Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
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Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Hallo,
Fahrradfahrerin F wird von einem Auto angefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig, aber die Versicherung zögert die Bezahlung der Arzt- und Behandlungskosten zum Teil über 2 Jahre hinaus.
Zuletzt schreibt sie, dass die für die Heilbehandlung (in dem Fall Krankengymnastik) nicht eintrittspflichtig wäre und diese der Krankenkasse vorzulegen wäre. Die Heilbehandlung ist aber eindeutig angeordnet aufgrund der Unfallursachen. Stimmt das, dass die Krankenkasse dafür verantwortlich ist. Dann würde ...
1. Wenn F privat versichert ist, sie selbst die Kosten tragen, weil sie das über ihre Selbstbeteiligung tun müsste, bzw. bei Einreichung die Rückerstattung nicht erhalten würde.
2. Wenn F geseztlich versichert wäre, würden die Kosten an die Beitragszahler dieser Krankenkasse abgewälzt.
Kann das sein?
Fahrradfahrerin F wird von einem Auto angefahren. Die Schuldfrage ist eindeutig, aber die Versicherung zögert die Bezahlung der Arzt- und Behandlungskosten zum Teil über 2 Jahre hinaus.
Zuletzt schreibt sie, dass die für die Heilbehandlung (in dem Fall Krankengymnastik) nicht eintrittspflichtig wäre und diese der Krankenkasse vorzulegen wäre. Die Heilbehandlung ist aber eindeutig angeordnet aufgrund der Unfallursachen. Stimmt das, dass die Krankenkasse dafür verantwortlich ist. Dann würde ...
1. Wenn F privat versichert ist, sie selbst die Kosten tragen, weil sie das über ihre Selbstbeteiligung tun müsste, bzw. bei Einreichung die Rückerstattung nicht erhalten würde.
2. Wenn F geseztlich versichert wäre, würden die Kosten an die Beitragszahler dieser Krankenkasse abgewälzt.
Kann das sein?
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Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Hallo,
Nein die Behandlungskosten trägt der Verursacher bzw. seine Versicherung. Wenn die Verletzung aus einem Unfall resultiert, schicken die Krankenkassen einen Fragebogen an den Verletzten. Dort wird nach Unfallhergang und Verursacher gefragt, damit die KK die Behandlungskosten vom Unfallverursacher zurückfordern kann.2. Wenn F geseztlich versichert wäre, würden die Kosten an die Beitragszahler dieser Krankenkasse abgewälzt.
Kann das sein?
Grüße, Susanne
Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
tinalisatina hat geschrieben:...
Kann das sein?
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Schuldfrage geklärt. Der KFZ-Fahrer hat die Alleinschuld.
Wenn das so ist, ist dringend davon abzuraten, sich ohne anwaltliche Beratung mit der Versicherung auseinanderzusetzen. Der Schadensersatz wegen der Körperverletzung umfasst nämlich auch die Anwaltskosten. Es ist das gute Recht des Verletzten sich auf Kosten des Schädigers anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.
Höhe des Schmerzensgeldes, Absicherung wegen Langzeitschäden usf., ich glaube man muss nicht viel schreiben um klar zu machen, daß das sinnvoll ist. Die Versicherung vertritt den Schädiger und versucht den "Schaden" gering zu halten. Die Interessen des Geschädigten sind oft nicht ausreichend gewahrt.
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Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Exakt.freemont hat geschrieben:Wenn ich das richtig verstanden habe, ist die Schuldfrage geklärt. Der KFZ-Fahrer hat die Alleinschuld.
Genau das ist das Problem. Hier wurde wohl auf ein falsches Pferd gesetzt. Selbiger übernimmt die Argumentation der Versicherung ungeprüft (ungelesen). Und leider kann man das Pferd während des Rennens nicht wechseln.freemont hat geschrieben:Wenn das so ist, ist dringend davon abzuraten, sich ohne anwaltliche Beratung mit der Versicherung auseinanderzusetzen.
Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Das liest man leider immer wieder.tinalisatina hat geschrieben:...
Genau das ist das Problem. Hier wurde wohl auf ein falsches Pferd gesetzt. Selbiger übernimmt die Argumentation der Versicherung ungeprüft (ungelesen).
...
Wenn es tatsächlich "nur" um die Kosten der KG geht, dann gibt es doch nur 2 Möglichkeiten:
Entweder die eigene Versicherung ist eintrittspflichtig, oder die des Schädigers.
