Wer stellt Schadensersatzanspruch nach VU

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revoman2006
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Wer stellt Schadensersatzanspruch nach VU

Beitrag von revoman2006 »

Hallo,

der Fahrer F1 (Firmenwagen) hat mit seinem Beifahrer einen VU mit F2. B wurde hierbei erheblich verletzt und muss daher zur Reha/Physiotherapie......
F1 (privat Kfz) fährt B immer zu den Ärzten.

Wer stellt die Schadensersatzansprüche (Fahrkosten durch B) gegen die Versicherungen? F1 oder B?
Können beim Schadensersatzanspruch (Fahrkosten durch B) die tatsächlichen Kosten angesetzt werden, wenn diese höher sind als 0,30€/km? Steuerlich wurde das private Fahrzeug von F1 mit 0,60€/km angegeben und akzeptiert.

Gruß
revoman2006
Baden-57
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Re: Wer stellt Schadensersatzanspruch nach VU

Beitrag von Baden-57 »

F1 VU F2 B Wer soll da durchblicken? :shock:

Warum fährt F1 B zu den Ärzten? Zu viel Freizeit, schlechtes Gewissen, Verwandscahftsverhältnis? :shock:
Warum sollte eine Versicherung Schadenersatz leisten, wenn sich B von Dritten zum Arzt fahren lässt?
Woraus ergibt sich diese Verpflichtung, dass B von F1 gefahren wird???

Es besteht eine Schadensminderungspflicht seitens des Unfallopfers und die Versicherung ist nur zur Übernahmen von Kosten verpflichtet, welche angemessen und zumutbar sind.
Wenn das Unfallopfer mit anderen Verkehrsmitteln günstiger zum Arzt käme, hat die Versicherung nur diese Kosten zu übernehmen, wobei bei "schwerer Verletzung" der Arzt einen Transportschein ausstellt.
Herzog, Jörg
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Wer hat welchen Anspruch?

Beitrag von Herzog, Jörg »

Einen Schadenersatzanspruch hat nur der Geschädigte. Nach der etwas verwirrenden SV-Darstellung ist das wohl der B, der durch den VKU erheblich verletzt wurde. B ist vermutlich der Beifahrer von F1. Das muss man sich hier selbst zusammenreimen. :roll:

B hat als Geschädigter eine Schadenminderungspflicht. Dazu hat Baden-57 dankenswerter Weise schon das Notwendige gesagt. B kann sich nicht mit einem teuren Dienstwagen (0,60 EUR pro km) durch die Gegend kutschieren lassen, wenn es billigere und ebenso zumutbare Verkehrsmittel, z. B. Taxis, gibt. :shock:

Wenn der F1 durch ein alleinverantwortliches Verhalten des F2 zuschaden gekommen ist, so kann er seinen eigenen Sach- und Personenschaden vom Kfz-Haftpflicht-Versicherer des F2 regulieren lassen. Nicht aber den Schaden des B. Für diesen ist der B ganz allein selbst verantwortlich. B könnte allerdings seinen Schadenersatzanspruch an F1 abtreten. Wäre ich anstelle des B, so würde ich das allerdings niemals tun. :shock:
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