Dauer einer Schadensbearbeitung

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Lydi
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Dauer einer Schadensbearbeitung

Beitrag von Lydi »

Hallo ihr,

ich hoffe ich bin im richtigen Unterforum.

Folgender Sachverhalt:

Das korrekt geparkte Auto von A wurde vor 5 Monaten angefahren. Unfallverursacher B entfernte sich vom Unfallort ohne den Schaden zu melden.
Gott sei Dank gab es zwei aufmerksame Zeugen die sich KFZ-Kennzeichen von B notierten und die Polizei verständigten.
Das Strafverfahren gegen B wurde am 30.1.2017 mit der Auflage, 600,00€ an die Staatskasse zu zahlen, gegen B eingestellt.
Dennoch streitet B vehement ab den Unfall verursacht zu haben .
Aus diesem Grund verweigert die Versicherung von B die Zahlung des Schadens mit der Aussage, dass Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft eingeholt werden muß.
Die Anforderung der Akten bei der Staatsanwaltschaft wurde bereits vor zwei Monaten von der Versicherung beantragt, liegt schriftlich vor.
Heute hat A nochmals bei der Versicherung angerufen um in Erfahrung zu bringen wie der Stand ist. Und es wurde ihm mitgeteilt, dass die Akten immer noch nicht von der Staatsanwaltschaft eingetroffen seien und solange dies nicht geschehen ist, wird der Fall nicht weiter bearbeitet.

Nun meine Frage:

Ist es normal das das sich so lange hinziehen kann oder sollte A sich einen Anwalt nehmen?
Hat A das Recht der Versicherung eine Frist zusetzen?

Vielen Dank schonmal
Der Mensch hat dreierlei Wege klug zu handeln:
erstens, durch Nachdenken, das ist der edelste,
zweitens, durch Nachahmen, das ist der leichteste,
und drittens, durch Erfahrung, das ist der bitterste.

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Emeliane
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Re: Dauer einer Schadensbearbeitung

Beitrag von Emeliane »

Auch hier kann ich nur aus eigener Erfahrung berichten (keine Rechtliche kenntnis). Mich dünkt die Versicherungen haben das Verfahren TT (Tarnen und Täuschen) perfektioniert, besonders die Schadensregulierer.
In meinem Fall war es ähnlich das Dach des Nachbarn landete bei Sturm auf meinem Autodach. Wirtschaftlicher Totalschaden hieß es nur in der Werkstatt. Zuerst hieß es ein Kostenvoranschlag der Werkstatt reicht, dann wurde zuerst der erste Gutachter dann der zweite Gutachter von der Versicherung bestellt. Immer mit großen zeitlichen Verzögerungen (Wochen). Ich habe auch mehrfach (hoffentlich korrekt) schriftlich angemahnt. Das hat dort offenbar "keinen" Tangiert.

Erst als ich dort anrief und sagte das ich jetzt zur Wahrung meiner Interessen einen Anwalt hinzuziehen würde kam Bewegung in den Fall.

Es gab ein "gefühlt" mieses Angebot der Versicherung bei dem ich "gefühlt" draufgelegt hätte. Daraufhin habe ich einen Anwalt mit starkem Publikationszwang auf seiner HP eingeschaltet. Der erste und einzige Brief bestand aus einer Falldarstellung aus meiner Sichtweise, gefolgt von vielen Paragraphen und Urteilen zu ähnlichen Fällen (er hat entweder ein gutes Muster oder sich sehr viel Mühe gegeben).

4 Tage später war der Anwalt von der Gegenseite bezahlt und ich hatte mein Geld aus dem Kostenvoranschlag (abzüglich MwSt.) auf dem Konto. :lachen:
Baden-57
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Re: Dauer einer Schadensbearbeitung

Beitrag von Baden-57 »

Man kann eine Versicherung bei der Schadensregulierung eine Frist setzen, aber nur dann, wenn der Versicherung alle notwendigen Unterlagen vorliegen, die die Versicherung benötigt, um den Fall untersuchen und entscheiden zu können.
Da nicht alle Unterlagen vorliegen (Staatsanwaltschaft), kann die Versicherung die Schadensbearbeitung nicht vornehmen.
Liegen alle Unterlagen der Versicherung vor, kann man die Versicherung nach Ablauf von 6-8 Wochen kontaktieren und um eine Entscheidung bitten und ggf. in Verzug setzen; eine gesetzliche Frist ist hier nicht gegeben.

Warum ruft man nicht bei der Staatsanwaltschaft an und bittet um beschleunigte Bearbeitung? Mit einem höflichen Hinweis, dass die 'Versicherung die Unterlagen für die Schadensregulierung benötigt, hat man immer die besseren Karten und die Mitarbeiter bei der StaA sind immer hilfsbereit :kopfstreichel:
Lydi
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Re: Dauer einer Schadensbearbeitung

Beitrag von Lydi »

Sorry erst mal aber aus gesundheitlichen Gründen konnte ich mich nicht eher melden.

Vielen Dank für die Antworten. Ich habe auch, den zigsten Brief, aber diesmal mit einer Androhung eines Anwaltes, an die Versicherung gescrieben und ruck zuck war das Geld da.
Also ist es nicht immer vorteilhaft den "Netten von Nebenan" zu spielen. ;-)

Vielen Dank nochmal
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