Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
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Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Hallo,
ich beziehe Hartz IV und wurde vom Jobcenter zu einer ärztlichen Untersuchung zum Gesundheitsamt geschickt. Es sollte überprüft werden in wie fern ich arbeitsfähig bin und welche Einschränkungen ich habe.
Die Ärztin meinte dann, dass sie anhand meiner Symptome Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit hat. (Ich selber sehe diesbezüglich keine Einschränkungen)
Meine Frage: Könnte allein durch so ein Gespräch und die Einschätzung der Ärztin irgendwie der Führerschein entzogen werden oder müsste erst einmal anderweitig meine Fahrtauglichkeit überprüft werden?
MfG
ich beziehe Hartz IV und wurde vom Jobcenter zu einer ärztlichen Untersuchung zum Gesundheitsamt geschickt. Es sollte überprüft werden in wie fern ich arbeitsfähig bin und welche Einschränkungen ich habe.
Die Ärztin meinte dann, dass sie anhand meiner Symptome Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit hat. (Ich selber sehe diesbezüglich keine Einschränkungen)
Meine Frage: Könnte allein durch so ein Gespräch und die Einschätzung der Ärztin irgendwie der Führerschein entzogen werden oder müsste erst einmal anderweitig meine Fahrtauglichkeit überprüft werden?
MfG
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
ktown
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Sie muss erst schriftlich attestieren, dass du fahruntauglich bist. Nur dadurch, dass sie das sagt, passiert nichts. Sollte sie dir ein solches Attest ausstellen, kann das durch einen weiteren Arzt überprüft werden.
Freundliche Grüße
Düüdie
Düüdie
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Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Wenn Sie keine Ahnung haben, hören Sie doch bitte auf irgendwelchen Unsinn als Antwort zu posten. (Hier und in anderen threads)Düüdi hat geschrieben:Sie muss erst schriftlich attestieren, dass du fahruntauglich bist. Nur dadurch, dass sie das sagt, passiert nichts. Sollte sie dir ein solches Attest ausstellen, kann das durch einen weiteren Arzt überprüft werden.
Grüße, Susanne
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Und wessen Meinung ist wohl mehr Gewicht zuzurechnen?Sternenbande hat geschrieben:Die Ärztin meinte dann, dass sie anhand meiner Symptome Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit hat. (Ich selber sehe diesbezüglich keine Einschränkungen)
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Aus https://dejure.org/gesetze/StGB/315c.html folgt, dass man ein Fahrzeug nicht führen darf, wenn man dazu gesundheitlich nicht in der Lage ist. Dazu ist es nicht erforderlich, dass die Zuständige Behörde die Fahrerlaubnis entzogen hat. Wenn der potentielle Fahrer von einem Arzt die entsprechende Mitteilung bekommen hat, muss er bis zur Feststellung des Gegenteils von sich aus davon ausgehen, dass er nicht mehr fahren darf.
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Das ist mir jetzt ehrlich zu ungenau.SusanneBerlin hat geschrieben:Wenn Sie keine Ahnung haben, hören Sie doch bitte auf irgendwelchen Unsinn als Antwort zu posten. (Hier und in anderen threads)Düüdi hat geschrieben:Sie muss erst schriftlich attestieren, dass du fahruntauglich bist. Nur dadurch, dass sie das sagt, passiert nichts. Sollte sie dir ein solches Attest ausstellen, kann das durch einen weiteren Arzt überprüft werden.
Wo liegt denn da bitte der Fehler? Oder glauben Sie, das Fahrerlaubnisse auf Zuruf entzogen werden? In der Tat muss ein Arzt die Fahrunfähigkeit feststellen, sofern der Fahrerlaubnisinhaber nicht von sich aus auf die Fahrerlaubnis verzichtet, weil er um seine Krankheit weiß.
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Sooo einfach ist es nicht; wenn dem Fahrzeugführer zB von einem Arzt mitgeteilt wurde, dass er gesundheitlich nicht in der Lage ist, eine Kfz zu führen, er es aber trotzdem macht und dadurch einen Unfall verursacht, liegt eine Straftat vor (§ 315c StGB). Das muss weder schriftlich attestiert sein noch sonstwas; der Betreffende muss es einfach nur wissen. Ein Entzug der Fahrerlaubnis muss nicht vorliegen, da muss noch nichtmal irgendeine Behörde davon Bescheid wissen.
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Allerdings setzt 315c StGB positives Wissen um die Fahruntauglichkeit voraus, was hier laut Sachverhalt nicht gegeben ist, da nicht einmal der Arzt positives Wissen hat, sondern nur "Zweifel":
Sternenbande hat geschrieben: Die Ärztin meinte dann, dass sie anhand meiner Symptome Zweifel an meiner Fahrtauglichkeit hat. (Ich selber sehe diesbezüglich keine Einschränkungen)
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Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Stellt sich mir aber die Frage, ob ein Amtsarzt, der ein Gutachten über die Erwerbsfähigkeit eines Kunden erstellen soll überhaupt in der Lage ist während so eines Gespräches mal eben nebenbei eine Beurteilung zur Fahrtauglichkeit zu erstellen?Sooo einfach ist es nicht; wenn dem Fahrzeugführer zB von einem Arzt mitgeteilt wurde, dass er gesundheitlich nicht in der Lage ist, eine Kfz zu führen, er es aber trotzdem macht und dadurch einen Unfall verursacht, liegt eine Straftat vor (§ 315c StGB).
