Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es legal?

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account0815
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Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es legal?

Beitrag von account0815 »

Erst einmal vorweg: Ich bin dafür, die Gesetze einzuhalten und wer das nicht macht, sollte auch mit einem Bussgeld/Verwarnung leben können.
Um so schöner, dass meine kleinen Fehlverhalten bis heute überwiegend toleriert wurden.

Ich bin gesundheitlich eingeschränkt, zu Fuss kann ich so gut wie nichts unternehmen, Kfz und ÖPNV scheiden auch überwiegend aus.
Aber mit dem Fahrrad geht es an sich noch sehr gut, wenn ich es auch (teilweise) auf dem Gehweg einsetze und in der örtlichen Fussgängerzone.
Selbstverständlich habe ich mich auf Gehwegen und in der FZ nur ausserst vorsichtig bewegt und immer vermieden, einen Fussgänger auch nur zu behindern.
Lange Zeit hat das auch mit regelmässigen Blickkontakten mit der fahrenden Polizei funktioniert.
Bis auf heute...

Auch diesem Polizist ist nichts vorzuwerfen, der Hauptgrund war, dass ich kein Licht eingeschaltet hatte, monierte aber auch extrem, dass ich eben dort fuhr, wo ich nicht durfte, beliess es aber bei einer mündlichen Verwarnung, weil ich mich ansonsten anständig verhalten hatte..
Allerdings mit Aufnahme der persönlichen Daten und dem Hinweis, dass es demnächst teuer werden würde.
Meine persönlichen Probleme interessierten da nicht.

Meine Frage ist, wie ich mich weiterhin "bewegen" und mich dennoch gesetzeskonform verhalten kann.

Aus dem Internet kenne ich inzwischen das/die Urteil/e, wann ein Fahrrad zum Roller mutiert, der nach StVO §24 nicht als "Fahrzeug" gilt.
Danach gilt der Tenor, dass mit einem Fuss auf einer Pedale stehend und sich mit dem anderen Fuss auf dem Boden abstossend, als Roller gilt und sowohl auf Gehwegen, als auch in Fussgängerzonen erlaubt ist.
Das kommt für mich leider nicht in Frage.

Eine andere Möglichkeit wäre aber ein Laufrad, auch dieses ist im gesetzlichen Sinne kein "Fahrzeug".
Aber wie mache ich aus meinem Fahrrad ein Laufrad im gesetzlichen Sinn?
Bewegte ich mich bisher mit dem Fahrrad auf Gehwegen/FZ mit vorhandenen echten Fussgängern, war ich dort sowieso kaum anders unterwegs.

Reicht es ggf. zum legalen "Laufrad" in der FZ, wenn eine Cam auf die Pedale mitläuft?
Oder wenn ich die Kette aushänge?
Kennt jemand evtl. ein entsprechendes oder passendes Urteil?

Ich bedanke mich im Voraus

LG
MrMurphy
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Re: Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es le

Beitrag von MrMurphy »

Hallo

So wie du es dir wünscht und vorstellst funktioniert es nicht.

Auch Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen müssen sich an die Gesetze halten.

Genau wie ein Motorrad ohne Motor oder ohne Kette / Kardan / Riemen ein Motorrad bleibt und ein Mofa unter den gleichen Voraussetzungen ein Mofa bleibt, bleibt ein Fahrrad ohne Kette oder Pedale ein Fahrrad.

Speziell, wenn es sich am Ende einer Fußgängerzone mit wenigen Handgriffen wieder zu einem funktionstüchtigen Fahrrad zurückverwandeln lässt.

Etwas weiter gedacht: Wenn du wegen deiner gesundheitlichen Probleme Gesetze nach deinen Wünschen auslegen dürftest, dürfte jeder Andere mit gesundheitlichen Einschränkungen das auch, und zwar jeweils nach seinen Wünschen und Vorteilen. Das kann nicht funktionieren.
Selbstverständlich habe ich mich auf Gehwegen und in der FZ nur ausserst vorsichtig bewegt und immer vermieden, einen Fussgänger auch nur zu behindern.
Das ist deine Einschätzung, die in der Praxis aber nicht funktioniert. Ich kenne keinen Radfahrer, der auf Gehwegen nur Schrittgeschwindigkeit fährt. Die meisten können das nicht einmal über mehrere Meter. Und grade die Geschwindigkeitsdifferenzen führen zwischen Radfahrern und Fußgängern zu Problemen und Unfällen. Dazu kommen noch Ein- und Ausfahrten über Gehwege, bei denen es mit Fußgängern nur sehr selten Probleme gibt, mit den viel schnelleren Radfahrern aber täglich Unfälle geschehen.

Das Radfahrer auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nichts verloren haben und dies nicht gelockert wird ist also sinnvoll.

