Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

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Der Unbeugsame
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Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von Der Unbeugsame »

Hallo zusammen,

ein Monteur arbeitet in der Spätschicht bis 22 Uhr.

Er hat neben seinen normalen Arbeitszeiten von täglich 8 Stunden noch Rufbereitschaft. Geht ein Telefonat aus der Firma ein, muss er hinfahren.

Jetzt hat er um 2 Uhr einen Arbeitseinsatz, fährt zu Arbeit und baut wegen einem Sekundenschlaf einen Unfall.

Sein Auto erleidet Totalschaden und er verletzt sich, ist arbeitsunfähig.

Wie sieht das jetzt mit den Folgen aus?

Ein Sekundenschlaf wird als grob fahrlässig gewertet, oder!? Ist es aber trotzdem ein Wegeunfall? Ist also die BG zuständig?

Was ist mit (dem Schaden an) seinem Fahrzeug? Wer bezahlt das? Seine Kzf-Versicherung oder zahlt die wegen der groben Fahrlässigkeit nichts? Hat er sogar Anspruch auf Schmerzensgeld? Gegenüber wem?

Gibt es Fälle, in denen Sekundenschlaf "nur" als leichte Fahrlässigkeit eingestuft wird?

Der Monteur ärgert sich natürlich darüber, dass er überhaupt gefahren ist, hat sich aber nach dem Eingang des Anrufs und des Telefonats fit gefühlt und der Sekundenschlaf "uberkam" ihn plötzlich. Wo das Kind aber jetzt schon in den Brunnen gefallen ist, und er der Polizei das offen und ehrlich gesagt hat, interessiert es ihn dennoch, ob er nicht etwas anderes als Unfallursache hätte sagen können und sollen, weil er jetzt Angst hat, dass er auf seinen Kosten sitzenbleibt und vielleicht sogar noch seinen Job los ist.

Welche sonstigen Folgen können auf ihn und evtl. seinen Arbeitgeber zukommen?

Ist mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen?

Was ist bei dieser Konstellation sonst noch zu beachten und zu wissen? Was kann da noch kommen oder kommt auf jeden Fall?

Schöne Grüße

DU
fodeure
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von fodeure »

Der Unbeugsame hat geschrieben:Ein Sekundenschlaf wird als grob fahrlässig gewertet, oder!? Ist es aber trotzdem ein Wegeunfall? Ist also die BG zuständig?
Ja, die BG ist auch bei grober Fahrlässigkeit zuständig. Daher spielt es keine Rolle, ob der Sekundenschlaf als grob fahrlässig angesehen wird.
Der Unbeugsame hat geschrieben:Was ist mit (dem Schaden an) seinem Fahrzeug? Wer bezahlt das? Seine Kzf-Versicherung oder zahlt die wegen der groben Fahrlässigkeit nichts?
Wenn mit Kfz-Versicherung eine Vollkasko-Versicherung gemeint ist, so wird diese nicht zahlen, aber nicht unbedingt wegen grober Fahrlässigkeit sondern im Zusammenhang mit der Straftat durch Verstoß gegen §315c StGB. Der Monteuer muß den Schaden daher selbst tragen.
Der Unbeugsame hat geschrieben:Hat er sogar Anspruch auf Schmerzensgeld? Gegenüber wem?
Das ist jetzt nich ernst gemeint, oder? Natürlich besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld es sei denn der Monteur will sich selbst verklagen.
Der Unbeugsame hat geschrieben:Gibt es Fälle, in denen Sekundenschlaf "nur" als leichte Fahrlässigkeit eingestuft wird?
Wie oben schon gesagt, spielt das keine Rolle.
Der Unbeugsame hat geschrieben:ob er nicht etwas anderes als Unfallursache hätte sagen können und sollen,
Das hätte er unbedingt machen müssen, z.B. einen Fahrfehler als Unfallursache angeben.
Der Unbeugsame hat geschrieben:weil er jetzt Angst hat, dass er auf seinen Kosten sitzenbleibt und vielleicht sogar noch seinen Job los ist.
Die Angst ist mehr als berechtigt, vor allem, wenn sein Führerschein Voraussetzung für diesen ist.
Der Unbeugsame hat geschrieben:Welche sonstigen Folgen können auf ihn ... zukommen?
Strafbefehl über 30-40 Tagessätze, Führerscheinentzug und eine Sperrfrist von ca. 6 Monaten, bevor eine neue Fahrerlaubnis beantragt werden kann.
Der Unbeugsame hat geschrieben:Ist mit irgendwelchen Sanktionen zu rechnen?
Ja, s.o.
Der Unbeugsame hat geschrieben:Was ist bei dieser Konstellation sonst noch zu beachten und zu wissen?
Es sollte unbedingt ein Verkehrsrechtsanwalt eingeschaltet werden. So besteht vielleicht noch eine Chance, den Führerschein zu behalten. Teuer wird es aber in jedem Fall.
Der Unbeugsame
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von Der Unbeugsame »

Oh Mann, aber welche FahrFEHLER gibt es, bei denen eine Kfz-Versicherung trotzdem zahlt? :|
SusanneBerlin
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von SusanneBerlin »

Ja es gibt Versicherungen, die zahlen bei Fahrfehlern den Schaden am eigenen Auto. Die Frage ist: haben Sie so eine Versicherung abgeschlossen?
Grüße, Susanne
hambre
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von hambre »

Oh Mann, aber welche FahrFEHLER gibt es, bei denen eine Kfz-Versicherung trotzdem zahlt?
Ganz viele, sonst müsste die Kfz-Versicherung ja nie zahlen. Jedem Unfall geht ein Fahrfehler voraus.
Eine Aufzählung erspare ich mir, da man damit ein ganzes Buch füllen könnte.
Der Unbeugsame
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von Der Unbeugsame »

Interessant. Verzichtsklausel heißt das Zauberwort. Was man alles so lernt. Die vorhandene Kfz-Versicherung hat allerdings leider keine.

Gibt es denn Beispiele für die "normale" Fahrlässigkeit?
Baden-57
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von Baden-57 »

Grundprinzip: Ob in Fällen von Übermüdung der Tatbestand der Straßenverkehrsgefährdung verwirklicht werden kann, dürfte weitgehend davon abhängen, ob auf subjektiver Ebene das Merkmal der Rücksichtslosigkeit nachgewiesen werden kann.
Für den Führerscheinentzug muß die Verwaltungsbehörde nach diesem Prinzip also die Rücksichtslosigkeit nachweisen, denn nicht jeder Sekundenschlaf fällt darunter.
Deputy
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von Deputy »

@Baden-57
Du bist im falschen Bereich des § 315c; es geht hier um den Abs. 1 Nr. 1 a). Der Sekundenschlaf wird als körperlicher Mangel gewertet, wegen dem das Fahrzeug nicht sicher geführt werden kann, die Gefährdung hat man durch den Unfall. "Rücksichtslos" braucht es da nicht.

Grob verkehrswidrig und rücksichtslos ist nur bei der Nr. 2 von belang - die liegt hier aber nicht vor.
fodeure
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Re: Wegeunfall wegen Sekundenschlaf - Folgen

Beitrag von fodeure »

Der Unbeugsame hat geschrieben:Oh Mann, aber welche FahrFEHLER gibt es, bei denen eine Kfz-Versicherung trotzdem zahlt? :|
Sekundenschlaf ist kein Fahrfehler!
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