Wie wärs damit, die Frage zu lesen?Oktavia hat geschrieben:Hier ging es ausschließlich um die Behauptung eines Polizisten, der Fahrer hätte "glasige" Augen. Vom Geruch nach Alkohol oder anderen Substanzen war nirgends die Rede. Auch nicht von Ausfallerscheinungen.winterspaziergang hat geschrieben:
die rechtliche Frage ist: Geht das? Wenn ein Verdacht vorliegt, der Fahrer nach Alkohol riecht oder glasige Augen hat, vor Ort Tests durchzuführen und bei Weigerung weitere Maßnahmen anzuordnen?
Also nochmals hervorgehoben, um was es geht: Wenn (allgemein) die Verkehrskontrolle einen Verdacht hat, beim einen ist es der Alkoholgeruch, beim anderen die glasigen Augen und sonstige Auffälligkeiten für den Polizisten. Wenn er nun einen Verdacht hat, der Fahrer aber- wie hier- mit dem Hinweis
sich einer kurzen Überprüfung entzieht, können dann Maßnahmen angeordnet werden oder nicht? was unterscheidet den Fall hier vom Fall eines Autofahrers, der nach Meinung der Verkehrskontrolle nach Alkohol riecht, sich aber einer kurzen Überprüfung verweigert, mit Hinweis, er müsse schließlich nicht beweisen, nicht alkoholisiert zu sein?...
(Nein, ich habe keinen Alkohol oder Drogen konsumiert und werde daher diese Tests nicht durchführen.)
Polizei: Gut, entweder sie werden jetzt einen Urintest durchführen oder wir nehmen sie mit zur Wache,
und sie machen einen Blutest.
(Nein ich werde keine Schnelltests durchführen, da ich mich nicht beweisen muss und ein Blutest können
sie von mir nur mit der Einstimmung eines Richters rechtskräftig durchführen.)