Du wirst dich also von dem Gedanken lösen müssen, dein Fahrrad auf legale Art zu Beginn einer Fußgängerzone in einen (Tret-)Roller umwandeln zu können und am Ende mit wenigen Handgriffen wieder zurück.

Gruss

MrMurphy
gmmg
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Re: Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es le

Beitrag von gmmg »

Man darf in Fußgängerzonen ein Fahrrad benutzen, nur nicht fahren. Sich am Boden abstoßend fortzubewegen gilt m.E. nicht als Fahren, jedenfalls wird das Fortbewegen mit einem Mofa durch Abstoßen am Boden nicht als Führen eines KFZ angesehen (VRS 62, 193). Mit einem Fahrrad, dem der fahradtypische Antrieb fehlt, erreicht man Geschwindigkeiten wie mit einem Tretrad, und das sollte hier wohl ausschlaggebend sein.
ktown
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Re: Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es le

Beitrag von ktown »

gmmg hat geschrieben:Sich am Boden abstoßend fortzubewegen gilt m.E. nicht als Fahren,
Doch und das hat der Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 17.11.2014 - 11 ZB 14.1755 wie folgt entschieden:
Wer auf einem rollenden Fahrrad sitzt, führt dieses, da auch ein rollendes Fahrrad gelenkt werden muss. Ob dabei die Pedale betätigt werden, ist unerheblich.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
SusanneBerlin
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Re: Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es le

Beitrag von SusanneBerlin »

Meine Frage ist, wie ich mich weiterhin "bewegen" und mich dennoch gesetzeskonform verhalten kann.
Hallo,

Wenn man partout keinen Rollstuhl benutzen will für die Strecken wo man vom Fahrrad absteigen müsste, muss man sich eben mit dem Fahrrad an die Verkehrsregeln halten wie jeder Nichtbehinderte auch.

Wozu muss man denn durch die Fußgängerzone fahren? Man könnte eine Parallelstraße benutzen um zum Ziel zu gelangen. Falls sich das Ziel in der Fußgängerzone befindet, fährt man eben auf der dem Ziel am nächsten die Fußgängerzone kreuzenden Querstraße und stellt dort das Fahrrad ab oder schiebt bis zum Ziel.
Grüße, Susanne
Bumblebii
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Re: Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es le

Beitrag von Bumblebii »

Wäre ein Rollstuhl keine Alternative? Wenn Sie nicht genügend Kraft in den Armen haben ein E-Rolli?
freemont
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Re: Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es le

Beitrag von freemont »

account0815 hat geschrieben:...

Meine Frage ist, wie ich mich weiterhin "bewegen" und mich dennoch gesetzeskonform verhalten kann.
...

Was sagt denn der Behindertenbeauftragte auf kommunaler bzw. Landesebene dazu?

Null Gewinn für die Verkehrssicherheit und die Schutzzwecke der StVO. Dagegen eine gewaltige Einschränkung für die Mobilität der Gehbehinderten. Beamtenmikado, sinnloses Stöckchenspringen.

Ein Rollstuhl ist vom Gefahrenpotential her kaum weniger gefährlich als ein Fahrrad. Wie wäre es denn mit einem dieser Drei-Räder. Der Kurzstreckenläufer ist ja nicht generell auf den Rollstuhl angewiesen.

Nach § 46 StVO kann man Ausnahmegenehmigungen beantragen, das könnte sogar am Ende zu einer Ergänzung der StVO führen.

Faktisch ist das jedenfalls so, dass durch die gesetzliche Regelung der Kurzstreckenläufer in seiner Mobilität mehr eingeschränkt wird, als der zu 100% Gehbehinderte. Absurde Rechtsfolgen sollte man nie hinnehmen.

Ach ja, § 47 I OwiG.
§ 47 Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
(1) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Solange das Verfahren bei ihr anhängig ist, kann sie es einstellen.
D.h. anders als bei Strafsachen darf die Verfolgungsbehörde, quasi die Polizei das Verfahren einstellen. Das kann man ggf. freilich nicht erwingen. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit man seine persönliche Freiheit durch dumpfe Bürokraten einschränken lässt. Und womöglich sogar den Bußgeldbescheid in Kauf nimmt. Das Gericht kann schliesslich auch einstellen. Aber auch das ist nicht erzwingbar.
Kobayashi Maru
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Re: Fahrrad (Laufrad) in der Fussgängerzone, wann wird es le

Beitrag von Kobayashi Maru »

Abgesehen vom Rechtlichen, zu dem wohl alles gesagt wurde:

Gestern am Flughafen gesehen: Eine ältere, offensichtlich gehbehinderte Dame bewegte sich mit einem Laufrad für Erwachsene fort. Das war kein Spaßmobil für hippe Stadtmenschen sondern das Kindermodel für Erwachsene.

Wäre vielleicht eine Alternative.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
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