Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

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Froggel
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Froggel »

Hans Ulg hat geschrieben:
Deputy hat geschrieben:
Hans Ulg hat geschrieben:.... viele Autofahrer die Einstellung haben: Bei einem Unfall ist doch der Fußgänger der geschädigte, also soll er auf sich selbst aufpassen.
Die letzte Aussage ist einfach überheblicher Blödsinn.
Das ist eine verbreitete Reaktion von Autofahrern in Forenbeiträgen, wenn es um Radfahrer- oder Fußgängervorrang geht, meistens garniert mit einem Spruch, der auf dem Grabstein steht.
Eigentlich nicht. Das ist nur das, was sie in die Aussagen interpretieren. Bisher konnte ich nur lesen, dass Radfahrer und Fußgänger aufgrund ihrer Gefährdung vermehrt aufpassen müssen. Es wäre dumm von einem Fußgänger/Radfahrer, auf seinem Recht zu bestehen, weil er bei einem Unfall mit einem stärkeren Gegner den größeren Schaden davon trägt. Und natürlich darf dann auch gern auf dem Grabstein stehen: Aber er hatte recht! Das nützt ihm nur nichts (ich nehme mal an, das ist es, worauf Sie anspielen). Die Aussage dahinter ist aber nicht, dass ein Fußgänger/Radfahrer grundsätzlich auf sich selbst aufpassen muss, sondern dass es in seinem eigenen Interesse ist, mit Fahrfehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen. Das entbindet die anderen Verkehrsteilnehmer aber nicht von der eigenen Sorgfaltspflicht und das hat auch niemand geschrieben.
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helmes63
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von helmes63 »

Unachtsamkeit = mangelhafte Verkehrsbeobachtung wäre für einen Verkehrsteilnehmer
die wohl niedrigschwellige Motivlage.

Das reicht aber bei einem Radfahrer doch nicht für eine Abstufung
in Form eines Verwarnungsgeldes, wenn die Vorschriften das nicht hergeben.
Hans Ulg
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

Froggel hat geschrieben: dass es in seinem eigenen Interesse ist, mit Fahrfehlern anderer Verkehrsteilnehmer zu rechnen.
Das wissen Fußgänger/Radfahrer auch so. Wenn das aber als Forderung von einem Autofahrer kommt, da hat das einen anderen Zungenschlag. Umgekehrt heißt es auch, je weniger ich selbst gefährdet bin, weil ich in einem schweren Fahrzeug sitze (und so eine große Gefahr für andere darstelle) um so weniger muss ich selbst aufpassen. Sollte es nicht umgekehrt so sein: Je größer die Betriebsgefahr, die ich verursache, um so größer hat meine Vorsicht zu sein?
Froggel
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Froggel »

Hans Ulg hat geschrieben:Sollte es nicht umgekehrt so sein: Je größer die Betriebsgefahr, die ich verursache, um so größer hat meine Vorsicht zu sein?
Genau so sollte es sein und ist es oft auch. Dass Sie etwas anderes in die Aussagen von Autofahrern interpretieren, die sich hier wie ich oben geäußert haben, liegt nicht an den Autofahrern oder daran, dass ihnen ihre Pflicht nicht bewusst wäre, sondern daran, dass Sie deren Sätze einfach so verstehen wollen, wie Sie es sich denken. Ich steige jedenfalls nicht in ein Auto und fühle mich nun so sicher, dass mir alle anderen egal sind. Im Gegenteil. Und trotzdem bringe ich solche Sprüche an, weil sie einfach nur wahr sind. Im Übrigen stimmt es nicht, dass Fußgänger und Radfahrer immer mit Fahrfehlern anderer Verkehrsteilnehmer rechnen. Viele sind abgelenkt, beschäftigen sich trotz Teilnahme am Straßenverkehr mit anderen Dingen. Sie sind langsamer und vernachlässigen, dass die Sicht aus einem schnelleren Gefährt eine ganz andere ist. Bestes Beispiel sind dunkel gekleidete Fußgänger und Radfahrer in der Winterzeit, wo ich selbst als Fußgänger den Kopf schüttele, wenn ich sehe, wie gedankenlos sie Straßen benutzen oder überqueren.
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

