Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

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Sternenbande
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Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von Sternenbande »

Hi,
ich bin privat versichert, habe auf eine Chefarztbehandlung und Einzel-/Zweibettzimmer verzichtet.

Jetzt hat mich meine Ärztin zur OP ins Krankenhaus geschickt. So wie ich das sehe gibt es für diese OP nur ein Krankenhaus im Umkreis von 200km um meinen Wohnort.

In der Klinik werden Privatpatientinnen aber nur vom Chefarzt behandelt/operiert und auch nur in Einzel-/Zweibettzimmern untergebracht.

Muss meine PKV die Kosten dennoch übernehmen? Oder muss ich trotz Schmerzen mehrere Fahrten mit weiter Anreise in eine andere Klinik in Kauf nehmen, wo mich dann niemand besuchen kommt?

MfG
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
SusanneBerlin
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von SusanneBerlin »

Solange Sie im Notlagentarif sind und Ihre rückständigen Beiträge nicht gezahlt haben, werden Sie wohl ein paar Einschränkungen hinnehmen müssen.
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=49&t=276653

Ist die behandelnde Ärztin informiert, dass Sie im Notlagentarif sind?
Grüße, Susanne
FM
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von FM »

Sternenbande hat geschrieben: Muss meine PKV die Kosten dennoch übernehmen? Oder muss ich trotz Schmerzen mehrere Fahrten mit weiter Anreise in eine andere Klinik in Kauf nehmen, wo mich dann niemand besuchen kommt?
Ob die PKV dir das erstatten muss, hängt vom Versicherungsvertrag ab.

Wichtiger dürfte aber die Frage sein, ob Du die Rechnung bezahlen musst. Wohl schon, wenn Du als Privatpatient genau dieses Krankenhaus und diesen Arzt gewählt hast.
hawethie
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von hawethie »

SusanneBerlin hat geschrieben: Ist die behandelnde Ärztin informiert, dass Sie im Notlagentarif sind?
man muss nicht im Notlagentarif sein, um auf die Chefarztbehandlung verzichten zu können.
Was du nicht willst, das man dir will, das will auch nicht -
was willst denn du.
Aus Erfahrung: Krebsvorsorge schadet nicht.
ExDevil67
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von ExDevil67 »

hawethie hat geschrieben:man muss nicht im Notlagentarif sein, um auf die Chefarztbehandlung verzichten zu können.
Die Frage dürfte, auch unabhängig von der konkreten Versicherungssituation der Fragestellerin, nicht ganz uninteressant sein.

Im Kern geht's doch darum das ich als privatversicherter Patient einen Vertrag mit dem Krankenhaus über meine Behandlung abschließe.
Was passiert eigentlich nun wenn das Krankenhaus sagt wir bieten ihnen nur Chefarztbehandlung und Unterbringung in maximal Zweibettzimmern an, ich das aber nicht will?
Das mag ja bei planbaren Dingen wo man sich das Krankenhaus aussuchen kann noch machbar sein, ggf muss man halt in ein anderes Krankenhaus das für den konkreten Anlass nicht als die Spezialklinik bekannt ist. Was wäre aber im Notfall nach einem Unfall, wo man ggf erst nach Tagen wieder geschäftsfähig ist?
winterspaziergang

Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von winterspaziergang »

ExDevil67 hat geschrieben:[
Was passiert eigentlich nun wenn das Krankenhaus sagt wir bieten ihnen nur Chefarztbehandlung und Unterbringung in maximal Zweibettzimmern an, ich das aber nicht will?
...Was wäre aber im Notfall nach einem Unfall, wo man ggf erst nach Tagen wieder geschäftsfähig ist?
dann wärs spannend, wie man seine Versicherungsform und seinen Unwillen geäußert hat
FM
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von FM »

Der Sachverhalt klang nicht so, als ob es um eine Notfallbehandlung, Transportunfähigkeit und einen Zustand der zeitweiligen Geschäftsunfähigkeit ginge.

