Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

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Lipto
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Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Lipto »

Hallo zusammen,

dies ist hier mein erster Beitrag. Sollte ich in der falschen Rubrik gelandet sein bitte ich das zu entschuldigen. Als Nicht-Jurist war ich mir nicht sicher in welche Kategorie die Anfrage gehört.

Ich bräuchte eine grobe Einschätzung der Rechtslage zu folgendem Sachverhalt:

In meiner Gemeinde gibt es eine Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge welche vom Landratsamt betrieben wird (also kein privater Träger). Diese Unterkunft ist eine sogenannte Traglufthalle und bietet Platz für bis zu 300 Bewohnern. Wobei sich jeweils 6 Bewohner eine 12m² großes Zimmer teilen. In dem Zimmer stehen drei Stockbetten und 6 versperrbare Spinde. Die Zimmer sind aus brandschutztechnischen Gründen ohne eigene Decke oder Tür ausgeführt. Anstelle der Tür gibt es einen Vorhang vor dem Eingang.

Ich selber bin freiwilliger Helfer in einem unorganisierten (also nicht als e.V. oder ähnliches) Helferkreis.

Zur Wahrung der Ordnung und Sicherheit hat das Landratsamt einen privaten Sicherheitsdienst beauftragt. Dieser Sicherheitsdienst ist auch 24/7 anwesend.

Gemäß der Hausordnung des Landratsamtes ist der Verzehr von Alkohol auf dem eingezäunten Gelände und in der Traglufthalle verboten. Ebenso wie Waffen, Drogen, Sprengstoff... (das scheint man wohl in einer Hausordung regeln zu müssen).
Zur Sicherstellung des Verbotes von Alkohol und Co. führt der Sicherheitsdienst am Einlass zum Gelände Taschenkontrollen durch. (Das sehe ich noch unkritisch)

Jetzt wurde uns (Helferkreis) von Seiten der Flüchtlinge berichtet, dass der Sicherheitsdienst unangekündigte Kontrollen der Spinde durchführt. Dazu betritt der Sicherheitsdienst ohne Anklopfen o.ä. die Räume (ja, es gibt keine Tür, aber die Wände sind aus Sperrholz, dort könnte man klopfen). Der Sicherheitsdienst fordert dann die Flüchtlinge auf den absperrbaren Spind zu öffnen. Überwiegend wird eine reine Sichtkontrolle durchgeführt, teilweise aber auch der Inhalt "durchwühlt".
Warum genau der Sicherheitsdienst diese Prüfung durchführt ist mir nicht klar, aber ich vermute zur Durchsetzung des Alkoholverbots.

Da wir als Helferkreis auf die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst angewiesen sind, und dieser in vielen Punkten auch gut läuft, will ich nun nicht vollkommen unvorbereitet in eine Gespräch mit dem Sicherheitsdienst und dem Ansprechpartner des Landratsamtes gehen.

Von daher ist meine Frage, in wie weit hier die Rechtslage zur Wahrung bzw. Verletzung des Rechts auf Privatsphäre ist?
Darf der Sicherheitsdienst (im Auftrag des Landratsamtes als Betreiber der Traglufthalle) ohne "gewährtem Einlass" einfach die (nicht verschließbaren) Räume betreten? Und darf der Sicherheitsdienst verlangen, dass die Spinde geöffnet werden oder dürften die Flüchtlinge dies mit Verweis auf Ihr Recht auf Privatsphäre überhaupt ablehnen?

Ich freue mich auf eine rege Diskussion und bedanke mich schon vorab für die Hilfe.
Nordland
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Nordland »

Lipto hat geschrieben:Ich freue mich auf eine rege Diskussion
Rege Diskussionen sind gut. Ich bringe mal meine Zeit als Wehrdienstleistender ein, als die Spinde ebenfalls durchsucht wurden. Aber das ist ja ganz was anderes. Ebenso wie der Umstand, dass wir in der Wachausbildung gelernt haben, bei unbefugtem Zutrittsversuch nach vorheriger Ankündigung zu schießen. Gaaaanz was anderes als... ach, lassen wir das.
Froggel
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Froggel »

Auch Obdachlose haben in zugewiesenen Unterkünften kein Recht auf Privatsphäre, soweit mir bekannt ist. Es mag nicht angenehm für die Betroffenen sein, aber die Kontrollen sind nicht unbegründet und sicherlich auch manchmal notwendig. Denn die Auswirkungen, wenn Waffen oder Alkohol hineingeschmuggelt werden, können verheerend sein, gerade in so eng besetzten Räumen, in denen manche Dinge schneller eskalieren.
Ich bin kein Jurist.
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BäckerHD
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von BäckerHD »

Ach Gott... Die armen Flüchtlinge! :cry:
Rabenwiese
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Rabenwiese »

Es wird wohl Bestandteil der Hausordnung sein und der Sicherheitsdienst wird dort das Hausrecht ausüben.

