Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Moderator: FDR-Team

Hans Ulg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1211
Registriert: 18.03.09, 11:25

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

Gammaflyer hat geschrieben:Der Radfahrer könnte sich auch einfach auch an die Regeln halten.
Das tut er doch aber auch nicht, wenn er in seinem Auto sitzt und wenn er es trotzdem tun würde und hielte eine Geschwindigkeitsbegrenzung ein, dann würde er von anderen Autofahrern wütend bedrängt.
Gammaflyer
FDR-Moderator
Beiträge: 14619
Registriert: 06.10.04, 16:43

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Gammaflyer »

Stimmt. Alle böhse..., hatte ich kurz vergessen.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Deputy »

Ist Ihnen diese einseitige Propaganda nicht peinlich? Oder glauben Sie das wirklich, was Sie da loslassen?!

Im übrigen ist es immer noch ein Unterschied, ob jemand aus Fahrlässigkeit einen Fehler macht (der auch böse Folgen haben kann) oder ob jemand einfach der Ansicht ist, dass die StVO für ihn nicht gilt. Gerade letztere sind da ein erheblich größeres Problem für den Straßenverkehr - und oftmals Fahrradfahrer.
Hans Ulg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1211
Registriert: 18.03.09, 11:25

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

Deputy hat geschrieben:Ist Ihnen diese einseitige Propaganda nicht peinlich? .
Einseitig ist es, absichtlichen Verstöße von Autofahrern zu verharmlosen, selbst wenn dadurch andere zumindest einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind meistens vorsätzlich, Überholen von Radfahrern ohne vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ebenfalls und Falschparken ist auch praktisch immer vorsätzlich. Dadurch werden andere zumindest behindert. Wieso sollen ausgerechnet solche Verstöße so schlimm sein, bei denen zuvor sicher gestellt wurde, dass niemand behindert wird?
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6458
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von hawethie »

Geschwindigkeitsüberschreitungen sind meistens vorsätzlich.Überholen von Radfahrern ohne vorgeschriebenen Sicherheitsabstand ebenfalls und Falschparken ist auch praktisch immer vorsätzlich
wie kommst du auf den Quark?
Dadurch werden andere zumindest behindert.
nö - wie kommst du...
Bei Behinderung sieht der Katalog eine andere Rechtsfolge vor.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Deputy »

@Hans Ulg
Niemand verharmlost die entsprechenden Verstößen von Autofahrern.

Ich kann Ihnen genau sagen, was ein Autofahrer sagen wird, wenn er so drauf ist wie sie und erwischt wurde: "Warum soll ich wegen überhöhter Geschwindigkeit bestraft werden - ich hab mich doch vorher vergewissert, dass ich damit niemand gefährde - also werde ich doch wohl gegen die Geschwindigkeitsbeschränkung verstoßen dürfen?" "Warum soll ich wegen dem Rotlichtverstoß bestraft werden - ich hab mich doch vorher vergewissert, dass ich damit niemand gefährde - also werde ich doch wohl gegen das Rotlicht verstoßen dürfen?".

Begründen Sie mir doch mal folgendes: wieso müssen sich Ihrer Ansicht nach Autofahrer an die StVO halten, Fahrradfahrer aber nicht? Und kommen Sie mir jetzt nicht mit diesem "Ein Fahrradfahrer gefährdet sich nicht und begeht deswegen nur ungefährliche Verstöße"-Blödsinn. Denn der stimmt weder noch begründet er, warum man ein Gesetz nach eigenem Gutdünken ignorieren darf. Ein Pkw-Fahrer steckt auch in der Bredouille, wenn er denkt, er hat alles überprüft und da ist nichts gefährliches in Sichtweite und dann von einem Lkw gerammt wird. Seien wir also mal ehrlich: kein Pkw-Fahrer wird so einen Verstoß begehen, da er sich vorher immer vergewissert, dass da keine Gefahr besteht, zB von einem Lkw. Ist doch genau Ihrer Argumentation!

Wieso soll ein Fahrradfahrer also ein Rotlicht ignorieren dürfen, ein Autofahrer aber nicht?
Hans Ulg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1211
Registriert: 18.03.09, 11:25

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

hawethie hat geschrieben:wie kommst du auf den Quark?
Fahren Ihrer Meinung nach alle Autofahrer so hirnlos, dass sie weder merken, ob sie die Geschwindigkeit überschreiten, falsch parken oder Sicherheitsabstände missachten?

@Deputy
Natürlich sollte niemand nur aufgrund der Behauptung, dass er niemanden gefährdet hat, nicht belangt werden. Aber natürlich sollte es deutlich unterschiedlich behandelt werden, ob beispielsweise ein Autofahrer nachts einsam auf weiter über eine rote Ampel fährt oder ob er noch schnell bei rot mit hoher Geschwindigkeit rüberfährt und dabei Fußgänger gefährdet, die gegenüber gerade grün bekommen.