Deshalb ist erst mal kein Grund erkennbar, warum der Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus/Chefarzt angreifbar sein könnte.
Sternenbande
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von Sternenbande »

Was passiert eigentlich nun wenn das Krankenhaus sagt wir bieten ihnen nur Chefarztbehandlung und Unterbringung in maximal Zweibettzimmern an, ich das aber nicht will?
Dann müsste ich jetzt theoretisch trotz Schmerzen (vor allem im Sitzen) mehrmals 250km (einfache Strecke) ins übernächste Krankenhaus fahren, welche diese Behandlung/Operation anbietet und die Bahnfahrten von meinen 409 Euro Grundsicherung bezahlen, was de facto wohl meinen Hungertod bedeuten würde. Besuchen käme mich dann auch niemand im Krankenhaus.
Das wäre dann auch wieder eine Benachteiligung von Privatpatienten gegenüber Kassenpatienten.

Außerdem kann mir ja auch niemand garantieren, dass ich im übernächsten Krankenhaus vom Oberarzt operiert werde. Komplizierte Operationen werden doch schließlich nicht selten nur vom Chefarzt gemacht, oder? Es muss ja Gründe geben wieso man Chefarzt wird.
Dipl.-Sozialarbeiter
ktown
gmmg
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von gmmg »

Solch einen Druck auf Patienten aufzubauen ist völlig inakzeptabel. Vielleicht sollte man folgenden Rat beherzigen: https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ungen.html

Jedenfalls muss man sich der Geschäftemacherei nicht beugen:
Über die Wahlleistungen müssen Sie mit dem jeweiligen Krankenhaus gesonderte Verträge abschließen. Sie werden als Privatpatient vorher über die Entgelte und Inhalte der Wahlleistungen im Einzelnen informiert. Einen solchen Vertrag können Sie täglich mit sofortiger Wirkung kündigen. Sie würden dann wieder im Regelleistungszimmer (Zwei- beziehungsweise Mehrbettzimmer) untergebracht oder im anderen Fall durch die jeweils diensthabenden Ärzte medizinisch versorgt.
Quelle
FM hat geschrieben:Der Sachverhalt klang nicht so, als ob es um eine Notfallbehandlung, Transportunfähigkeit und einen Zustand der zeitweiligen Geschäftsunfähigkeit ginge.

Deshalb ist erst mal kein Grund erkennbar, warum der Vertrag zwischen Patient und Krankenhaus/Chefarzt angreifbar sein könnte.
Es ist in meinen Augen schlicht sittenwidrig, einem Patienten Mehrleistungen aufzunötigen.
ExDevil67
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von ExDevil67 »

Sternenbande hat geschrieben: Außerdem kann mir ja auch niemand garantieren, dass ich im übernächsten Krankenhaus vom Oberarzt operiert werde. Komplizierte Operationen werden doch schließlich nicht selten nur vom Chefarzt gemacht, oder?
Das wird von der konkreten Operation abhängen. Je nach Eingriff kann es besser sein wenn es der Chefarzt macht oder ein Assistent.

Wobei auch bei komplizierten Eingriffen muss nicht zwingend der Chefarzt bessere Resultate liefert. Nur weil er den Eingriff seit 20 Jahren so durchführt heißt das nicht das einer der Oberärzte mit einer anderen, neueren Methode nicht gleichwertige oder gar bessere Resultate erzielen könnte.
FM
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von FM »

Sternenbande hat geschrieben: Das wäre dann auch wieder eine Benachteiligung von Privatpatienten gegenüber Kassenpatienten.
Einen Grundsatz der Gleichbehandlung beider Gruppen gibt es nicht. Dann bräuchte man ja keine zwei verschiedenen Systeme.

Meist werden Privatpatienten ja eher besser gestellt. Wenn sie aber bestimmte Leistungen nicht versichern, weil ihnen das zu teuer ist, kann der Leistungsanspruch auch schlechter sein als in der GKV. Kommt z.B. oft vor, dass Hilfsmittel gar nicht versichert sind.

Und wenn Du keine Chefarztbehandlung versicherst, dann aber doch vom Chefarzt behandelt werden willst, ist das eben eine selbst gewählte Lücke. Beim GKV-Patienten ist es Sache des Krankenhauses einen geeignete Arzt zu beauftragen, und wenn nur er es kann ist das eben der Chefarzt, ändert aber nichts am Preis. Wenn man sich für Privatbehandlung entscheidet, hat man solche Unterschiede akzeptiert.