Froggel hat geschrieben: Bestes Beispiel sind dunkel gekleidete Fußgänger und Radfahrer in der Winterzeit, wo ich selbst als Fußgänger den Kopf schüttele, wenn ich sehe, wie gedankenlos sie Straßen benutzen oder überqueren.
Das genau meine ich: Der Autofahrer missachtet das Sichtfahrgebot und von den Gefährdeten wird autogerechte Kleidung erwartet.
Froggel
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Froggel »

Hans Ulg hat geschrieben:
Froggel hat geschrieben: Bestes Beispiel sind dunkel gekleidete Fußgänger und Radfahrer in der Winterzeit, wo ich selbst als Fußgänger den Kopf schüttele, wenn ich sehe, wie gedankenlos sie Straßen benutzen oder überqueren.
Das genau meine ich: Der Autofahrer missachtet das Sichtfahrgebot und von den Gefährdeten wird autogerechte Kleidung erwartet.
Der Autofahrer missachtet das Sichtfahrgebot doch gar nicht. Er fährt üblicherweise so, dass er innerhalb seiner Sicht anhalten kann. Dafür muss man das Hindernis aber sehen können. Das Sichtfahrgebot bedeutet nicht, dass der Autofahrer durch die Gegend schleichen muss, weil sich irgendwo am Rande ein dunkel gekleidetes Hindernis herausschälen könnte.
Dass ein Radfahrer oder ein Fußgänger durch dunkle Kleidung für ihn nicht mehr sichtbar sind, liegt nicht am Autofahrer, sondern daran, dass sich die anderen Verkehrsbeteiligten nicht auf die Lichtverhältnisse einstellen. Wenn der Radfahrer oder Fußgänger dann auch noch ohne zu gucken und die, der Kleidung angemessenen Vorsicht die Straße quert, suchen Sie da immer noch die Schuld beim Autofahrer? Fährt ein Autofahrer bei Dunkelheit ohne Licht, kann er auch schlecht anderen Autofahrern die Schuld geben, wenn sie in seinen Wagen fahren. Wird ein Container auf der Straße abgestellt (oder irgendein anderes Hindernis) und nicht entsprechend gesichert, bekommt derjenige eine Mitschuld, der dieses Hindernis ungesichert auf die Straße gestellt hat - weil das Sichtfahrgebot eben nicht von unbeleuchteten, nicht sichtbaren Hindernissen ausgeht.
Auch als Radfahrer oder Fußgänger muss man sich sein Fehlverhalten anrechnen lassen. Die Welt ist nicht schwarz und weiß, es gibt noch viele Töne dazwischen.
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

Der Kraftfahrer hat gemäß StVO §§ 1, 3 Abs 1 S 3 seine Fahrweise so einzurichten, dass er auch in der Dunkelheit vor auf der Straße liegengebliebenen Kraftfahrzeugen, mögen sie auch unbeleuchtet und zudem - wie ein Panzer - mit einem Tarnanstrich versehen sein, rechtzeitig anhalten kann.
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr4032.php
Froggel
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Froggel »