Bei meiner (privaten) KV gibt es im Leistungsantrag ein Kästchen:
Wer das am Ende zahlt, wäre mir egal, dann sollen sich die Versicherer streiten. Man dürfte natürlich die eigene Versicherung nicht im Unklaren lassen. Müsste Unfall und bisherigen Schriftwechsel mitteilen.Handelt es sich um einen Unfall? nein ja
Bitte fügen Sie bei Verletzungen jeder Art eine Unfallschilderung bei
und geben Sie den etwaigen Unfallverursacher an ...
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Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Sicher kann man das Pferd wechseln. Ein Pferd, das für die Gegenseite läuft, bringt wenig ein. Man muss dann nur beide Pferde bezahlen, es könnte sich jedoch unter Umständen lohnen.Genau das ist das Problem. Hier wurde wohl auf ein falsches Pferd gesetzt. Selbiger übernimmt die Argumentation der Versicherung ungeprüft (ungelesen). Und leider kann man das Pferd während des Rennens nicht wechseln.
Grüße, Susanne
Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Warum braucht man überhaupt ein Pferd? Ich meine, da kann man sich selbst zurückhalten. Die eigene Krankenkasse übernimmt vorläufig die Behandlungskosten und fordert sie von der Versicherung des Gegners zurück, ggf. mit ihrem eigenen Anwalt. Das Pferd wäre m. E. nur notwendig, wenn neben den Behandlungskosten noch weitere Entschädigungen eingefordert werden sollen.SusanneBerlin hat geschrieben:Sicher kann man das Pferd wechseln. Ein Pferd, das für die Gegenseite läuft, bringt wenig ein. Man muss dann nur beide Pferde bezahlen, es könnte sich jedoch unter Umständen lohnen.Genau das ist das Problem. Hier wurde wohl auf ein falsches Pferd gesetzt. Selbiger übernimmt die Argumentation der Versicherung ungeprüft (ungelesen). Und leider kann man das Pferd während des Rennens nicht wechseln.
Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Denkbar wäre: die Haftpflichtversicherung der Gegenseite ist der Meinung, dass die Krankengymnastik eben keine Unfallfolge ist, sondern entweder überhaupt nicht erforderlich oder aufgrund einer anderen Ursache.tinalisatina hat geschrieben: Zuletzt schreibt sie, dass die für die Heilbehandlung (in dem Fall Krankengymnastik) nicht eintrittspflichtig wäre und diese der Krankenkasse vorzulegen wäre. Die Heilbehandlung ist aber eindeutig angeordnet aufgrund der Unfallursachen.
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Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Nein, nicht mal das. Einfach lapidar: Heilbehandlung muss die Krankenkasse übernehmen. Die Radlerin hat halt Angst, dass sie dann zum einen das mit ihrem Selbstbehalt bezahlt und darüber hinaus noch ihre Rückerstattung verliert.FM hat geschrieben:Denkbar wäre: die Haftpflichtversicherung der Gegenseite ist der Meinung, dass die Krankengymnastik eben keine Unfallfolge ist, sondern entweder überhaupt nicht erforderlich oder aufgrund einer anderen Ursache.
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Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Schon mal mit der Krankenversicherung gesprochen und das Problem geschildert, dass die Verletzung aus einem fremdverschuldeten Unfall resultiert?Heilbehandlung muss die Krankenkasse übernehmen. Die Radlerin hat halt Angst, dass sie dann zum einen das mit ihrem Selbstbehalt bezahlt und darüber hinaus noch ihre Rückerstattung verliert.
Grüße, Susanne
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Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Nein, noch nicht. Mir ging es bisher um die rechtliche Seite, warum die Folgen des Unfalls (in dem Fall die Heilbehandlung) nicht bezahlt werden sollte. Zumal die Physio-Dame sagte, sie hat jede Woche ähnliche Fälle, die werden alle von der Versicherug problemlos bezahlt.SusanneBerlin hat geschrieben:Schon mal mit der Krankenversicherung gesprochen und das Problem geschildert, dass die Verletzung aus einem fremdverschuldeten Unfall resultiert?Heilbehandlung muss die Krankenkasse übernehmen. Die Radlerin hat halt Angst, dass sie dann zum einen das mit ihrem Selbstbehalt bezahlt und darüber hinaus noch ihre Rückerstattung verliert.
Re: Heilbehandlung nicht eintrittspflichtig?
Fragt sich nur welche Versicherung sie gemeint hat, die eigene KV oder eine Haftpflicht des Schädigers. M. E. zahlt die eigene KV immer dann, wenn die Behandlung vom Arzt verordnet wurde. Und wenn ein Schädiger vorhanden ist, nimmt sie diesen in Regress.tinalisatina hat geschrieben:Zumal die Physio-Dame sagte, sie hat jede Woche ähnliche Fälle, die werden alle von der Versicherug problemlos bezahlt.
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