Betriebsuntersagung nach § 5 Abs. 2 FZV

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grimmlin
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Betriebsuntersagung nach § 5 Abs. 2 FZV

Beitrag von grimmlin »

Hallo,

nehmen wir mal an Person A erhält am 27.6. ein Schreiben von Behörde B.
In diesem Schreiben weißt Behörde B daraufhin, dass am Fahrzeug von A der Tüv am 27.03. (März) kontrolliert wurde und abgelaufen war.
A Kontrolliert am 28.6 bzw. 29.06 sein Fahrzeug und stellt fest, dass der Tüv nun tatsächlich im April abgelaufen ist, jedoch war zum 27.03 (März) wie von der Behörde mitgeteilt noch gültiger Tüv vorhanden.

Ist sowas, ein Formfehler?

Nun setzt B im ersten Schreiben vom 27.06 eine Frist bis zum 11.07. einen gültigen Tüvbericht vorzulegen.
A Fährt daruafhin am 11.07 (innerhalb der Frist) zum Tüv und fällt durch die Untersuchung durch. Auf dem Prüfbericht steht nun geschrieben, das A nun nach STVZO VIII 3.1.4.3 eine Frist bis zum 11.8 erhält um die Mängel zu beseitigen.
A zeigt diesen Prüfbericht bei B vor und bittet um eine Fristverlängerung.

B erlässt sodann am 14.07 einen Bescheid zur Betriebsuntersagung des Fahrzeugs nach § 5 FZO.
A legt dagegen nun Fristgerecht Widerspruch ein und verweist auf eine Ordnungswidrigkeit nach Bußgeldkatalog.

Das Fahrzeug wird von A nicht wie von B gefordert sofort "freiwillig" abgemeldet bei B.
Das Fahrzeug steht nun zur Mängelbeseitigung in einer Werkstatt und der Werkstattleiter führt ein Gespräch mit der eifrig tätigen Dame von B und bittet um etwas Geduld. Der Werkstattleiter ist bereit dieses Gespräch als Zeuge zu schildern, da die dame von B sich an das Gespräch nicht erinnert.

B sendet nun einen Vollzugsdienst zu A nach Hause um das Fahrzeug zu entstempeln, obwohl B weiß, dass das Fahrzeug nicht bei A zu Hause steht sondern in der Werkstatt.
A besteht dann den Tüv und reicht die Papiere bei B ein... der Spuk hat somit ein Ende.

B fordert nun hohe Gebühren für Betriebsuntersagung und Vollzugsdienst ein.

A legt fristgerecht Widerspruch ein und möchte sich erstmal rechtlich erkundigen.

A fragt sich nun, ob er um eine Zahlung vermeiden kann. Immerhin wurde das Fahrzeug fristgerecht beim Tüv vorgeführt und dann auch alle weiteren Fristen eingehalten außer die sofortige Stilllegung bei B.

Vielen Dank

grimmlin