Fingerverlust nach Hundebiss

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Mexx_111
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Fingerverlust nach Hundebiss

Beitrag von Mexx_111 »

Hallo,

ich habe durch einen Hundebiss, an meinen rechten kleinen Finger, das Mittel - und Endglied amputiert bekommen.
Laut ärztlichem Gutachten Dauerhaft 5% Fingerwert.
Meine Unfallversicherung hat mir nun geschrieben "Die Funktionsminderung wird mit 5% beurteilt. Bei Vollverlust sieht die Gliedertaxe einen festen Invaliditätsgrad von 5% vor.
Hiervon 5 nach ärztlichem Beurteilung ergibt einen Invaliditätsgrad von 0,25%."
Wie sieht die Rechtslage aus sind 5% Fingerwert nicht 5% Invaliditätsgrad?

Gruß Mexx_111
Ronny1958
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Re: Fingerverlust nach Hundebiss

Beitrag von Ronny1958 »

Wenn der Vollverlust des kleinen Fingers (also 100 % Verlust) nur einen Invaliditätsgrad von 5 % ergibt, dann wird eine Funktionsbeeinträchtigung von nur 5 % (also ein 20tel des vollen Fingerverlustes) auch nur ein 20tel des Invaliditätsgrades eines vollen Fingerverlustes ergeben. Ein 20tel von 5 % sind 0,25 %.

Das ist einfache Mathematik.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
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