Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

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winterspaziergang

Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von winterspaziergang »

Oktavia hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:
die rechtliche Frage ist: Geht das? Wenn ein Verdacht vorliegt, der Fahrer nach Alkohol riecht oder glasige Augen hat, vor Ort Tests durchzuführen und bei Weigerung weitere Maßnahmen anzuordnen?
Hier ging es ausschließlich um die Behauptung eines Polizisten, der Fahrer hätte "glasige" Augen. Vom Geruch nach Alkohol oder anderen Substanzen war nirgends die Rede. Auch nicht von Ausfallerscheinungen.
Wie wärs damit, die Frage zu lesen?

Also nochmals hervorgehoben, um was es geht: Wenn (allgemein) die Verkehrskontrolle einen Verdacht hat, beim einen ist es der Alkoholgeruch, beim anderen die glasigen Augen und sonstige Auffälligkeiten für den Polizisten. Wenn er nun einen Verdacht hat, der Fahrer aber- wie hier- mit dem Hinweis
...
(Nein, ich habe keinen Alkohol oder Drogen konsumiert und werde daher diese Tests nicht durchführen.)
Polizei: Gut, entweder sie werden jetzt einen Urintest durchführen oder wir nehmen sie mit zur Wache,
und sie machen einen Blutest.
(Nein ich werde keine Schnelltests durchführen, da ich mich nicht beweisen muss und ein Blutest können
sie von mir nur mit der Einstimmung eines Richters rechtskräftig durchführen.)
sich einer kurzen Überprüfung entzieht, können dann Maßnahmen angeordnet werden oder nicht? was unterscheidet den Fall hier vom Fall eines Autofahrers, der nach Meinung der Verkehrskontrolle nach Alkohol riecht, sich aber einer kurzen Überprüfung verweigert, mit Hinweis, er müsse schließlich nicht beweisen, nicht alkoholisiert zu sein?
hawethie
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von hawethie »

Hallo,
abgesehen davon, dass keiner von uns dabei war und wir nur die Schilderung des TE kennen:
Die Tatsache dass jemand zulässigerweise einen Schnelltest verweigert, darf nicht automatisch dazu führen, dass damit ein Verdacht für eine Blutentnahme begründet wird - sonst würde ja die Freiwilligkeit ausgehebelt.
Eine Blutprobe darf (nachts) die Polizei anordnen, wenn kein Richter griffbereit ist - aber egal: er muss den Verdacht eingehend begründen, so dass er auch im Nachhinein nach Aktenlage die Maßnahme rechtfertigt.

FALLS der Fall so abgelaufen ist, wie hier geschildert, wäre das ein typischer Fall für eine Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
gmmg
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von gmmg »

Erdnuss1 hat geschrieben:Daraufhin sagten sie mir ich wäre vorläufig festgenommen, packten mich am Arm und brachten mich in das Polizeiauto.
Daraufhin bat ich meinen Kumpel er soll bitte das Auto weg von der Bushaltestelle fahren oder nach Hause und mir mein Handy aus dem Auto geben. Die Polizei ging daraufhin in das Auto, zog den Schlüssel ab und nahm das Handy und steckte beides ein. Ich sagte ich möchte gerne meine Sachen haben (wollten es mir nicht geben)
Polizei: Dein Kumpel kann heimfahren wenn er uns ein negatives Testergebnis bei Urintest zeigt.
Dieser Punkt ist doch interessant. Mit welcher Begründung kann das Mobiltelefon entzogen und dem Beifahrer die Weiterfahrt untersagt werden? Ihm gegenüber wurden ja keine Konsumvorwürfe gemacht.

Erdnuss1 hat geschrieben:Polizei: Ihre Augen sehen glasig aus und ich bin sicher, dass sie Btm konsumiert haben, das reicht.
(...)
Test war negativ und ich durfte weiterfahren.
Wie oft dieser Polizist wohl schon derartige Schnellschuss-Vorwürfe in den Raum gestellt hat und durch einen negativen Test widerlegt wurde wissen wir nicht, aber es dürfte kaum der erste und der letzte Fall gewesen sein. Vor solcher Inkompetenz, gepaart mit Handeln nach Beliebigkeit und Machtgehabe, ist der Bürger besser zu schützen.
Erdnuss1
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von Erdnuss1 »

Guten Morgen,

danke schon mal für die vielen Antworten :D


Dass die Polizei bei begründetem Verdacht die Blutprobe mit Recht anordnen darf ist ja mittlerweile klar,
aber was wäre beispielsweise eine Begründung somit die Blutprobe rechtskräftig ist? (Btm)

Wenn man natürlich einer Personenkontrolle bzw Fahrzeugkontrolle zustimmt und die Beamten finden Btm, ist dies
eine Begründung, oder ?
Was wäre denn noch eine Begründung? Nicht StvO-gerecht fahren ?

