Führerschein EU Ausland Wohnsitz Nachweis

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gmmg
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Re: Führerschein EU Ausland Wohnsitz Nachweis

Beitrag von gmmg »

hawethie hat geschrieben:Ach ja: ein rechtswidriger, aber rechtskräftiger Bescheid, der einen Vorteil für den Bürger darstellt, kann nur sehr schwer aufgehoben werden - steht im Gesetz...
Das gilt dann wohl nicht für die Fahrerlaubnis, ober genießt die nun doch "Bestandsschutz"?
Es nützt einem auch gar nichts wenn andere Vorteile eingeräumt bekommen haben, wenn man selbst einen Nachteil erleidet. Das erhöht die Ungerechtigkeit sogar.
hawethie hat geschrieben:Wenn der Bürger allerdings gar nicht erst einen Antrag auf eine Bescheid stellt, weil er weiß, dass er rechtswidrig gehandelt hat...
dann sind schon diese Voraussetzungen gar nicht gegeben.
Worauf willst du hinaus? Die hier besprochene Fahrerlaubnis wurde sicherlich beantragt und fiel nicht vom Himmel.
hawethie hat geschrieben:täglich zigtausendfach.... da hast du sicher irgendwelche Belege, außer dem einen, der da durch die Presse ging...
Du weisst wohl nicht was in diesem Land los ist, in welchem Maß bei Behörden systematisch geschlampt wird. Ud das letztendlich alles auf Kosten der Gesellschaft. Allein an falschen ALG-2 Bescheiden waren es 2009 knapp 500 pro Tag, so die offiziellen Zahlen, Dunkelziffe rnicht eingeschlossen. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... e-2367.php
hawethie
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Re: Führerschein EU Ausland Wohnsitz Nachweis

Beitrag von hawethie »

Im Ausgangsfall, und nur um den geht es hier, wurde eine FE widerrechtlich erworben. Dass die rechtlichen Vorschriften den Betr. "nicht bewusst" waren, spielt keine Rolle - sie hätten es wissen können, wenn sie sich erkundigt hätten.
Die im EU-Ausland erworbene FE gilt (zumindest) hier nicht.
ein rechtswidriger, aber rechtskräftiger Bescheid, der einen Vorteil für den Bürger darstellt, kann nur sehr schwer aufgehoben werden - steht im Gesetz...
gilt, wenn die Behörde sich getäuscht hat, nicht wenn sie (ob wissentlich oder unwissentlich ist egal) getäuscht wurde.
systematisch geschlampt
für diese Behauptung fehlt mir immer noch der Beleg.
bzw. für zwei Behauptungen: a - dass geschlampt wird
b - dass das auch noch systematisch (also gewollt) passiert.
c - dass das bei (allen) Behörden so ist.
Natürlich passieren Fehler - schließlich arbeiten auch in Behörden Menschen -
aber: wieviele Anträge werden gestellt und bei wievielen wird geschlampt...?
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
gmmg
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Re: Führerschein EU Ausland Wohnsitz Nachweis

Beitrag von gmmg »

Die im EU-Ausland erworbene FE gilt (zumindest) hier nicht.
Zitat:
ein rechtswidriger, aber rechtskräftiger Bescheid, der einen Vorteil für den Bürger darstellt, kann nur sehr schwer aufgehoben werden - steht im Gesetz...
gilt, wenn die Behörde sich getäuscht hat, nicht wenn sie (ob wissentlich oder unwissentlich ist egal) getäuscht wurde.
Aha. Und wenn die Behörde aktiv getäuscht hat, wie im Beispiel der Geschwindigkeitsüberschreitung die gar keine war, dann gilt es wieder nicht und der Bürger ist der Dumme. Egal wie man die Regeln dahinter formuliert, für mich ist das staatlich organisierter Betrug.
Mount'N'Update

Re: Führerschein EU Ausland Wohnsitz Nachweis

Beitrag von Mount'N'Update »

gmmg hat geschrieben:Hier: http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=273131

Und sowas passiert doch tagtäglich wahrscheinlich zigtausendfach, dass an sich falsche Bescheide rechtskräftig werden weil Fristen verpasst wurden. Ich möchte gern mal wissen warum das für den Führerschein nicht gelten soll. Rechtssicherheit für Bürger? Doch nicht bei uns.
Fahrerlaubnisse gibt es immer nur dann, wenn sie beantragt werden. Und sie müssen dort beantragt werden, wo man seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Das ist nicht nur nachvollziehbar, sondern auch äußerst praktisch. Sie gehen ja auch nicht in der Karibik einkaufen.

Nehme ich an... :?
Das gilt dann wohl nicht für die Fahrerlaubnis, ober genießt die nun doch "Bestandsschutz"?
Bestandsschutz ist mangels Bestand nicht möglich.
hawethie
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Re: Führerschein EU Ausland Wohnsitz Nachweis

Beitrag von hawethie »

Und wenn die Behörde aktiv getäuscht hat, wie im Beispiel der Geschwindigkeitsüberschreitung die gar keine war
.. dann sollte man die zuständigen Leute wg. Amtsmißbrauchs oder so verklagen/anzeigen.

Hier hat allerdings die Behörde nicht aktiv getäuscht sondern unterlag einem Irrtum - es war nicht bekannt, dass die Höchstgeschwindigkeit geändert worden war.
Aber bleib du bei deiner Meinung und ärger dich weiter.
Wenn du meinst, dass der Staat über und über korrupt und betrügerisch ist und du dennoch in einem solchen Staat leben möchtest... ich würde das nicht wollen
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
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