3 Polizisten haben immer Recht?

Moderator: FDR-Team

maiklewa
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3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von maiklewa »

Hallo,

jemand wird iRd Verkehrskontrolle angehalten.

Angeblich war der Fahrer nicht angeschnallt. War er aber.

Mit den 30 € vor Ort war der Fahrer also auch nicht einverstanden.

Folge: Bußgeldverfahren.

Als Zeugen sind 3 Polizisten angegeben.

Einer davon war der mit der "Kelle".

Die zwei anderen können, selbst wenn es so gewesen wäre, gar nicht gesehen haben können, dass der Fahrer angeschnallt oder eben nicht war. Das würde aus logistischen und biologischen Gründen gar nicht gehen.

Aber wie setzt man sich dagegen zur Wehr?

Gruß
cmd.dea
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von cmd.dea »

maiklewa hat geschrieben:Einer davon war der mit der "Kelle".

Die zwei anderen können, selbst wenn es so gewesen wäre, gar nicht gesehen haben können, dass der Fahrer angeschnallt oder eben nicht war. Das würde aus logistischen und biologischen Gründen gar nicht gehen.

Aber wie setzt man sich dagegen zur Wehr?
Ob die anderen beiden Polizisten das Geschehen "logistisch" oder "biologisch" gesehen haben können oder nicht, entscheidet das Gericht. Ebenso, ob es allen dreien oder auch nur dem einen Polizisten oder keinem glaubt.

Es gilt der Grundsatz der freien gerichtlichen Beweiswürdigung.
Danny001
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von Danny001 »

maiklewa hat geschrieben: Aber wie setzt man sich dagegen zur Wehr?

Gruß
Innerhalb von 14 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids Einspruch einlegen. Wenn die Bußgeldstelle die Begründung anerkennt, stellt sie das Verfahren ein. Wenn nicht, gehts vors Amtsgericht.
Zafilutsche
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von Zafilutsche »

Ist mir und meine Kollegen vor vielen Jahren auch passiert. Wir waren allerdings zu 4 oder sogar zu 5 im Auto und die Polizisten waren zu zweit. (Bei Dunkelheit und ca 10m Entfernung wollten die Polizisten dass Erkannt haben.) Alle Mitfahrer konnten aber glaubhaft machen, dass der Fahrer angeschnallt war. Das hat der Polizist dann doch geglaubt und war damit dann erledigt. Ich würde strikt bei der Wahrheit bleiben und hoffen, dass ein Richter in der Beweiswürdigung die Wahrheit findet.
gmmg
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von gmmg »

cmd.dea hat geschrieben:Ob die anderen beiden Polizisten das Geschehen "logistisch" oder "biologisch" gesehen haben können oder nicht, entscheidet das Gericht.
Bei aller Bescheidenheit, das entscheidet die Realität und nicht irgendein Gericht. Bisher wurde auch noch keines angerufen seine Deutungen abzugeben.
cmd.dea
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von cmd.dea »

gmmg hat geschrieben:Bei aller Bescheidenheit, das entscheidet die Realität und nicht irgendein Gericht. Bisher wurde auch noch keines angerufen seine Deutungen abzugeben.
Wenn der Fragesteller nicht zahlen will, wird er aber sehr wahrscheinlich ein Gericht anrufen müssen. Und das entscheidet dann nun einmal.
gmmg
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von gmmg »

Der Fragesteller muss ein Gericht anrufen? Soweit ich weiß macht das die Behörde die etwas von ihm will, wenn sie denn nicht vorher einsieht, dass die Sache eh nicht aufzuklären ist.

Das Gericht kann nur darüber entscheiden welchen Eindruck es bekommt, nicht darüber was vorgefallen ist. Das ist ein wichtiger Unterschied.
hawethie
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von hawethie »