Nichtsdestotrotz hatte der Panzerfahrer eine nicht unerhebliche Mitschuld bekommen. Ähnlich wird es auch mit Radfahrern gehandhabt, die trotz schlechter Sichtverhältnisse unbeleuchtet am Verkehr teilnehmen:
Haftung für andere: Bei einem Unfall in der Dämmerung oder Dunkelheit haften Radfahrer ohne Fahrradbeleuchtung überwiegend für den Schaden, wenn ein Autofahrer sie erst in letzter Sekunde erkennt und beim Ausweichen ins Schleudern gerät (OLG Frankfurt).*
...
Weniger Schmerzensgeld für Unfallopfer: Ein bei Dunkelheit ohne Licht fahrender vorfahrtberechtigter Radfahrer erhielt vom wartepflichtigen Autofahrer nur 30 Prozent Schadensersatz, weil er laut Gericht einen erfolgten Zusammenstoß durch seine fehlende Fahrradbeleuchtung – und schwarze Kleidung – „überwiegend selbst verschuldet" hatte. Schmerzensgeld für den Radfahrer, der Prellungen und eine Kopfplatzwunde erlitt, sei wegen seines erheblichen Mitverschuldens nur in Höhe von 500 Euro gerechtfertigt (LG Coburg).
...
Ohne Licht in falscher Richtung: Stößt ein mit einem unbeleuchteten Rad verbotswidrig (also entgegen der Fahrtrichtung) auf dem Gehweg fahrender Fahrradfahrer mit einem aus einer Grundstücksausfahrt kommenden Auto zusammen, so haftet der Radfahrer für sein grobes Verschulden an dem Unfall allein, wenn er kein Verschulden oder Mitverschulden des Fahrzeugführers nachweisen kann (AG Augsburg).
Quelle
* hier ein Auszug aus obigem Urteil bezüglich Sichtfahrgebot:
Nicht ernstlich kann sich das Berufungsgericht dem Hinweis der Beklagten darauf annähern, die Klägerin sei wegen „überhöhter Geschwindigkeit“ ins Schleudern geraten - auf gerade verlaufender Fahrbahn stellte eine Fahrgeschwindigkeit von 80 - 95 km/h sicherlich keine „unangemessene Geschwindigkeit“ dar; hierbei bedarf es noch nicht einmal des Hinweises darauf, dass außer tageszeitbedingten keine wesentlichen Einschränkungen der Sicht gegeben waren (nach Auskunft des deutschen Wetterdienstes betrug die Sichtweite bei - eventuell - leichtem Regen ca. 20 km).
oder aus dieser Quelle:
Radfahrer ohne Licht haftet immer 7.09.2010

Wer mit einem Fahrrad ohne vorschriftsmäßige Beleuchtung unterwegs ist, den trifft bei einem nächtlichen Unfall immer eine Mitschuld. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts München I hervor. Nach Mitteilung der (Wortsperre: Firmenname) Rechtsschutz Leistungs-GmbH betonte das Gericht, das nicht irgendeine, sondern die vorgeschriebene Beleuchtung vorhanden sein muss.
Landgericht München I, Az. 17 O 18396/07
Wir können das Spielchen immer so weiter spielen, Herr Ulg. Letztendlich ändert es nichts daran, dass Radfahrer und Fußgänger in ihrem eigenen Interesse für andere sichtbar sein sollten, damit so etwas eben nicht passiert. Wenn Sie daran kein Interesse haben, ist das Ihre Sache, aber stellen Sie es nicht immer so hin, dass Autofahrer grundsätzlich kein Interesse an Rücksichtnahme haben und sie die alleinige Schuld trifft, wenn ein Unfall mit einem schwächeren Verkehrsteilnehmer passiert.
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

Es ging aber um dunkle Kleidung, nicht um Beleuchtung. Da wäre, dann z.B. die Frage, ob einem Fußgänger ein Mitverschulden aufgedrückt wird, wenn er beim Überqueren einer Kreuzung von einem Autofahrer angefahren wird, der §9(3) missachtet hat.
Froggel
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Froggel »

Hans Ulg hat geschrieben: Da wäre, dann z.B. die Frage, ob einem Fußgänger ein Mitverschulden aufgedrückt wird, wenn er beim Überqueren einer Kreuzung von einem Autofahrer angefahren wird, der §9(3) missachtet hat.
Die wird wohl nur ein Gericht endgültig klären können. Der Satz "Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen; wenn nötig, ist zu warten." kann ja nur dann befolgt werden, wenn der Fußgänger auch hätte gesehen werden können. Wenn der Autofahrer den Menschen sieht oder hätte sehen können und dann beim Abbiegen dessen Vorrang missachtet, wird er zu recht bestraft.
Ich habe es aber tatsächlich schon gehabt, dass mir ein dunkel gekleideter Fußgänger auf einer unbeleuchteten Straße genau vor das Auto gehüpft ist und ich ihn auch erst da gesehen habe, als er meine Motorhaube touchiert hat. Nun war ich glücklicherweise so langsam, dass ihm nichts passiert ist, aber wenn er im Angesicht eines beleuchteten Fahrzeugs direkt vor diesem auf die Straße tritt (und ich bin geradeaus gefahren), wage ich zu behaupten, dass er da eine nicht geringe Mitschuld haben könnte.
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Froggel »

