Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Verträge

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Dawidh
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Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Verträge

Beitrag von Dawidh »

Hallo,

ich muss zu folgendem Thema eine 20 S. Seminararbeit schreiben und komme leider überhaupt nicht weiter: Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Länder der BRD: verfassungsrechtliche Voraussetzungen und völkerrechtliche Konsequenzen
Meine bisherige Gliederung sieht in etwa so aus:

I. Vr Verträge (was sind vr Verträge? einfaches/zusammengesetztes Verfahren, Art. 59 II GG)

II. VR als Teil der deutschen Rechtsordnung (Monismus, Dualismus)

III. Abschluss vr Verträge durch die Länder (Theorienstreit im Rahmen von Art. 32 III GG, Lindauer Abkommen)

Obwohl ich die einzelnen Teilbereiche relativ ausführlich dargestellt habe, komme ich erst auf 6 Seiten!
Kennt sich jemand mit dem Thema aus oder weiß auf welche Problembereiche ich mich noch konzentrieren könnte? Ich bin wirklich etwas verzweifelt und weiß überhaupt nicht worüber ich noch schreiben könnte...
oelbohrer
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Re: Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Vertr

Beitrag von oelbohrer »

Monismus, Dualismus, Pluralismus von Andreas Fischer Luscano:
https://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q= ... i_nzJ7tuQg

Liste:
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschla ... tr%C3%A4ge

Die Bundesrepublik Deutschland als Verwahrer mehrseitiger völkerrechtlicher Verträge:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Ausse ... ahrer.html

Hast Du kein Internet oder keine Suchmaschine?
Dawidh
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Re: Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Vertr

Beitrag von Dawidh »

Danke, aber Wikipedia oder eine Recherche mit google werden einer wissenschaftlichen Arbeit nicht gerecht.
Eine Auflistung von völkerrechtlichen Verträgen, die Deutschland abgeschlossen hat, hilft mir auch wenig weiter. Mir ging es eher darum, ob vllt jemand inhaltlich einen Anstoß geben kann, was man in der Arbeit noch problematisieren kann
SusanneBerlin
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Re: Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Vertr

Beitrag von SusanneBerlin »

was man in der Arbeit noch problematisieren kann
Bist du auf das Fettmarkierte eingegangen?
Aufgabenstellung hat geschrieben:Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Länder der BRD: verfassungsrechtliche Voraussetzungen und völkerrechtliche Konsequenzen
Grüße, Susanne
Dawidh
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Re: Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Vertr

Beitrag von Dawidh »

SusanneBerlin hat geschrieben:
was man in der Arbeit noch problematisieren kann
Bist du auf das Fettmarkierte eingegangen?
Aufgabenstellung hat geschrieben:Der Abschluss völkerrechtlicher Verträge durch die Länder der BRD: verfassungsrechtliche Voraussetzungen und völkerrechtliche Konsequenzen
Dazu habe ich leider noch nicht viel. Ich habe ein wenig diskutiert, was eine fehlende Zustimmung völkerrechtliche bedeutet. Die hM sieht wohl dann auch den vr Vertrag als hinfällig an und die Mindermeinung geht im Sinne von Art. 46 WVK von einer Wirksamkeit aus, da innerstaatliche Kompetenzüberschreitungen unwirksam sind...mehr steht dazu in den Kommentaren aber nicht
SusanneBerlin
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Re: Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Vertr

Beitrag von SusanneBerlin »

Na was waren denn die Konsequenzen (Folgen) der Verträge? Was hat sich wegen der Verträge geändert?
Grüße, Susanne
locarno

Re: Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Vertr

Beitrag von locarno »

@Dawidh

Die Fragestellung wollen Sie bitte noch einmal präzisieren. Haben Sie die tatsächlich wörtlich wiedergegeben?

Die Grundsätzlichkeiten eines Vertrages sollten Sie unter den Tisch fallen lassen, das hilft nicht, es drückt aus, das Sie nicht wiseen wo Sie beginnen können.

Beginnen Sie so: Die Bundesrepublik hat als Staat (Defintion desselben genauestens ansehen!) sich aufgrund von Dachvereinbarungen (welche kennen Sie hier?) grundsätzlich
gewissen Regeln unterworfen. Internationale Verträge sind aber nur dann allseitig bindend, wenn sich alle Beteiligten Staaten diesen Dachvereinbarungen unterwerfen wollen und alle den gleichen
Dachregelungen grundsätzlich beigetreten sind, sie also ratifiziert haben (Definition Ratifizierung ansehen!)

Hier wird aber nicht danach gefragt, ob die BRD (das ist übrigens ein Kanzleiwort, benutzen Sie in der Wissenschaft wenigstens die offizielle Bezeichnung) sich solchen
Verträgen unterwerfen will, sondern deren Länder!

Fragen: Welche Rechtskonstrukte gibt es, dies innerhalb einer föderale Struktur überhaupt gestatten ihre Unterstruktur, nämlich die der Ländern, solche Verpflichtungen einzugehen?
-> Konkurrierendes Recht: Bundesrecht bricht Landesrecht- ist das relevant? Entscheiden Sie sich und argumentieren Sie dann weiter!
-> Verbandskompetenz: Art 32 Abs 1: Vertragspartner ist der Bund, aber Art 32 Abs 3: Kompetenzsperre des Bundes.
-> Dürfen also Länder die Völkerrechtssubjektivität übernehmen oder werden Sie gar dazu per nationalem Recht befugt? (Allein dieser Punkt füllt ein ganzes Buch)
-> Falls Verträge mit EU-28 Staaten betroffen sind: Was sagt der Lissabonner Vertrag dazu? Sonderfall oder nicht?
-> Sanktionen bei Vertragstörungen: Wer macht das, wie und wo? (Auch das ist Ergebnis von Völkerrechtlichen Verträgen)

Darauf zielt Ihre Fragestellung ab!

Es gibt in der Literatur eine klare Linie darüber, dass Völkerrechtliche Verträge teilweise in Bundes- und teilweise in Länderkompetenz fallen. Damit haben Sie jetzt genug Material
und die Lösung sollten Sie hinbekommen. Rückmeldung erwünscht!

p.s.
Ihre Ideen sind zwar nicht schlecht, aber der Kern der Frage ist auf 20 Seiten nur sehr schwer unterzubringen. Daher ist für Allgemeinplätze kein Raum. Das ist auch angesichts der Frage-
stellung so beabsichtigt. Seien Sie kurz und prägnant, strukturieren Sie! Grundsätzlich haben Sie eine sehr schwere Aufgabenstellung erhalten. Wann müssen Sie die abgeben?

p.p.s
Falls Sie von Google, Foren und Wikipedia weg wollen, so konsultieren Sie die Bundeszentrale für Politische Bildung. Dort gibt es Schriften, die Ihnen weiterhelfen.
locarno

Re: Vertragsabschlusskompetenz Länder völkerrechtliche Vertr

Beitrag von locarno »

@Dawidh

Sie haben nicht nur etwas vergessen, sondern auch die Strukur missachtet, die sich aus der Ursache und dessen Wirkung ergibt.
Das zeigt jedenfalls Ihre Gliederung sehr deutlich. Außerdem kann es sich als ineffizient erweisen, in mehreren Foren Sätze abzuladen,
ohne an den dortigen Diskussionen teilzunehmen.

So wird das nichts werden mit der Wissenschaft.
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