Was mich echt noch interessieren würde (Nein, habe nicht die Sufu benutzt :D) ist, ob man wegen Abbaubauprodukten von THC, bei GELEGENTLICHEM Kosum eine Strafe bekommt oder gar den Führerschein verliert ? (Keine Probezeit und keine Vorstrafen)

Danke :)
ktown
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von ktown »

Von
Erdnuss1 hat geschrieben:Vorab möchte ich sagen, dass ich ganz normal nach StVo gefahren bin (Keine Auffälligkeiten).
zu
Erdnuss1 hat geschrieben:Was wäre denn noch eine Begründung? Nicht StvO-gerecht fahren ?
und
Erdnuss1 hat geschrieben:Was mich echt noch interessieren würde (Nein, habe nicht die Sufu benutzt ) ist, ob man wegen Abbaubauprodukten von THC, bei GELEGENTLICHEM Kosum eine Strafe bekommt oder gar den Führerschein verliert ? (Keine Probezeit und keine Vorstrafen)
und
Erdnuss1 hat geschrieben:und die Beamten finden Btm


:lachen: :lachen:

Die Geschichte wird immer besser.
Ich hol mir mal Erdnussflips und ein Bier :liegestuhl:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
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Erdnuss1
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von Erdnuss1 »

Ktown, was hat das mit Geschichte zu tun , ich habe meine Situation bei Eröffnung des Threads geschildert. Genauso ist sie abgelaufen, wie ich es geschrieben habe. Bei meinem ZWEITEN Post, wollte ich mich nur nochmal informieren, ob sie mit Recht eine Blutprobe bei mir durchführen dürften, FALLS ich nicht nach StvO gefahren wäre etc.

Und außerdem wird in meinem Freundeskreis mal der eine oder andere Balken gezündet und von daher wollte ich mich mal über das worst case Szenario informieren :lol:

Sorry, das du meinen zweiten Post falsch interpretiert hast :D Wenn es anders gewesen würde ich es hier reinschreiben, wieso auch nicht :D

Gruß
ktown
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von ktown »

Wenn dem so ist, dann entschuldige.
Die Erfahrung dieses Forums zeigt aber, dass es nicht so ist. :wink:
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von BäckerHD »

Erdnuss1 hat geschrieben:Was wäre denn noch eine Begründung? Nicht StvO-gerecht fahren ?
Ich denke da eher an "auffälliges" Fahren.
Tom Ate
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von Tom Ate »

Zumindest aus der Sicht der TE klingt es so, als ob die Polizisten falsch gehandelt haben.
Natürlich müsste man, um das abschließend beurteilen zu können, auch den Bericht auf Seiten der Polizisten lesen.

, allgemeine Verkehrskontrolle ist okay.
, anbieten des Drogentest es ist okay.
, ablehnen des Drogentest es ist okay.

,, zur Blutprobe bedarf es eines konkreten echten Verdachtes. Glasige Augen alleine oder das ablehnen des Drogen Vortestet ist kein Grund, der eine Blutprobe erlaubt

, die richterliche Anordnung entfällt, wenn in der Nacht kein Richter erreichbar ist. Dann darf die Polizei selber die Blutprobe anordnen.
, dazu darf die Polizei auch die Autoschlüssel an sich nehmen und den Betroffenen zur Dienststelle verbringen.

,, bevor der Betroffene mit Zwang, am Arm packen, zur Dienststelle verbracht wird sollte der Zwang verbal angedroht werden.

,, warum das Handy abgenommen wurde verstehe ich nicht. Mit einem guten Grund dürfte das passieren. Nur weil er zu Blutprobe zu mitgenommen werden soll, ist es noch kein Grund in das Handy wegzunehmen.

,, dem Beifahrer grundlos das Fahren zu untersagen, bzw nur zugestehen wenn er vorher ein Drogentest macht ist nicht rechtens.