Nachtrag:
Hans Ulg hat geschrieben:Es ging aber um dunkle Kleidung, nicht um Beleuchtung.
Es ging um Sichtbarkeit. Wenn die beiden Radfahrer, deretwegen die Frau ins Schleudern gekommen ist, helle, sichtbare und vielleicht sogar reflektierende Kleidung getragen hätten, hätte sich die Frau kaum darauf berufen können, dass sie sie nicht gesehen hatte, nur weil sie kein Licht an hatten.
Beleuchtung ist etwas, das die eigene Sichtbarkeit zusätzlich ergänzt. Nun würde ich aber nie verlangen, dass Fußgänger nachts mit Taschenlampe herumlaufen müssen. Ich verlange auch nicht, dass sie helle Kleidung tragen, auch wenn es für sie selbst von Vorteil ist. Was ich aber verlange ist, dass sie sich ihrer eigenen (Un-)Sichtbarkeit bewusst sind, wenn sie dunkle Kleidung tragen, und sich entsprechend vorsichtig verhalten.
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von helmes63 »

Egal wie groß das Gefahrenpotential bei einem Radfahrer auch gewertet wird : 30 € (also der halbe Bußgeld-Tarif) bleibt doch die Untergrenze wenn ich das richtig sehe.
Hans Ulg
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

Froggel hat geschrieben:Es ging um Sichtbarkeit. Wenn die beiden Radfahrer, deretwegen die Frau ins Schleudern gekommen ist, helle, sichtbare und vielleicht sogar reflektierende Kleidung getragen hätten, hätte sich die Frau kaum darauf berufen können, dass sie sie nicht gesehen hatte, nur weil sie kein Licht an hatten.
Beleuchtung ist etwas, das die eigene Sichtbarkeit zusätzlich ergänzt.
Wenn also jemand wegen eines auf der Fahrbahn (vorschriftsmäßig) parkenden Fahrzeugs einen Unfall baut, dann hat der Parker Schuld?
Was ich aber verlange ist, dass sie sich ihrer eigenen (Un-)Sichtbarkeit bewusst sind, wenn sie dunkle Kleidung tragen, und sich entsprechend vorsichtig verhalten.
Unsichtbar ist etwas für einen Autofahrer nicht, nur weil es nicht hell oder beleuchtet ist. Auch eine Kurve ist nicht hell beleuchtet und wenn ein Autofahrer nachts aus der Kurve fliegt, dann liegt das auch an seiner überhöhten Geschwindigkeit und nicht daran, dass die Kurve nicht beleuchtet war.
hawethie
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von hawethie »

helmes63 hat geschrieben:Egal wie groß das Gefahrenpotential bei einem Radfahrer auch gewertet wird : 30 € (also der halbe Bußgeld-Tarif) bleibt doch die Untergrenze wenn ich das richtig sehe.
Grds. ja.
Es kommen immer noch Umstände des Einzelfalls hinzu
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Tastenspitz
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Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Tastenspitz »

Hans Ulg hat geschrieben:Auch eine Kurve ist nicht hell beleuchtet und wenn ein Autofahrer nachts aus der Kurve fliegt, dann liegt das auch an seiner überhöhten Geschwindigkeit und nicht daran, dass die Kurve nicht beleuchtet war.
Ja. Und nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
Hans Ulg hat geschrieben:Wenn also jemand wegen eines auf der Fahrbahn (vorschriftsmäßig) parkenden Fahrzeugs einen Unfall baut, dann hat der Parker Schuld?
Noch so ein Vergleich....
Kann ich auch:
Und in Alaska ist es verboten Elche aus dem Flugzeug zu werfen. Egal ob hell oder dunkel und egal ob die Elche beleuchtet sind oder Warnwesten tragen.
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