Das gilt dann wohl nicht für die Fahrerlaubnis, ober genießt die nun doch "Bestandsschutz"?hawethie hat geschrieben:Ach ja: ein rechtswidriger, aber rechtskräftiger Bescheid, der einen Vorteil für den Bürger darstellt, kann nur sehr schwer aufgehoben werden - steht im Gesetz...
Es nützt einem auch gar nichts wenn andere Vorteile eingeräumt bekommen haben, wenn man selbst einen Nachteil erleidet. Das erhöht die Ungerechtigkeit sogar.
Worauf willst du hinaus? Die hier besprochene Fahrerlaubnis wurde sicherlich beantragt und fiel nicht vom Himmel.hawethie hat geschrieben:Wenn der Bürger allerdings gar nicht erst einen Antrag auf eine Bescheid stellt, weil er weiß, dass er rechtswidrig gehandelt hat...
dann sind schon diese Voraussetzungen gar nicht gegeben.
Du weisst wohl nicht was in diesem Land los ist, in welchem Maß bei Behörden systematisch geschlampt wird. Ud das letztendlich alles auf Kosten der Gesellschaft. Allein an falschen ALG-2 Bescheiden waren es 2009 knapp 500 pro Tag, so die offiziellen Zahlen, Dunkelziffe rnicht eingeschlossen. http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue ... e-2367.phphawethie hat geschrieben:täglich zigtausendfach.... da hast du sicher irgendwelche Belege, außer dem einen, der da durch die Presse ging...