Vorerkrankung/OP führt dazu, dass es kein Arbeitsunfall ist

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Der Unbeugsame
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Vorerkrankung/OP führt dazu, dass es kein Arbeitsunfall ist

Beitrag von Der Unbeugsame »

Hallo zusammen,

ist es korrekt, dass eine Vorerkrankung/OP dazu führt, dass ein Arbeitsunfall kein Arbeitsunfall ist?

Beispiel: jemand wurde am Rücken operiert, derjenige stürzt an der Arbeit beim Ausführen seiner Tätigkeiten und es ist genau die Stelle betroffen, die operiert wurde. Kann da die BG sagen, Pech gehabt, aber da liegt schon eine (verheilte) Verletzung vor, also kein Arbeitsunfall?

Macht es da einen Unterschied, wie lange die OP her ist und ob die Verletzung schon komplett ausgeheilt ist?

Nehmen wir in einem weiteren Beispiel an, Rücken-OP vor fünf Monaten, wieder einsatzfähig für Büroarbeiten und leichte körperliche Arbeiten, nach Behandlungsplan ist derjenige nach sechs Monaten wieder voll sport- und einsatzfähig. Es liegen aber noch Bewegungs- und Krafteinschränkungen vor. Die Ärzte wissen von dem Job und den Aufgaben der Person (u. a. Lagerarbeiten mit z. T. schwereren Gewichten), aber schreiben nicht mehr arbeitsunfähig. Genau bei diesen Lagerarbeiten passiert ein Arbeitsunfall. Was ist dann?

Ist derjenige verpflichtet, die Rücken-OP der BG mitzuteilen oder spielt diese letztlich keine Rolle, da der Arbeitsunfall hätte auch ohne OP passieren können?

Schöne Grüße

DU
Old Piper
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Re: Vorerkrankung/OP führt dazu, dass es kein Arbeitsunfall

Beitrag von Old Piper »

Der Unbeugsame hat geschrieben:ist es korrekt, dass eine Vorerkrankung/OP dazu führt, dass ein Arbeitsunfall kein Arbeitsunfall ist?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich bei der Ausübung der Arbeit ereignet. Daran ändert sich auch durch eine kürzlich durchgeführte OP nichts.
Allerdings leistet die BG nur für Schäden, die durch den Arbeitsunfall verursacht wurden. Wären also die Unfallfolgen ohne die vorherige OP nicht oder deutlich geringer ausgeprägt eingetreten, gibt's eben keine Leistungen von der BG.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Baden-57
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Re: Vorerkrankung/OP führt dazu, dass es kein Arbeitsunfall

Beitrag von Baden-57 »

Der Arbeitsunfall bzw. die Folgen werden dann anerkannt, wenn nicht bereits vorher durch beispielsweise eine OP hier eine Vorschädigung vorlag oder durch den Arbeitsunfall dann einen "Folge"Schaden aufgetreten ist, welcher durch die OP ursächlich war.

Generell sind der BG jegliche Vorerkrankungen und OP's anzugeben, wenn danach gefragt wird.
Verschweigt der Patient Vorerkrankungen oder Operationen, gefährdet er den Versicherungsschutz und im schlimmsten Fall könnte dies als versuchter Versicherungsbetrug zum Ausschluß der Leistungen führen.
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