Ein Autofahrer beurteilt Vergehen danach, wie hoch die Konsequenzen für ihn sind. Die Missachtung von Rotlicht wird relativ streng geahndet, auch wenn dabei niemand behindert wird. Anderseits wird rücksichtsloses Verhalten gegenüber Fußgänger mit vergleichsweise lächerlichen Bußgeldern (wenn überhaupt) geahndet, weshalb es als Bagatelle angesehen wird und so viele Autofahrer die Einstellung haben: Bei einem Unfall ist doch der Fußgänger der geschädigte, also soll er auf sich selbst aufpassen.
KaiHH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 344
Registriert: 20.01.08, 15:44

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von KaiHH »

Nicht hirnlos, aber nicht ständig auf den Tacho schauend....

Oder schauen Sie ständig auf den Tacho und rammen dann die armen Radfahrer um?


Gruselig...

Gruß
Kai
Hans Ulg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1211
Registriert: 18.03.09, 11:25

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

KaiHH hat geschrieben:Nicht hirnlos, aber nicht ständig auf den Tacho schauend....
Wer damit argumentiert, dass er die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht einhalten kann, weil er dazu ständig auf den Tacho schauen müsste, der sollte doch besser seinen Führerschein abgeben.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3517
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Deputy »

Hans Ulg hat geschrieben:@Deputy
Natürlich sollte niemand nur aufgrund der Behauptung, dass er niemanden gefährdet hat, nicht belangt werden. Aber natürlich sollte es deutlich unterschiedlich behandelt werden, ob beispielsweise ein Autofahrer nachts einsam auf weiter über eine rote Ampel fährt oder ob er noch schnell bei rot mit hoher Geschwindigkeit rüberfährt und dabei Fußgänger gefährdet, die gegenüber gerade grün bekommen.
Wird es auch - wenn man sich mal ein bisschen mit der Thematik beschäftigt.
Hans Ulg hat geschrieben:Ein Autofahrer beurteilt Vergehen danach, wie hoch die Konsequenzen für ihn sind.
Und ein Fahrradfahrer natürlich nicht, oder was?!
Hans Ulg hat geschrieben:Die Missachtung von Rotlicht wird relativ streng geahndet, auch wenn dabei niemand behindert wird. Anderseits wird rücksichtsloses Verhalten gegenüber Fußgänger mit vergleichsweise lächerlichen Bußgeldern (wenn überhaupt) geahndet, weshalb es als Bagatelle angesehen wird und so viele Autofahrer die Einstellung haben: Bei einem Unfall ist doch der Fußgänger der geschädigte, also soll er auf sich selbst aufpassen.
Die letzte Aussage ist einfach überheblicher Blödsinn.

Ein Rotlicht wird deswegen so streng geahndet, weil es eine eindeutige Vorschrift ist. Wenn die LZA rot zeigt, dann muss stehen geblieben werden.

Geht es zB um einen Zebrastreifen, dann gibt es nicht nur so klare Situationen wie "grün" oder "rot". Grundsätzlich darf der Pkw-Fahrer da fahren - nicht wie bei einer "rot" zeigenden LZA, wo er immer stehen zu bleiben hat. Und genau das wird bei dem Bussgeld berücksichtigt.
Froggel
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 4504
Registriert: 19.05.05, 16:17
Wohnort: Niedersachsen

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Froggel »

Deputy hat geschrieben:
Hans Ulg hat geschrieben:Die Missachtung von Rotlicht wird relativ streng geahndet, auch wenn dabei niemand behindert wird. Anderseits wird rücksichtsloses Verhalten gegenüber Fußgänger mit vergleichsweise lächerlichen Bußgeldern (wenn überhaupt) geahndet, weshalb es als Bagatelle angesehen wird und so viele Autofahrer die Einstellung haben: Bei einem Unfall ist doch der Fußgänger der geschädigte, also soll er auf sich selbst aufpassen.
Die letzte Aussage ist einfach überheblicher Blödsinn.
Allein schon aus dem Grunde, weil es bei Kollisionen mit Fußgängern immer so hässliche Beulen gibt und der Wagen auch noch extra gereinigt werden muss :ironie:

Ich kann kaum glauben, dass Sie das wirklich ernst meinen, Herr Ulg.
Nur zur Info: Ich bin Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer - und ich verspüre an keinem Punkt meiner Fortbewegung mit oder ohne Hilfsmittel das Bedürfnis, gegen die Verkehrsregeln, die im Übrigen für alle gelten, zu verstoßen. Zudem nehme ich an, dass ich da nicht die Einzige bin, da die meisten Beteiligten im Straßenverkehr sich an die Regeln halten. Das werden sie kaum zufällig tun, sondern sehr bewusst.
Dass es Ausnahmen gibt, zweifle ich nicht an, aber so, wie Ihre Darstellungen manchmal rüberkommen, sind Autofahrer alle böse und Radfahrer , trotz oftmals individueller Auslegung der Gesetze (weil: sie können's ja), grundsätzlich Engel. Das stimmt definitiv nicht.
Ich bin kein Jurist.
- alle Angaben ohne Gewähr -
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Tastenspitz »