Die Behörde wird einen BG erlassen und wenn der TE nicht zahlen will, muss er Einspruch einlegen.
Danach entscheidet das Gericht nach freier Beweiswürdigung, wenn die Behörde (oder die StA) das Verfahren nicht einstellt.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
cmd.dea
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von cmd.dea »

gmmg hat geschrieben:Der Fragesteller muss ein Gericht anrufen?
Nö, die Behörde muss garnichts machen und kann dann einfach vollstrecken. Der Fragesteller muss Einspruch einlegen, wenn er den Bußgeldbescheid abwenden will. Und das bedeutet, dass es dann vor Gericht geht.
Soweit ich weiß macht das die Behörde die etwas von ihm will,
Das wissen Sie falsch. Die vollstreckt einfach, sobald der Bescheid rechtskräftig ist.
wenn sie denn nicht vorher einsieht, dass die Sache eh nicht aufzuklären ist.
Warums sollte die Behörde zu dieser Auffassungen kommen, wenn 3 Polizisten sagen, dass es so war?
Das Gericht kann nur darüber entscheiden welchen Eindruck es bekommt, nicht darüber was vorgefallen ist. Das ist ein wichtiger Unterschied.
Nö, das ist ein völlig irrelevanter Unterschied, weil der Eindruck, den das Gericht erhält, Grundlage der Entscheidung ist.

Im Übrigen scheinen ja zumindest 3 Personen schon jetzt einen anderen Eindruck dahingehend zu haben, was "vorgefallen" ist.
maiklewa
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von maiklewa »

Also nicht bezahlen und Einspruch einlegen, bedeutet fast automatisch, dass es ein Gerichtsverfahren gibt, es sei denn, die Behörde glaubt mir und nicht dem eigenen Personal? Das ist bestimmt fast aussichtslos, oder!? Und dann muss ich das Verfahren auch zahlen?

Bekannter meinte, man könnte auch so tun, als wenn man den Bußgeldbescheid nicht bekommen hat, sofern dieser nicht als Einschreiben Rückschein oder so versandt wurde. Die Behörde wäre dann in der Beweispflicht, dass dieser auch wirklich in meinen Machtbereich übergangen ist. Ist das eine kluge Idee? Was wäre, wenn das so gemacht werden sollte? Es gibt ja eine Frist im Bescheid. Entweder zahlen oder Einspruch. Wenn jetzt gar nichts gemacht wird, steht doch gleich der GV vor der Tür, oder!? Und was wäre, wenn die Behörde wirklich nicht beweisen kann, dass ein Bescheid zugestellt wurde? Spätestens dann gibts doch einen mit Beleg?
ktown
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von ktown »

maiklewa hat geschrieben:Ist das eine kluge Idee?
Nein. Die "Kopf in den Sand stecken Methode" war noch nie gut.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Fin78
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von Fin78 »

cmd.dea hat geschrieben:
maiklewa hat geschrieben:Einer davon war der mit der "Kelle".

Die zwei anderen können, selbst wenn es so gewesen wäre, gar nicht gesehen haben können, dass der Fahrer angeschnallt oder eben nicht war. Das würde aus logistischen und biologischen Gründen gar nicht gehen.

Aber wie setzt man sich dagegen zur Wehr?


Es gilt der Grundsatz der freien gerichtlichen Beweiswürdigung.
Man kann aber auch sagen, es gilt der Grundsatz der freien gerichtlichen Willkür einer einzelnen Person ohne Glaskugel.

Mein Tipp, vergiss die Sache, gegen den Staat hast du keine Chance.
Danny001
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von Danny001 »

Bußgeldbescheide werden in der Regel per Postzustellungsurkunde versendet. Das Einwerfen in den Briefkasten des Bestroffenen reicht als Zustellung aus und ab da an läuft die 14 tägige Frist.
Und dann muss ich das Verfahren auch zahlen?
Die Gerichtskosten trägt der Betroffene, wenn er das Verfahren "verliert", zuzüglich der Auslagen der 3 Zeugen für die Anreise zum Gericht.
Wird er freigesprochen, so trägt die Kosten die Staatskasse.
cmd.dea
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von cmd.dea »

Fin78 hat geschrieben:Man kann aber auch sagen, es gilt der Grundsatz der freien gerichtlichen Willkür einer einzelnen Person ohne Glaskugel.
Man kann auch sagen, dass der Mond aus Käse ist.
Tastenspitz
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Re: 3 Polizisten haben immer Recht?

Beitrag von Tastenspitz »

Man kann auch seine Rechtschutz (wenn vorhanden) fragen ob Deckung besteht und einen Anwalt beauftragen sich der Sache anzunehmen.
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