Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

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ThoWe
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Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von ThoWe »

Hallo Schwarm,

angenommen, ein ehemaliger Bewohner A eines Mehrfamilienhauses lässt sein abgemeldetes Fahrzeug über ein halbes Jahr nach Auszug auf dem Parkplatz des Hauses stehen.
Der Besitzer wurde mehrfach dazu aufgefordert, sein Fahrzeug zu entfernen.
Nun soll in ein paar Tagen für Renovierungsarbeiten für Bewohner B ein Baukran auf dem Parkplatz aufgestellt werden. Auch darüber wurde der Besitzer informiert.

Welche Möglichkeiten hat B ?

Gruß
Thomas
webelch
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von webelch »

Handelt es sich hier um ein Privatgrundstück? Der Eigentümer des Grundstückes kann das KFZ entfernen lassen. Die Kosten dürfte der Halter zu tragen haben. Sie sind allerdings zunächst vorzustrecken.
ThoWe
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von ThoWe »

Danke für die Antwort,
ja, es ist Privatgrund. Aber wo kann es auf Veranlassung von B hingebracht werden.

auf öffentlichen Grund? zum Platz des Abschleppers? Es besteht die Annahme, dass A das Fahrzeug nicht auslösen wird.
Tastenspitz
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von Tastenspitz »

:ironie: Da ja bekannt ist wo der Störer jetzt wohnt, würde ich es da vor die Haustüre stellen. :devil:
ThoWe hat geschrieben: 23.06.19, 15:49Aber wo kann es auf Veranlassung von B hingebracht werden.
Am einfachsten auf dem selben Privatgrund dahin, wo es nicht stört.
Öffentlicher Grund - nein.
Abschlepperhof - wird der Abschlepper entscheiden, je nachdem ob das KFZ noch Restwert hat. Hier besteht die Gefahr, dass vom Auftraggeber noch Stellplatzkosten zu zahlen wären, was das Ganze noch teurer macht.
ThoWe
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von ThoWe »

Tastenspitz hat geschrieben: 23.06.19, 16:19 :ironie: Da ja bekannt ist wo der Störer jetzt wohnt, würde ich es da vor die Haustüre stellen. :devil:
keine Ironie, das habe ich auch schon überlegt. Aber vom Abschlepper über 50km bewegen lassen ist teuer, in der Gewissheit das man dem Geld hinterherlaufen muss

zu Restwert, schwer zu sagen, es ist gefühlte 10 Jahre abgemeldet, die Hecke reicht weit über die Motorhaube.

:ironie: doch öffentlicher Grund, ist irgendwie da hin gerollt. War schließlich windig die letzten Tage. Roter Bepper auf die Windschutzscheibe... und plötzlich ist er weg
Townspector
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von Townspector »

Gurgeln Sie mal unter "Besitzstörung" und was man da so machen kann :wink:
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von Zafilutsche »

Man könnte vielleicht den Eigentümer anrufen und mit ihm die Problemlage erörtern. Vielleicht findet man einen pragmatischen einfachen weg zur Problemlösung?
lottchen
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von lottchen »

Schon mal mit einem Abschleppunternehmen gesprochen was die für Möglichkeiten sehen? "Meines" würde die Karre nur abschleppen und verschrotten. Einen anderen Auftrag würden die nicht annehmen. Also auf die Straße stellen o.ä. würden die nicht machen.
windalf
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von windalf »

Was ist denn eigentlich wenn der Eigentümer (des Stellplatzes nicht des Autos) das Ding einfach selbst auf die Straße verfrachtet? Gegen was hat der dann verstoßen? Strafbar wonach und ein Bußgeld in welcher Höhe erwartet ihn? Ist das günstiger als Abschleppen lassen und dem Geld hinterherlaufen?
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
FM
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von FM »

In dem Fall vermutlich unerlaubte Müllablagerung.
Tastenspitz
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von Tastenspitz »

Woh eher eine unerlaubte Sondernutzung, wenn dass Auto da länger steht.
windalf
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von windalf »

Tastenspitz hat geschrieben: 26.06.19, 09:24 Woh eher eine unerlaubte Sondernutzung, wenn dass Auto da länger steht.
Für eine Sondernutzung würde aber der Halter zur Rechenschaft gezogen werden... Die Frage war ja was dem Eigentümer des Stallplatzes nun ganz konkret droht, wenn er das Auto "verschiebt"...
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
ThoWe
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von ThoWe »

Mal eine Auflösung
A war rechtzeitig mit dem Schlüssel da, und hat das Auto 100 Meter weit weg bewegt, der Baukran steht, alles wird gut... also für B
ktown
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von ktown »

und 100m weiter ist weiterhin Privatgrund oder der öffentliche Straßenraum?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Abgemeldetes Fahrzeug auf Privatgrund stört

Beitrag von Zafilutsche »

Da der A und nicht der B den Wagen versetzen musste, ist B aus der Nummer raus und für ihn ist jetzt alles gut.
A trägt scheinbar nach wie vor die Verantwortung, was mit dem Fahrzeug passiert.
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