Dienstobliegenheitserklärung - Berufsunfähigkeitsversicherun

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kuddelmuddel123
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Dienstobliegenheitserklärung - Berufsunfähigkeitsversicherun

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo zusammen,

vom Arbeitgeber gibt es ein Angebot, über einen Gruppenvertrag eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Dazu muss vom Arbeitgeber eine Dienstobliegenheitserklärung anstelle der sonst üblichen Gesundheitsfragen im Antrag mitgegeben werden.

In der Dienstobliegenheitserklärung wird der Arbeitgeber gefragt, ob der Arbeitnehmer innerhalb der letzten 24 Monate mehr als 4 Wochen am Stück krank geschrieben war.
Frage: gilt eine beruflich/medizinische Reha in diesem Zusammenhang als krank?

Die Reha dauerte von Mittwoch bis Mittwoch und damit 4 Wochen und 1 Tag, wobei der erste und der letzte Tag nur An- bzw. Abreise war. Aufgrund der weiten Wegstrecke jedoch 7h in Anspruch genommen hat.
Der Reha ging kein Krankenhausaufenthalt oder so voraus. Die Reha wurde nicht aufgrund einer akuten Erkrankung oder durch einen Unfall notwendig.

Viele Grüße, Kuddelmuddel
Baden-57
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Re: Dienstobliegenheitserklärung - Berufsunfähigkeitsversich

Beitrag von Baden-57 »

Die Voraussetzung einer Reha ist nicht eine aktuelle Arbeitsunfähigkeit und ist in Folge dessen auch nicht als Arbeitsunfähigkeitszeitraum anzugeben.

Da es sich allerdings um eine Berufsunfähigkeitsversicherung handelt, sollte die Reha angegeben werden, da andernfalls bei Schadenseintritt der Versicherer von der Leistung frei ist.
Es kommt hier auf den exakten Wortlaut der Frage im Antrag an. Steht da wirklich "krank geschrieben"??
kuddelmuddel123
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Re: Dienstobliegenheitserklärung - Berufsunfähigkeitsversich

Beitrag von kuddelmuddel123 »

Hallo Baden-57,

in dem Formular sei folgende Formulierung zu lesen:
Hiermit erklären wir für die nachstehend aufgeführten Personen,
- dass sie in den letzten 2 Jahren nicht länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig waren und dass sie derzeit arbeitsfähig sind
- dass aktuell und in den letzten 2 Jahren keine Wiedereingliederungsmaßnahmen stattgefunden haben
- dass uns keine Kenntnisse vorliegen über Behinderungen (darunter zu verstehen sind Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Menschen gem. §2 SGB IX)


Der ersten Punkte hatte ich als naiv als "krank geschrieben" interpretiert.
In der Zeiterfassung des Arbeitgebers wird eine Reha als "krank mit Attest" gelistet. Für den Mitarbeiter nicht einsehbar gibt es ca. 8 Untergruppen von "krank mit Attest". Welche bei einer Reha geschlüsselt wird und welche es genau gibt, weiß der Mitarbeiter nicht. Daher war meine Frage, ob ein Mitarbeiter aufgrund einer Reha als "länger als 4 Wochen ununterbrochen arbeitsunfähig" gilt.

Der Mitarbeiter muss im Falle der Gruppenversicherung keinerlei Gesundheitsfragen beantworten - diese werden durch die Dienstobliegenheitserklärung ersetzt. Der Arbeitgeber muss nur schreiben, ob er die Erklärung für den Mitarbeiter wie oben beschreiben abgeben kann - ja oder nein.
Daher ist mir nicht klar, wo da noch die Reha angegeben werden müsste.
Bei einer normalen Berufsunfähigkeitserklärung ist mir nachvollziehbar, dass es bei den Gesundheitsfragen angegeben werden muss, sofern danach gefragt wird.

Viele Grüße, Kuddelmuddel
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