So wie der Sache sich wohl nach Erzählung des TE abgespielt hat, sollte sich tatsächlich offiziell beschwert werden, gegebenenfalls ein Anwalt eingeschaltet werden und die Fortsetzungsfeststellungsklage angestrebt werden, zur Prüfung der Rechtmäßigkeit dieser Kontrolle. Möglicherweise haben die Polizisten sich sogar strafbar gemacht, Nötigung und Freiheitsberaubung
Jedoch kann der Sachverhalt sich etwas anders zeigen, wenn wir mal die Sicht der Polizeibeamten hört. Wundern würde mich das nicht.
ktown
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von ktown »

Tom Ate hat geschrieben:So wie der Sache sich wohl nach Erzählung des TE abgespielt hat
wenn man den zweiten Beitrag des TE hinzufügt, dann würden sich so manche Vorgehensweisen der Polizei erklären. :wink:
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Tom Ate
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von Tom Ate »

ktown hat geschrieben:
Tom Ate hat geschrieben:So wie der Sache sich wohl nach Erzählung des TE abgespielt hat
wenn man den zweiten Beitrag des TE hinzufügt, dann würden sich so manche Vorgehensweisen der Polizei erklären. :wink:

Du meinst, sie hatten tatsächlich einen begründeten Verdacht?
gmmg
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von gmmg »

ktown hat geschrieben:wenn man den zweiten Beitrag des TE hinzufügt, dann würden sich so manche Vorgehensweisen der Polizei erklären. :wink:
Schon klar, wer sich unbedingt etwas zusammenreimen möchte wird dies immer können. Besonders mit so viel "Erfahrung" darin. :lachen:
ktown
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von ktown »

gmmg hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:wenn man den zweiten Beitrag des TE hinzufügt, dann würden sich so manche Vorgehensweisen der Polizei erklären. :wink:
Schon klar, wer sich unbedingt etwas zusammenreimen möchte wird dies immer können. Besonders mit so viel "Erfahrung" darin. :lachen:
Das hat nix mit Erfahrung oder mit zusammenreimen zutun. Es zeigen sich nur Parallelen auf, die diese Vermutung aufwirft.

Ansonsten
Tom Ate hat geschrieben:Zumindest aus der Sicht der TE klingt es so, als ob die Polizisten falsch gehandelt haben. Natürlich müsste man, um das abschließend beurteilen zu können, auch den Bericht auf Seiten der Polizisten lesen.
Tom Ate hat geschrieben:
ktown hat geschrieben:
Tom Ate hat geschrieben:So wie der Sache sich wohl nach Erzählung des TE abgespielt hat
wenn man den zweiten Beitrag des TE hinzufügt, dann würden sich so manche Vorgehensweisen der Polizei erklären. :wink:

Du meinst, sie hatten tatsächlich einen begründeten Verdacht?
Keine Ahnung. Es stellt sich für mich nur die Frage, wieso dem ursprünglichen Sachverhalt solche Aspekte nachgeschoben werden.
Noch glaube ich an das Gute hinsichtlich der Polizei und unterstelle nicht, dass vollkommen willkürlich was gemacht wird :wink: :ostern: nur um brave Bürger zu ärgern.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von Oktavia »

ktown hat geschrieben:Keine Ahnung. Es stellt sich für mich nur die Frage, wieso dem ursprünglichen Sachverhalt solche Aspekte nachgeschoben werden.
Für mich hat sich das ganz klar nach einer Abwandlung des Falles und nicht nach nachgeschobenen Fakten angehört. Vielleicht solltest du deine Foren-Antennen mal nachjustieren?

ktown hat geschrieben:Noch glaube ich an das Gute hinsichtlich der Polizei und unterstelle nicht, dass vollkommen willkürlich was gemacht wird nur um brave Bürger zu ärgern.
Sicher nicht nur um brave Bürger zu ärgern. Aus meiner Erfahrung kann ich jedoch meinen Eindruck wiedergeben. Einigen Polizisten geht es ähnlich wie dir hier im Forum. Nachdem man jahrelang immer wieder bestimmte Dinge erlebt hat, handelt man nicht mehr nach individuellen Kriterien.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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Re: Allgemeine Verkehrskontrolle/Drogentest

Beitrag von ktown »

Oktavia hat geschrieben:Einigen Polizisten geht es ähnlich wie dir hier im Forum. Nachdem man jahrelang immer wieder bestimmte Dinge erlebt hat, handelt man nicht mehr nach individuellen Kriterien.
Das mag sein und es mag auch sein, dass eventuell dadurch in Einzelfällen das Maß der Vorgehensweise etwas überzogen erscheint. Aber ich denke trotzdem, dass es Einzelfälle sind.
Oktavia hat geschrieben:Für mich hat sich das ganz klar nach einer Abwandlung des Falles und nicht nach nachgeschobenen Fakten angehört.
Der Eine sieht es so und der Andere sieht es genau entgegen gesetzt. :wink:
Da wir hier in der grauen Theorie sind, wird mein Ansatz vermutlich der falsche sein. :wink:
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