Ich selbst habe auch ein paar Monate in einer Flüchtlingsunterkunft gearbeitet. Zwar nicht beim Sicherheitsdienst aber in einer sehr großen Zeltstadt.

Auf diese Kontrollen kann man nicht verzichten. Was da hinein geschmuggelt wird ist schon erstaunlich. Wenn man die Leute sammeln lässt werden sie wohl nach zwei bis drei Wochen für einen kleinen "Lagerkrieg" ausgestattet sein.

Da taucht schon so manche Waffe im Lager auf.

Regelmäßig wenn Alkohol im Umlauf ist, steigt das Risiko bzgl. Schlägereien und mehr exorbitant an.

Ohne derartige Kontrollen wäre das Risiko in diesen Unterkünften ( zumindest ab einer gewissen Größe ) unkalkulierbar.
Gemäß der Hausordnung des Landratsamtes ist der Verzehr von Alkohol auf dem eingezäunten Gelände und in der Traglufthalle verboten. Ebenso wie Waffen, Drogen, Sprengstoff... (das scheint man wohl in einer Hausordung regeln zu müssen).
Ja das muss man. Das haben Erfahrungen gezeigt denn solches wird auch trotz verbot noch ständig dort vorgefunden
Da wir als Helferkreis auf die Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst angewiesen sind, und dieser in vielen Punkten auch gut läuft, will ich nun nicht vollkommen unvorbereitet in eine Gespräch mit dem Sicherheitsdienst und dem Ansprechpartner des Landratsamtes gehen.
Freut euch das der Sicherheitsdienst seinen Dienst ernst nimmt und die Kontrollen durchführt. Es dient eurer Sicherheit. Die wäre mit Sicherheit einer höheren Gefährdung ausgesetzt wenn es diese Kontrollen nicht geben würde.

Mir ist bekannt das es in einer Unterkunft der Größenordnung 800 -1500 Personen täglich zu Funden von Alkohol, Drogen und Waffen kam und es an keinem der Tage "Einzelfunde" waren.
Schusswaffen tauchten mindestens Wöchentlich im Rahmen von Kontrollen / Durchsuchungen auf.

Die so ziemlich gesamte Dealerschaft der Kleinstadt verlegte ihren Drogenhandel innerhalb kürzester Zeit in die direkte Nähe dieser Unterkunft und macht allen Anschein nach ein gutes Geschäft.

Menschen die nur weil sich mal jemand eine Scheibe Wurst mehr nimmt diesen gleich zu zehnt oder mehr mit ihren Tabletts verprügelt, auf ihn wild eintreten u.s.w. möchte ich nicht noch zusätzlich mit Alkohol und Drogen auf ein höheres Aggressionspotential schrauben und ihnen noch die Waffen dazu lassen.
Kobayashi Maru
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Kobayashi Maru »

OMG, bitte lass Cordelia diesen Thread nicht lesen... :shock: :shock:
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Redfox

Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Redfox »

Kobayashi Maru hat geschrieben:OMG, bitte lass Cordelia diesen Thread nicht lesen... :shock: :shock:
Ich versuche mich mal an einer Versachlichung. Schließlich müssen staatliche Eingriffe in einem Rechtsstaat nun man auf entsprechenden Ermächtigungen beruhen. Der Rechtsstaat gehört, wie ich in letzter Zeit vermehrt lesen konnte, für uns in Deutschland zu unseren hiesigen Werten.

Die Hausordnung von Obdachlosenunterkünften beruht, soweit sie von den Kommunen betrieben wird, m.W. regelmäßig auf einer entsprechenden Satzung.

