Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

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mymomo
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Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von mymomo »

Moin!

Ich wurde geblitzt und möchte auch gar nicht bestreiten, dass ich in diesem Moment zu schnell war.
Folgendes ist vorgefallen:

Erlaubt waren 100 km/h und mein Tempomat war auch entsprechend eingestellt. Ich war zu dem Zeitpunkt auf der linken Spur auf der Autobahn unterwegs. Nun kam aber meine Abfahrt, daher musste ich rechts rüber. Ich habe dann entsprechend geblinkt, doch das Auto knapp rechts hinter mir ließ mich nicht die Spur wechseln. Ich habe dann zunächst das Tempo leicht angezogen, doch der andere Wagen hat seine Geschwindigkeit angepasst.
Die Abfahrt kam immer näher, sodass ich nun zwei Möglichkeiten hatte:
Bremsen, sodass der andere Rechts an mir vorbei fährt. Damit hätte ich ihn benötigen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. Oder aber nochmals das Tempo anzuziehen, wofür ich mich dann halt auch entschieden habe. Dummerweise war genau da dann der Blitzer.
Auf dem Blitzerfoto sieht man auch, dass ich gerade in den Rückspiegel schaue um nachzusehen, ob ich nun an ihm vorbei bin um rüber ziehen zu können.

Ich muss dazu sagen, dass ich Außendiensttechniker bin und somit sehr viel im Auto unterwegs. Über die letzten 10 Jahre habe ich mir sicherlich auch schon mein Dutzend Blitzerfotos gesammelt - passiert halt leider manchmal. Das ist dann eigene Dummheit und die muss bestraft werden. Das sehe ich auch ein und habe mich auch nie darüber beschwert. Das ist in diesem Fall aber anders, daher würde ich gerne versuchen wollen dagegen vorzugehen.

Macht das überhaupt Sinn?
Tastenspitz
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Re: Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von Tastenspitz »

mymomo hat geschrieben:Macht das überhaupt Sinn?
Versuch macht schlau. Allerdings würde ich die Erfolgschance aufgerundet bei 0 ansetzen, mit der Story durchzukommen.
Zafilutsche
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Re: Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von Zafilutsche »

Nach § 5 (Überholen) Abs (6)
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. ...

Hätte ihr Nebenmann ja sein Tempo nicht erhöhen dürfen. Ist den der Blinker für den Spurwechsel (Um den Überholvorgang zu beenden) auch gesetzt worden? Und ist der gesetzte !??? Blinker von dem anderen daneben befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht beachtet oder gar ignoriert worden?
FM
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Re: Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von FM »

Zafilutsche hat geschrieben:Nach § 5 (Überholen) Abs (6)
Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen. ...

Hätte ihr Nebenmann ja sein Tempo nicht erhöhen dürfen. Ist den der Blinker für den Spurwechsel (Um den Überholvorgang zu beenden) auch gesetzt worden? Und ist der gesetzte !??? Blinker von dem anderen daneben befindlichen Verkehrsteilnehmer nicht beachtet oder gar ignoriert worden?
Auch wenn der andere Fahrer sich falsch verhalten haben sollte, befreit das nicht von der Geschwindigkeitsbegrenzung. Ein rechtfertigender Notstand dürfte auch nicht gegeben sein, wenn lediglich die Ausfahrt verpasst wird.

Mit der beschriebenen Argumentation würde man Vorsatz eingestehen.
Zafilutsche
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Re: Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von Zafilutsche »

FM hat geschrieben: Auch wenn der andere Fahrer sich falsch verhalten haben sollte, befreit das nicht von der Geschwindigkeitsbegrenzung.
Also dass sehe ich ganz genauso. Ich persönlich hätte ne weile meinen blinker blinken lassen und nach ca 15 Sekunden den Fuß vom Gaspedal genommen. ABER ob der neben mir fahrende Fahrer dann auch die Geschwindigkeit zurück genommen hätte? Wenn der beschleunigt, wird der vermutlich genauso verzögern. Was macht man dann bei "nicht umsichtig" fahrenden Verkehrsteilnehmern dann richtig, ohne diesen bedrängen oder gar nötigen zu wollen?
Ich beobachte oft "hirnlose" und "rücksichtslose" Verkehrsteilnehmer.
Pirate
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Re: Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von Pirate »

mymomo hat geschrieben:Ich war zu dem Zeitpunkt auf der linken Spur auf der Autobahn unterwegs. Nun kam aber meine Abfahrt, daher musste ich rechts rüber. Ich habe dann entsprechend geblinkt, doch das Auto knapp rechts hinter mir ließ mich nicht die Spur wechseln.
Dass die Abfahrten auch immer so plötzlich und unerwartet kommen müssen. So ein Einspruch könnte Anlass großer Heiterkeit bieten. Insbesondere wenn man noch darauf hinweist, dass man als Außendiensttechniker hinreichend erfahren sein sollte.
Zafilutsche
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Re: Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von Zafilutsche »

Pirate hat geschrieben:Dass die Abfahrten auch immer so plötzlich und unerwartet kommen müssen.
Dasselbe dachte ich auch. Meine zweite Überlegung war: Mann nimmt halt nicht die nächste, sondern die übernächste Ausfahrt. Dann ist mir aufgefallen, dass man diese Fahrt theoretisch endlos lange machen könnte :twisted:
Und wenn's dann ganz böse läuft, hat man ungewollt an einem "illegalen Autorennen" teilgenommen und wird als potentieller "Mörder" tituliert :evil: (Selbst dann wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit niemals überschritten wurde).
ktown
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Re: Geblitzt - macht ein Einspruch Sinn

Beitrag von ktown »

Das Foto wird nie den beschriebenen Sachverhalt wiederspiegeln. Daher wird dies als Schutzbehauptung eingestuft werden.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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