Froggel hat geschrieben:Autofahrer alle böse und Radfahrer , trotz oftmals individueller Auslegung der Gesetze (weil: sie können's ja), grundsätzlich Engel. Das stimmt definitiv nicht.
Nö. Definitiv.
[ur=http://adfc-berlin.de/radverkehr/sicher ... stik.htmll]ADFC: Radfahrer verursachen etwas über die Hälfte der Radunfälle (2 von 4 der Radunfälle). Einbezogen sind hier Radfahrer als Haupt- und Mitverursacher, sowie die Eigenunfälle und Alleinunfälle von Radfahrern.[/url]
Aber in Ulgi´s Radlerwelt ist das vermutlich nur so, weil die Gesetze bei uns eben falsch sind..... Phöser Gesetzgeber. :evil:
Bei ihm hätte die StVO vermutlich 2 Paragrafen:
§1: Der Radfahrende ist an einem Unfall nicht schuld.
§2: Sollte der Radfahrende an einem Unfall schuld sein, tritt automatisch §1 in Kraft.
hawethie
FDR-Moderator
Beiträge: 6458
Registriert: 14.09.04, 12:27

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von hawethie »

Fahren Ihrer Meinung nach alle Autofahrer so hirnlos, dass sie weder merken, ob sie die Geschwindigkeit überschreiten, falsch parken oder Sicherheitsabstände missachten?
noch nie ein Schild übersehen? noch nie mal abgelenkt gewesen? dann solltest du dich auszeichnen lassen. Ansonsten steht da schon was in der Bibel: "Wer ohne Schuld ist...." - das wärest ja dann du.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
Hans Ulg
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 1211
Registriert: 18.03.09, 11:25

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Hans Ulg »

hawethie hat geschrieben:noch nie ein Schild übersehen? noch nie mal abgelenkt gewesen? dann solltest du dich auszeichnen lassen.
Ich habe nicht geschrieben, dass alle, sondern das die meisten Geschwindigkeitsübertretungen vorsätzlich geschehen. Natürlich kann man auch mal etwas übersehen. Ich bin aber nicht der Meinung, dass alle Autofahrer so verpennt fahren, dass sie nicht merken, wenn sie eine Begrenzung nicht einhalten.
Tastenspitz hat geschrieben:Einbezogen sind hier Radfahrer als Haupt- und Mitverursacher, sowie die Eigenunfälle und Alleinunfälle von Radfahrern.
Na Wirklich! Radfahrer verursachen ihre Alleinunfälle selbst! Autofahrer natürlich nicht, da hat immer der Baum oder die Kurve oder sonstwas Schuld.
Als Hauptursache für Unfälle zwischen Autofahrern und Radfahrern sind mit 91 % die KFZ-Fahrer zu nennen. In 77% der Fälle sind sie sogar der Alleinverursacher des Unfalls.
http://www.wn.de/Service/Verbrauchertip ... lsituation
Deputy hat geschrieben:
Hans Ulg hat geschrieben:.... viele Autofahrer die Einstellung haben: Bei einem Unfall ist doch der Fußgänger der geschädigte, also soll er auf sich selbst aufpassen.
Die letzte Aussage ist einfach überheblicher Blödsinn.
Das ist eine verbreitete Reaktion von Autofahrern in Forenbeiträgen, wenn es um Radfahrer- oder Fußgängervorrang geht, meistens garniert mit einem Spruch, der auf dem Grabstein steht.
Tastenspitz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24798
Registriert: 05.07.07, 08:27

Re: Rotlichtverstoß : Ermessensspielraum nicht gegeben ?!

Beitrag von Tastenspitz »

Hans Ulg hat geschrieben:Na Wirklich!
Sagt zumindestens der ADFC über die Berliner Fahradfahrenden in 2016.
Hans Ulg hat geschrieben:Als Hauptursache für Unfälle zwischen Autofahrern und Radfahrern sind mit 91 % die KFZ-Fahrer zu nennen. In 77% der Fälle sind sie sogar der Alleinverursacher des Unfalls.
Na das wirft kein gutes Licht auf die Berliner Radler. Allerdings sind die Ulg´schen Zahlen hier aus 2007 - 2009. Kann man vermutlich nicht vergleichen
Hans Ulg hat geschrieben:Das ist eine verbreitete Reaktion von Autofahrern in Forenbeiträgen, wenn es um Radfahrer- oder Fußgängervorrang geht, meistens garniert mit einem Spruch, der auf dem Grabstein steht.
Na dann erhellen sie uns doch mal mit Beispielen zB. hier aus dem Forum. Ich lese gerne pfiffige "Grabsteinsprüche".
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen