Unwissentliche Fahrerflucht?

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Thybald
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Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von Thybald »

Hallo @ all,

muss kurz mein Problem schildern,...
hatte am Freitag einen Zettel am Auto das ich ein Fahrread angefahren haben soll und mich heute dort gemeldet. Die ältere Dame beteuerte das letzte Woche vor einem Supermarkt ihr fahrrad angefahren wurde (Fahrradständer) und sie Einen Zettel mit meinem Kennzeichen von einem Zeugen am Fahrrad hatte.
Sie scheint 2-3 Tage später zur Polizei gegangen zu sein und hat alles gemeldet. Nach dem Telefonat und nachdenken könnte es schon sein das ich beim ausparken rückwärts ihr Fahrrad umgeworfen habe. Habe ich unwissentlich Fahrerflucht begangen?
Ich habe der Dame angeboten, dass ich mir ihr fahrrad gerne anschaue und wir uns schon irgendwie einig werden!

Aber wie ist die Rechtslage?

mit freundlchen Grüßen
THY
SusanneBerlin
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von SusanneBerlin »

Man kann nicht unwissentlich Fahrerflucht begehen.

Genauso wie Sachbeschädigung eine Straftat ist, die man nur begehen kann wenn man absichtlich und nicht versehentlich fremdes Eigentum beschädigt

kann man die Straftat "Sich unerlaubt vom Unfallort entfernen" nicht begehen, wenn man nicht weiß, dass ein Unfall stattgefunden hat.
Grüße, Susanne
Thybald
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von Thybald »

ja,... aber die Dame war wohl bei der Polizei gewesen ( kennzeichen)! Soll ich mich dort melden oder es unter der Hand mit ihr Regeln? Fahrrad scheint ja ok zu sein, musste nur das licht erneuert werden!
Weis jetzt nicht, ob nun nach Rechtslage schon was im Gange ist?!?
ktown
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von ktown »

Thybald hat geschrieben:ja,... aber die Dame war wohl bei der Polizei gewesen ( kennzeichen)!
das ändert aber nichts an
SusanneBerlin hat geschrieben:Man kann nicht unwissentlich Fahrerflucht begehen.
kann man die Straftat "Sich unerlaubt vom Unfallort entfernen" nicht begehen, wenn man nicht weiß, dass ein Unfall stattgefunden hat.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Zafilutsche
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von Zafilutsche »

Ist denn schon ein Anhörungsbogen als beschuldigter einer Straftat gekommen?
FM
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von FM »

Thybald hat geschrieben:ja,... aber die Dame war wohl bei der Polizei gewesen ( kennzeichen)! Soll ich mich dort melden oder es unter der Hand mit ihr Regeln? Fahrrad scheint ja ok zu sein, musste nur das licht erneuert werden!
Weis jetzt nicht, ob nun nach Rechtslage schon was im Gange ist?!?
Dieses Forum hier dient der allgemeinen Diskussion, nicht der Rechtsberatung in einem konkreten Fall. Dafür kann man sich, gegen entsprechende Vergütung, an einen Rechtsanwalt wenden. Anschriften findet man im Telefonbuch.
SusanneBerlin
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von SusanneBerlin »

ja,... aber die Dame war wohl bei der Polizei gewesen ( kennzeichen)! Soll ich mich dort melden oder es unter der Hand mit ihr Regeln?
Die Polizei moderiert den Schadensausgleich ohnehin nicht, das müssen Geschädigter und Schadensverursacher sowieso miteinander regeln und "unter der Hand" ist das auch nicht, sondern es ist ganz normal dass dem Geschädigten der Schaden ersetzt wird. Außer man lässt die Kfz-Haftpflicht den Schaden regulieren, was aber bei einem Schaden unter 300 € ein Minusgeschäft ist, weil man genauso hochgestuft wird wie bei einem teuren Schaden.
Grüße, Susanne
ExDevil67
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von ExDevil67 »

SusanneBerlin hat geschrieben:Man kann nicht unwissentlich Fahrerflucht begehen.
Warum soll das nicht gehen? Schon mal mit'm 7,5 Tonner gefahren? Da merke ich nicht zwingend wenn ich mit dem Heck gegen den Außenspiegel eines anderen Fahrzeuges komme. Ist aber trotzdem formell eine Fahrerflucht dann.
SusanneBerlin
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich bleibe dabei, dass § 142 Abs 1 StGB nur dann vorliegt, wenn der Betreffende Kenntnis von seiner Unfallbeteiligung hat.

Dass es möglich ist, mit seinem Fahrzeug etwas zu beschädigen ohne es zu merken, bestreitet ja keiner. Nur ist es dann keine Straftat, dass man weitergefahren ist. Für den Schaden zivilrechtlich haftbar ist der Verursacher sowieso, ob er es gemerkt hat oder nicht.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von ktown »

Etwas Lektüre.
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SusanneBerlin
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von SusanneBerlin »

ktown hat geschrieben:Etwas Lektüre.
Der verlinkte Text enthält im entscheidenden Satz einen Fehler, der die Aussage ins Gegenteil verkehrt.
Grüße, Susanne
ktown
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von ktown »

Wieso?
Ein strafbares unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB ist natürlich und insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn der Unfallverursacher nicht bemerkt hat, dass er einen Unfall verursacht hat. Hier kommt es allein auf die tatsächliche Wahrnehmung an. Geprüft werden muss im Einzelfall sowohl die taktile als auch visuelle und akustische Wahrnehmbarkeit für den Betroffenen.
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SusanneBerlin
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich meine einen anderen Satz, im folgenden Zitat der letzte zitierte Satz:
Ist ein Unfall nach Maßgabe des § 142 StGB passiert, dann ist der Beteiligte verpflichtet, am Unfallort zu warten, damit seine Person festgestellt werden kann. Außerdem muss er Angaben dazu machen, dass er am Unfall beteiligt gewesen ist. Achtung: Der Betroffene ist nicht verpflichtet, ein eigenes Verschulden anzugeben. So muss der Betroffene dem anderen Unfallbeteiligten oder Dritten weder den Namen noch Anschrift, Führerschein, Fahrzeugschein oder Versicherungskarte vorzeigen.
Das kann ja nicht richtig sein, dass der Unfallverursacher dem Geschädigten weder seinen Namen und Anschrift, noch bei welcher Gesellschaft er versichert ist, sagen muss.

Das ist genau das Gegenteil was nach § 142 StGB erforderlich ist: "die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat".
Grüße, Susanne
freemont
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von freemont »

Thybald hat geschrieben:... Fahrrad scheint ja ok zu sein, musste nur das licht erneuert werden!
...

Was hat das denn gekostet? "Unfall" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Das gilt sowohl für die Straftat nach § 142 StGB, als auch für die Ordnungswidrigkeit nach § 34 StVO.

Wenn nur ein völlig belangloser Schaden entstanden ist, liegt kein "Unfall" vor. Die Gelehrten streiten sich, was das konkret bedeutet. Bei Personenschäden sowieso, bei Sachschäden sind das zwischen 25 und 50 EUR, es gibt verschiedene Auffassungen.

Bei einem Fahrrad könnte das unter dem Schwellenwert liegen.
Thybald
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Re: Unwissentliche Fahrerflucht?

Beitrag von Thybald »

Scheint wirklich nichts gr0ßes zu sein, laut der Dame war das Licht kaputt und wurde von ihrem Man repariert! Werde wohl auf ein schreiben der Polizei nicht warten und mich Stellen ;-) bzw. erklären!
Weis ja jetzt von dem Rämpler und beteuere das es mir leid tut und etwaige schäden beseitige!

vielen dank @ all
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