Im Urlaub Verwarnungsschreiben und danach Bußgeldbescheid

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snboy2010
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Im Urlaub Verwarnungsschreiben und danach Bußgeldbescheid

Beitrag von snboy2010 »

Hallo und Guten Abend. Ich hoffe hier einen Rat auf mein Problem zu finden. Mir ist folgendes passiert: Während ich im Urlaub war wurde mir ein Verwarnung mit einem Verwarngeld in Höhe von 10,00€ wegen falschem Parken zugestellt. Die Frist für das bezahlen des Verwarngeldes war zum 14.11.2016 gesetzt. Ich kam aus dem Urlaub wieder am 24.11.2016 und habe die geforderte Summe gleich überwiesen. Am 28.11.2016 bekam ich einen Bußgeldbescheid in Höhe von 38,50€. Die Begründung der Behörde war, dass ich das Verwarngeld nicht rechtzeitig überwiesen habe. Darauf habe ich ein Widerspruch an die Behörde schrieben. Heute bekam ich eine Antwort, dass mein Widerspruch abgelehnt wird. Die Begründung lautet:
"Der Grund, weshalb Sie die Verwarnung nicht annehmen konnten, spielt für das Verfahren keine Rolle. Selbst wenn Sie zum Beispiel im Urlaub sind, der Brief auf dem Postweg verloren gegangen ist, oder sich durch einen Umzug die Adresse änderte, hat dies keine Auswirkung auf den Bußgeldbescheid."
Weiter wird in dem Schreiben erwähnt, dass die Zahlung in Höhe von 10,00€ nach der Erstellung des Bußgeldbescheides eigegangen ist und ich einfach Pech hatte den Bußgeldbescheid erst am 28.11.2016 gekriegt zu haben und nicht früher.
Die Behörde stellt mir jetzt eine Frist bis zum 21.12.2016 die restlichen 28,50€ zu bezahlen. Sollte ich wieder dem Schreiben widersprechen, wird die Behörde umgehend den Sachverhalt an das Amtsgericht München weiterleiten wodurch mir weitere Kosten entstehen.
Wie ist es? Hat die Behörde Recht und ich habe einfach Pech gehabt oder wird hier wieder versucht Behördenwillkür durchzusetzen.
Ich danke euch für das Lesen meines Anliegens und bedanke mich sehr herzlich für die Mühe mir zu antworten.

MfG
Frank.
Kormoran
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Re: Im Urlaub Verwarnungsschreiben und danach Bußgeldbeschei

Beitrag von Kormoran »

Die Behörde hätte auch auf das Verwarnungsgeldangebot verzichten und gleich einen Bußgeldbescheid erlassen können. Wäre ärgerlich, aber ebenfalls rechtmäßig.

Meine Ansicht: Blöd gelaufen, zahlen, abhaken.
Klimaanlage

Re: Im Urlaub Verwarnungsschreiben und danach Bußgeldbeschei

Beitrag von Klimaanlage »

snboy2010 hat geschrieben: Hat die Behörde Recht und ich habe einfach Pech gehabt
Genau so sieht es aus.
Ein Verwarngeld ist eine Kann-Option der Behörden. Die Behörde kann ein solches anbieten, kann aber auch direkt ein Bußgeldbescheid ausstellen.
Wenn eine solches Verwarngeld nicht rechtzeitig bezahlt wird, warum auch immer (völlig uninteressant wer das verschuldet), wird direkt ein Bußgeldbescheid, der ja auch von Anfang an rechtmäßig gewesen wäre, ausgestellt.
hawethie
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Re: Im Urlaub Verwarnungsschreiben und danach Bußgeldbeschei

Beitrag von hawethie »

wird hier wieder versucht Behördenwillkür durchzusetzen
Eine Behörde, die sich an Recht und Gesetz hält (und das tut sie hier) handelt nicht willkürlich.
Die Behörde stellt mir jetzt eine Frist bis zum 21.12.2016 die restlichen 28,50€ zu bezahlen. Sollte ich wieder dem Schreiben widersprechen, wird die Behörde umgehend den Sachverhalt an das Amtsgericht München weiterleiten wodurch mir weitere Kosten entstehen.
du hast mit deinem Schreiben Einspruch gegen den Bescheid eingelegt - da ist das das normale, vom Gesetzgeber vorgesehene, Verfahren
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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