Schadensregulierung richtig gelaufen? Quotenvorrecht?

Moderator: FDR-Team

oki.doki
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 1
Registriert: 17.01.17, 10:08

Schadensregulierung richtig gelaufen? Quotenvorrecht?

Beitrag von oki.doki »

Hallo liebe Experten,
in folgendem fiktiven Fall möchte ich gerne nach Eurer Einschätzung fragen:
Es ereignete sich ein rechts-vor-links Unfall in einem Parkhaus (öffentliches Parkhaus, Schild StVO). Unfallgegner fährt in Fahrerseite von Auto von A, das Auto von A stand zum Unfallzeitpunkt. A geht zum Anwalt, dieser fragt nicht nach Vollkaskoversicherung von A, fordert 100 % von gegnerischer Versicherung. Auf Nachfrage soll A Unfall bei eigener Versicherung vorsorglich melden, einen eigenen Gutachter beauftragen und Wagen zur Werkstatt bringen, was A alles erledigt. Auch bei Meldung an die eigene Versicherung wird er von dieser auf nichts hingewiesen.
Gutachten ergibt, das Fahrzeug darf aufgrund Alter und Schaden repariert werden, Anwalt sagt A er soll Auto reparieren lassen, was dieser in Auftrag gibt. Erst zwei Wochen nach Reparatur schreibt gegnerische Versicherung, dass nur 50 % gezahlt werden (Zahlung erfolgte bereits), da Parkplatzunfall. Anwalt will klagen.
Bei einem Gespräch mit Gutachter wegen Gutachterkosten bringt dieser A auf die Idee, über Vollkasko abzurechnen (beim Anwalt war hiervon nie die Rede). A recherchiert und stellt fest, dass Vollkasko-Gutachter dann vor Reparatur das Auto hätte besichtigen dürfen, was nicht mehr möglich ist. A trägt dies Anwalt vor, fragt, warum nicht gleich so abgerechnet wurde, dieser begründet, er darf nicht von Anfang an mit Vollkasko abrechnen. Der Weg wäre so richtig. A soll nun selbst an eigene Versicherung schreiben, dass Vollkasko beansprucht wird. A teilt dies mit, Versicherung meldet sich nicht.
Wie ist die Rechtslage? Ist eine nachträgliche kombinierte Abrechnung nach Quotenvorrecht nun noch möglich (gegnerische Versicherung hat 50 % Haftpflichtschaden bezahlt, Auto bereits repariert). Falls nicht, wie sieht es mit der Haftung des Anwalts aus?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten.
LG