Wohngebäudeversicherung

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seefussballer
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Wohngebäudeversicherung

Beitrag von seefussballer »

"Versicherungswert ist der ortsübliche Neubauwert nach Preisen des Jahres 1914"
Was heißt das konkret? Im Versicherungsschein ist 1914=20000 angegeben.

Wie ist die Rechtslage?
Blanker Hans
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Re: Wohngebäudeversicherung

Beitrag von Blanker Hans »

Hallo,

sofern der Wert 1914 korrekt ermittelt wurde werden bei einem Totalschaden die Kosten ersetzt welche notwendig sind um vor Ort das Gebäude in gleicher Art und Güte neu zu errichten. Da die Baukosten durchaus innerhalb Deutschland variieren können ist keine exakte Angabe in Euro erfolgen. Das ist auch nicht notwendig da wie bereits ausgeführt der Versicherungsnehmer die Sicherheit hat, das "sein Haus" wieder hergestellt wird.


Ist Ihre Frage damit beantwortet?

Beste Grüße
seefussballer
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Re: Wohngebäudeversicherung

Beitrag von seefussballer »

Hallo und Danke,
es ist so, das ein Leitungswasserschaden wegen angeblicher Unterversicherung nur zu 62% erstattet wurde. Angeblich wäre 1914=32400 richtig, was nach meiner Recherche etwa 563000 Euro bedeuten würde. Meiner Meinung nach sind aber schon die 20000=etwa 348000 Euro für diese Immobilie viel zu hoch. Ich habe den Eindruck, die Versicherung möchte hier jemand "für Dumm verkaufen". Was tun?

Wie ist die Rechtslage?
Blanker Hans
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Re: Wohngebäudeversicherung

Beitrag von Blanker Hans »

Hallo,

es gibt Ermittlungsbögen anhand denen man den Wert 1914 ermitteln kann. Grundlage hierzu ist die Grundfläche, Anzahl der Stockwerke, Ausbauzustand. Einfach googeln und am besten den Bogen des Versicherers herunterladen und selbst ausfüllen. Ist kein Hexenwerk das kann man selbst nachvollziehen.

Grundsätzlich gilt, wenn der Versicherungswert höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme, wird die Entschädigung im Verhältnis der Unterversicherung gekürzt. Sofern dies, in Ihrem Fall zutrifft hat der Versicherer das Recht die Entschädigung wie beschriebenen zu kürzen.

Ich gehe davon aus, das aber jemand, vermutlich ein Aussenregulierer, bei Ihnen vor Ort war und de Unterversicherung festgestellt und Ihnen dies auch dargelegt hat, oder?

Der Versicherungswert stellt nicht den Verkaufspreis dar, sondern die Neubaukosten wie bereits ausgeführt.

Beste Grüße
hambre
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Re: Wohngebäudeversicherung

Beitrag von hambre »

Meiner Meinung nach sind aber schon die 20000=etwa 348000 Euro für diese Immobilie viel zu hoch.
Der Baupreisindex für das Jahr 2016 ist 1330,7. Der Einheitswert 1914 in Höhe von 20.000 M entspricht also 266.140 €. Das ist nicht der Verkehrswert der Immobilie, sondern der Neubauwert.
Hanomag
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Re: Wohngebäudeversicherung

Beitrag von Hanomag »

seefussballer hat geschrieben:es ist so, das ein Leitungswasserschaden wegen angeblicher Unterversicherung nur zu 62% erstattet wurde. Angeblich wäre 1914=32400 richtig, was nach meiner Recherche etwa 563000 Euro bedeuten würde. Meiner Meinung nach sind aber schon die 20000=etwa 348000 Euro für diese Immobilie viel zu hoch. Ich habe den Eindruck, die Versicherung möchte hier jemand "für Dumm verkaufen". Was tun?
Meistens ist es so, dass jemand die Versicherung für "Dumm verkaufen will". Auf Basis des 1914er-Wertes wird schon sehr lange gerechnet. Er konnte über die angefallenen Baukosten, aufgrund eines Sachverständigengutachtens oder unter Zuhilfenahme eines Ermittlungsbogens ermittelt werden. Häufig erbrachten die unterschiedlichen Methoden unterschiedliche Ergebnisse, weil die Baupreise und die Urteile der Gutachter einfach nicht einheitlich waren oder weil "schlaue Bauherrn" die Baupreise mir viel Schwarzarbeit gedrückt haben. Deshalb lassen viele Versicherer nur noch eine einheitliche Methode (Ermittlungsbogen) zur Ermittlung zu.

In Deinem Beispiel ergeben die - wie auch immer - ermittelten 20.000 € (multipliziert mit dem 2016-er Baupreisindex von 13.31) einen Neubaupreis von nur 266.200 €. Bei richtiger Ermittlung sollte die Versicherungssumme ausreichen, um bei einem Totalschaden in 2016 ein neues Haus gleicher Art erstellen zu können. Wäre das mit 266.200 € möglich gewesen? Wenn ja, dann wäre es ein mickriges Häuschen. Deshalb liegt die Versicherung mit den 32.400 € sicher richtig. Multipliziert man die mit dem Baupreisindex von 2016, dann ergibt das einen Neubaupreis von ca. 430.000 €. Die 20.000 € waren sicher - warum auch immer - zu gering angesetzt. Der Verkehrswert bedingt durch die Lage des Platzes kann davon abweichen, weil der Neubaupreis nichts mit dem Bauplatzpreis zu tun hat.

Warum sollte man auch den vollen Wert ersetzt bekommen, wenn man über Jahre hinweg nur einen Bruchteil der Versicherungsprämien gezahlt hat. Gut, wahrscheinlich war Dir das nicht bewußt, aber ich kann Dir mit meiner langjährigen Erfahrung als ehemaliger Versicherungsvermittler sagen, dass viel zu viel Kunden, aus reinem Geiz am ausreichenden Versicherungsschutz sparen wollen.

Übrigens rechnen einige Versicherer inzwischen auch mit anderen Modellen (z. B. nur Wohnfläche).
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