiden müssten...
Antwort:

Die Gerichte sind dazu berufen über die Rechtslage zu entscheiden. Die Gerichte erklären / klären wo ein Verstoß gegen das Grundgesetzt vorliegt und wo nicht. Nur weil irgendwer behauptet es läge ein Verstoß gegen das Grundgesetz vor heißt das noch lange nicht dass es so ist. Davon muss sich der Entscheidungsträger noch lange nichts annehmen. Es gibt so viele Spinner da draußen die behaupten alles mögliche verstoße gegen das Grundgesetz dass man so eine Aussage schwerlich nur ernst nehmen kann.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
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