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
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Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Es gibt körperliche Beeinträchtigungen, die kann man sehr leicht feststellen und die schließen eine Fahrtauglichkeit aus, oder derjenige muss seine Fahrtauglichkeit unter Benutzung von Hilfmitteln gutachterlich feststellen lassen. (Z.B. Taubheit, Blindheit, fehlende oder gelähmte Gliedmaßen, Unfähigkeit den Kopf zur Seite zu drehen)Stellt sich mir aber die Frage, ob ein Amtsarzt, der ein Gutachten über die Erwerbsfähigkeit eines Kunden erstellen soll überhaupt in der Lage ist während so eines Gespräches mal eben nebenbei eine Beurteilung zur Fahrtauglichkeit zu erstellen?
Desweiteren die Einnahme von bestimmten Medikamenten, Anfallsleiden, fehlende Konzentrationsfähigkeit. Es reicht ja wenn der zu Begutachtende davon erzählt.
Grüße, Susanne
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Da wird es aber auch schon schwierig, z. B. können bestimmte Medikamente in Einzelfällen die Fahrtüchtigkeit einschränken, aber nicht generell. Im Beipackzettel steht dann natürlich eine entsprechende Warnung, obwohl die viele Anwender gar nicht betrifft. Der Arzt wird dann in solchen Fällen oft auch auf Nummer Sicher gehen und vom Autofahren abraten, was denn sonst. Letzten Endes bleibt die Entscheidung dann beim Patienten.SusanneBerlin hat geschrieben: Desweiteren die Einnahme von bestimmten Medikamenten, Anfallsleiden, fehlende Konzentrationsfähigkeit. Es reicht ja wenn der zu Begutachtende davon erzählt.
Laut Sachverhalt hat der Arzt aber nur "Zweifel" ausgedrückt. Das darf er natürlich immer, wenn entsprechende Anhaltspunkte vorliegen. Dann sollte der Patient nicht nur über Führerscheinentzug o. ä. nachdenken, sondern in erster Linie mal in sich gehen, ob
man wirklich noch fahrtauglich ist.
Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Ein Arzt, auch ein Amtsarzt, hat keine Kunden. Oder wessen Kunde soll hier gemeint sein?Sternenbande hat geschrieben:[
Stellt sich mir aber die Frage, ob ein Amtsarzt, der ein Gutachten über die Erwerbsfähigkeit eines Kunden erstellen soll überhaupt in der Lage ist während so eines Gespräches mal eben nebenbei eine Beurteilung zur Fahrtauglichkeit zu erstellen?
Und ja, der Arzt ist in der Lage während eines Gesprächs zur Feststellung der Erwerbsfähigkeit auch die Fragen oder Untersuchungen durchzuführen, die "nebenbei" auch eine Aussage zur Fahrtauglichkeit erlauben.
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Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Jetzt gibt es aber 2 Möglichkeiten:Desweiteren die Einnahme von bestimmten Medikamenten, Anfallsleiden, fehlende Konzentrationsfähigkeit. Es reicht ja wenn der zu Begutachtende davon erzählt.
Der zu Begutachtende erzählt zwar, dass er solche Medikamente nimmt oder unter Anfällen leidet, aber auch nur deshalb, damit er für erwerbsunfähig erklärt wird und Rente bekommt. In Wahrheit ist er aber gesund.
Oder der zu Begutachtende erzählt wahrheitsgemäß, dass er zwar unter Anfällen leidet, diese aber nur nachts auftreten, wenn er eh nie Auto fährt.
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
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Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Woher wissen die Anfälle denn, dass es gerade Nacht ist bzw. dass der zu Begutachtende gerade kein Auto fährt? Und was ist, wenn die Anfälle feststelle, es ist Nacht und loslegen - blos dass der zu Begutachtende eben gerade nachts Auto fährt?
Fragen über Fragen ...
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Re: Entzug der Fahrerlaubis wegen Krankheit, wann möglich?
Wenn der zu Begutachtende solche Dinge erzählt, landet er sicher recht bald in der Geschlossenen.Sternenbande hat geschrieben:Der zu Begutachtende erzählt zwar, dass er solche Medikamente nimmt oder unter Anfällen leidet, aber auch nur deshalb, damit er für erwerbsunfähig erklärt wird und Rente bekommt. In Wahrheit ist er aber gesund.
Oder der zu Begutachtende erzählt wahrheitsgemäß, dass er zwar unter Anfällen leidet, diese aber nur nachts auftreten, wenn er eh nie Auto fährt.
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