Ohne mich jetzt weiter mit der Frage beschäftigt zu haben, möchte ich vermuten, dass Flüchtlingsunterkünfte als entsprechende Obdachlosenunterküfte gelten. Kommunen haben eine Satzungsgewalt für ihre Selbstverwaltungsangelegenheiten regelmäßig durch entsprechendes Landesrecht.

Man müsste sich hier also ansehen, was die Hausordnung besagt und die jeweilige Satzung (für Obdachlosenunterkünfte oder ob ggf. eine Satzung speziell für Flüchtlingsunterkünfte besteht).

In Hausordnungen bzw. Satzungen für Obdachlosenunterküfte sind m.W. regelmäßig Betretungsrechte der einzelnen Räume durch Aufsichtspersonen gestattet.

Zur Frage, ob auch persönliche Sachen durchsucht werden können, habe ich in Satzungen nichts gefunden. Nach den allgemeinen Vorschriften sind allerdings Durchsuchungen von persönlichen Sachen nur unter bestimmten Voraussetzungen bei Strafverfolgung und zur Gefahrenabwehr möglich. Man müsste hier prüfen, ob der Wachdienst hier wirksam enstprechende Aufgaben der Gefahrenabwehr übertragen bekommen hat.
Rabenwiese
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Rabenwiese »

ohne jetzt auf die tatsächliche Rechtslage einzugehen, beschreibe ich mal kurz die gängige Praxis.

Der Bus voller Flüchtlinge kommt an.

Die Flüchtlinge werden in Reih und Glied vor einem Aufnahmezelt / Raum aufgestellt.

Sobald sie an der Reihe sind, betreten sie das Zelt, machen die geforderten Angaben und es findet eine Kontrolle / Durchsuchung des Gepäckes und sonstiger Behältnisse, Taschen u.s.w. statt.

Erst danach, dürfen sie mit einer Grundausstattung an z.B. Bettwäsche, Handtücher Toilettenartikeln und einem Kleinen Paket an Essen und Getränken zu ihrer Schlafstätte aufbrechen.

An den Zugängen werden immer wieder Stichproben gemacht wenn die Herrschaften aus fernem Lande z.B. vom Spaziergang oder Einkauf zurück kommen.

Wer diese Kontrollen verweigert, der wird nicht aufgenommen.

Eigentlich sind diese Leute ja schon ganz gut kontrolliert worden.

Trotzdem wurde bei absolut jeder "Durchsuchungsaktion" jede Menge an verbotenen Waren, Substanzen und Gegenständen gefunden.
Diese "Lager" sind ja nicht abgeriegelt und die Menschen darin auch nicht eingesperrt / Inhaftiert. Sie können sich frei bewegen und haben somit natürlich die Möglichkeit das ein oder andere hinein zu schmuggeln. Sehr ähnlich dem offenen Vollzug. Da wird auch regelmäßig so manches gefunden was dort nicht hinein gehört.

Bei uns war es so das diejenigen die erwischt worden sind, sofort das Lager verlassen mussten. Sie konnten entweder in eine andere Einrichtung ( stärker überwacht ) oder waren obdachlos. Es sei denn die Verstöße waren groß genug, da hat es auch für manche Inhaftierung gereicht.
freemont
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von freemont »

Redfox hat geschrieben:...
Die Hausordnung von Obdachlosenunterkünften beruht, soweit sie von den Kommunen betrieben wird, m.W. regelmäßig auf einer entsprechenden Satzung.
...

Ja genau, es gilt also nicht das Mietrecht, das Nutzungsverhältnis richtet sich nach öffentlichem Recht. Eingangs der Satzung sind ihre gesetzlichen Grundlagen zitiert.

Das ist ein Sonderrechts- oder Sonderstatus-, veraltet besonderes Gewaltverhältnis. Klassische Bsp. Schüler, Studenten, Beamte, Gefangene, Soldaten.