Ob der Chefarzt die Behandlung an einen anderen Arzt delegieren kann, muss er selbst entscheiden, und der andere Arzt könnte es auch ablehnen, wenn er sich für nicht ausreichend qualifiziert oder erfahren hält. Wenn es nicht um sofort notwendige Maßnahmen geht, kann ein Arzt oder Krankenhaus einen Behandlungsvertrag auch ablehnen bzw. nur zu bestimmten Bedingungen (die gesetzlich zulässig sind) anbieten.
und die Bahnfahrten von meinen 409 Euro Grundsicherung bezahlen, was de facto wohl meinen Hungertod bedeuten würde.
Die Leistung Fahrtkosten zur stationären Behandlung wurde also auch nicht versichert. Wie gesagt, ein PKV-Versicherungsnehmer entscheidet weitgehend selbst, welchen Versicherungsschutz er möchte.

Schon mal an den Wechsel in den Basistarif gedacht?
winterspaziergang

Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von winterspaziergang »

Sternenbande hat geschrieben:[
Dann müsste ich jetzt theoretisch trotz Schmerzen (vor allem im Sitzen) mehrmals 250km (einfache Strecke) ins übernächste Krankenhaus fahren,
theoretisch könnte das sein. Praktisch fragt man sich, welche ganz spezielle OP das sein soll, die nur in wenigen Spezialkliniken durchgeführt wird, dafür aber gleich mehrfach stattfindet und für die sie trotz stationärer Aufnahme auch hin und her fahren muss

Diese und andere Details der anderen Threads lassen annehmen, dass man diese Geschichten rund um die angebliche Privatversicherte eher ins Reich des :christmas packen kann
:liegestuhl:
gmmg
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von gmmg »

Noch ein Hinweis:
Zwar kann eine Chefarztbehandlung auch ohne private Zusatzversicherung in Anspruch genommen werden, muss dann allerdings selbst bezahlt werden. Wenn jedoch die medizinische Erforderlichkeit einer Behandlung durch den besonders qualifizierten Chefarzt besteht, weil z.B. er der einzige ist, der eine bestimmte Operation durchführen kann, werden die Kosten unmittelbar zwischen dem Krankenhaus und der Barmer abgerechnet.
Quelle
Was sagt die eigene Versicherung zu dem Gebaren des Krankenhauses?
Sternenbande
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von Sternenbande »

Was sagt die eigene Versicherung zu dem Gebaren des Krankenhauses?
Dass ich das hier tun soll:
Dann müsste ich jetzt theoretisch trotz Schmerzen (vor allem im Sitzen) mehrmals 250km (einfache Strecke) ins übernächste Krankenhaus fahren, welche diese Behandlung/Operation anbietet und die Bahnfahrten von meinen 409 Euro Grundsicherung bezahlen, was de facto wohl meinen Hungertod bedeuten würde. Besuchen käme mich dann auch niemand im Krankenhaus.
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compi57
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Re: Erzwungene Chefarztbehandlung, muss PKV zahlen?

Beitrag von compi57 »

Bei dem Stichwort Grundsicherung gehe ich mal davon aus, dass es sich bei der PKV um den Basistarif handelt, also die Versicherung entsprechend der gesetzlichen KV leistet. Da gibt es zwei Möglichkeiten, entweder das Krankenhaus macht etwas falsch, wenn sie nämlich gesetzlich Versicherte aufnehmen und diese Vorgaben dort nicht machen, oder es handelt sich um eine private Klinik, die GKV-Patienten nicht aufnehmen, dann sind auch die gesetzlich Versicherten gezwungen, den weiten Weg auf sich zu nehmen, warum sollte es in diesem Fall da einen Unterschied geben.

Die PKV hat im Basistarif jedoch keinen Grund, plötzlich wieder die "normalen" Maßstäbe einer PKV zugrunde zu legen und die Mehrkosten zu berücksichtigen. Wie gesagt, grundsätzlich ist erst einmal von der Voraussetzungen der Basistarif der privaten genau so wie der Tarif der gesetzlichen Krankenkassen.

Gruß C.
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