Das bedeutet natürlich nicht Willkür, ganz im Gegenteil, Eingriffe in Grundrechte müssen erforderlich und insbesondere verhältnismäßig sein, aber die Intensität der Bindung geht hier über das allgemeine Bürger-Staatverhältnis hinaus.
hawethie
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von hawethie »

@BäckerHD und Nordland: wenn ihr nichts zur Sache zu sagen habt sondern nur polemisch werden wollt - macht das woanders - nicht hier
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Lipto
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Lipto »

Nordland hat geschrieben: Ich bringe mal meine Zeit als Wehrdienstleistender ein, als die Spinde ebenfalls durchsucht wurden.
Tatsächlich ein guter Hinweis. Als Wehrdienstleistender wurde man ja tatsächlich belehrt, dass nicht mehr alle Grundrechte für einen gelten. Und doch hatte man (zumindest ich) in meinem Spind noch ein abschließbares Fach, das nicht von meinen Vorgesetzten durchsucht werden durfte... den der Inhalt war Privatsache.
Lipto
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Lipto »

Redfox hat geschrieben:Die Hausordnung von Obdachlosenunterkünften beruht, soweit sie von den Kommunen betrieben wird, m.W. regelmäßig auf einer entsprechenden Satzung.
Hierzu ist in der Hausordnung kein Verweis zu finden.
Redfox hat geschrieben: ...möchte ich vermuten, dass Flüchtlingsunterkünfte als entsprechende Obdachlosenunterküfte gelten.
Lt. Hausordnung ist es eine staatliche Gemeinschaftsunterkunft (was auch immer das bedeuten mag). Eine spezielle Satzung für Flüchtlingsunterkünfte gibt es meines Wissens nach nicht.
Redfox hat geschrieben: In Hausordnungen ... sind m.W. regelmäßig Betretungsrechte der einzelnen Räume durch Aufsichtspersonen gestattet.
Stimmt. Ich habe es gefunden. Alle Räume dürfen durch den Sicherheitsdienst betreten werden. Aber von Spinddurchsuchungen steht nichts in der Hausordnung.
Lipto
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Lipto »

Rabenwiese hat geschrieben: Trotzdem wurde bei absolut jeder "Durchsuchungsaktion" jede Menge an verbotenen Waren, Substanzen und Gegenständen gefunden.
Oh je! Das ist ja bedauerlich. Bei uns wurde so etwas bisher Gott sei Dank noch nicht gefunden.
lucid
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von lucid »

freemont hat geschrieben: Das bedeutet natürlich nicht Willkür, ganz im Gegenteil, Eingriffe in Grundrechte müssen erforderlich und insbesondere verhältnismäßig sein, aber die Intensität der Bindung geht hier über das allgemeine Bürger-Staatverhältnis hinaus.
Was ich nicht ganz verstehe ist, warum die Grundrechte für Leute, die sich freiwillig da aufhalten überhaupt relevant sein sollten.

M.E. sollten die Betreiber alles in die Satzung/Hausordnung schreiben dürfen, was sie für erforderlich, nützlich oder kostensenkend halten, solange niemand gezwungen wird da zu schlafen.
Wer dann trotzdem kommt erklärt sich damit einverstanden und verzichtet freiwillig auf die fraglichen Rechte.


Ich glaube hier geht es nichtmal wirklich um die Befindlichkeiten der Flüchtlinge, sondern um die Befindlichkeiten der "Helfer", die solche Gelegenheiten nutzen um ihre hohe moralische Gesinnung zu demonstrieren.
Denn ich glaub kaum, dass es viele Flüchtlinge gibt, die sich gerne so überflüssigen Gefahren aussetzen. Hier schlafen mittlerweile Flüchtlinge draussen und in Hauseingängen; vermutlich weil sie sich nicht in solcherart verwaltete Lager trauen (genau kenn ich deren Motivation natürlich nicht, aber Plätze gibt es noch genug).

Hat sich denn überhaupt ein Flüchtling unangeleitet und selbstständig darüber beschwert?
Rabenwiese
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Re: Unangekündigte Spindkontrollen in Flüchtlingsunterkunft

Beitrag von Rabenwiese »

Plätze gibt es reichlich. Hier in der Nähe steht ein Lager nahezu leer. Da gibt es täglich 800-1000 freie Plätze. Die Schließung rückt daher immer näher.

Dort ist auch niemand dazu gezwungen dort zu nächtigen. Die Kontrollen die ich erlebt habe hatten jedes Mal einen Verdacht der diese begründet hatte.
z.B. es wurde gesehen wie etwas von außen über oder durch den Zaun gereicht / geworfen wurde. Dann gab es Tage da lag ein Geruch von Drogen in der Luft.
Es gab Drohungen Waffen einzusetzen.
Reinigungskräfte meldeten verdächtiges Geschäftstreiben auf den Toiletten oder im Duschbereich.
u.s.w.
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