Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Moderator: FDR-Team

o0Julia0o
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Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von o0Julia0o »

hi, in BU-Versicherungsbedingungen findet sich ja mal folgendes:

"Der Versicherte gilt nicht als berufsunfähig, wenn er tatsächlich eine andere zumutbare Tätigkeit ausübt. Wir nennen dies konkrete Verweisung. Eine zumutbare Tätigkeit liegt vor, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: – Der Versicherte muss die Tätigkeit aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben können, und – die Tätigkeit muss seiner Lebensstellung entsprechen. Gemeint ist die Lebensstellung in der Zeit, bevor die Gesundheit beeinträchtigt wurde. Hierfür vergleichen wir das Einkommen und die soziale Wertschätzung des zuletzt ausgeübten Berufs mit dem jetzt ausgeübten Beruf. Mehr dazu finden Sie in Absatz 4."

Wenn ich jetzt BU werde in meiner aktullen Tätigkeit, welche ich tagtäglich an meinem Arbeitsplatz ausführe - kann man mir dann die BU-Rente verweigern, weil ich auch eine Ausbildung als X oder Y habe? Bedeutet das folgender Satz in den Bedinungen: "Der Versicherte muss die Tätigkeit aufgrund seiner Ausbildung und Erfahrung ausüben können" ?

lieben Dank
Zuletzt geändert von o0Julia0o am 16.05.17, 12:42, insgesamt 1-mal geändert.
BäckerHD
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von BäckerHD »

Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?
Wollen Sie jetzt konkret wissen, was "konkret" bedeutet oder ganz konkret, was eine "Konkrete Verweisung" ist?
o0Julia0o
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von o0Julia0o »

hallo. Also ich würde gerne wissen, was konkrete Verweisung genau bedeutet. Wenn ich jetzt BU werde in meiner aktullen Tätigkeit Z(wofür ich eine Ausbildung habe), welche ich tagtäglich an meinem Arbeitsplatz ausführe - kann man mir dann die BU-Rente verweigern, weil ich auch eine Ausbildung als X oder Y irgendwann mal gemacht habe?
ExDevil67
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von ExDevil67 »

Das wird wohl immer auf den Einzelfall ankommen. Bedingung ist ja auch die soziale Wertschätzung des Berufes und die Einkommenssituation.

So gefühlt wird man den 50jährigen Handwerksmeister nicht darauf verweisen können das er vor 30 Jahren mal eine andere Ausbildung abgeschlossen hat, während die frisch fertige Krankenschwester die direkt vorher Bankkauffrau gelernt hat sich darauf verweisen lassen wird müssen.
gmmg
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von gmmg »

o0Julia0o hat geschrieben:Wenn ich jetzt BU werde in meiner aktullen Tätigkeit Z(wofür ich eine Ausbildung habe), welche ich tagtäglich an meinem Arbeitsplatz ausführe - kann man mir dann die BU-Rente verweigern, weil ich auch eine Ausbildung als X oder Y irgendwann mal gemacht habe?
Nein. Konkrete Verweisung bedeutet, dass der Vertsicherer nicht leistet, wenn tatsächlich eine andere Tätigkeit ausgeführt wird. Besteht nur die theoretische Möglichkeit dazu nennt sich das abstrakte Verweisung.

Falls es um den Abschluss einer Versicherung geht empfiehlt sich eine gründliche Auseinandersetzung mit dem komplexen Thema. Einen guten Überblickt bietet die Broschüre "Berufsunfähigkeit gezielt absichern".
o0Julia0o
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von o0Julia0o »

Dankeschön!
gmmg hat geschrieben:
o0Julia0o hat geschrieben:Konkrete Verweisung bedeutet, dass der Vertsicherer nicht leistet, wenn tatsächlich eine andere Tätigkeit ausgeführt wird. Besteht nur die theoretische Möglichkeit dazu nennt sich das abstrakte Verweisung.
Achso. Mal an einem Beispiel: Wenn ich jetzt also Ausbildung x, y, z in dieser Reihenfolge absolviert habe. Und Berufsunfähig werde, während ich im Beruf z arbeite, dann zahlt die Versicherung. Und verweist auch nicht auf Beruf y oder x - weil ich diesen noch ausführen könnte.

Arbeite ich aber gerade in Beruf w und wäre BU im Beruf x y oder z, dann würde die Versicherung nicht zahlen, da ich Beruf w ja noch ausführen kann.

Richtig so?
SusanneBerlin
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn ich jetzt also Ausbildung x, y, z in dieser Reihenfolge absolviert habe. Und Berufsunfähig werde, während ich im Beruf z arbeite, dann zahlt die Versicherung. Und verweist auch nicht auf Beruf y oder x - weil ich diesen noch ausführen könnte.
Es kommt nicht auf die zeitliche Reihenfolge an, sondern -wie es im Versicherungstext heißt-, auf die "Erfahrung, Ausbildung, soziale Wertschätzung und Einkommen" der Berufe.

Wenn also x y und z in der sozialen Wertschätzung gleichwertig sind, gleich bezahlt werden und die Beufserfahrung aktuell gegeben ist (also die jahrelange Nichtausübung kein Hindernis ist), man also sofort als x oder y einen job finden könnte und eingestellt würde, dann würde die BU-Versicherung nicht zahlen.
Grüße, Susanne
gmmg
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von gmmg »

Was Susanne schreibt bezieht ja nun gerade nicht auf die konkrete, sondern auf die abstrakte Verweisung. Bei der konkreten Verweisung geht es nur darum, ob eine Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird. Das Potential dazu ist irrelevant.

Schau z.B. mal hier: http://www.helberg.info/blog/2012/05/be ... erweisung/
o0Julia0o
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Re: Was bedeutet konkret: "Konkrete Verweisung"?

Beitrag von o0Julia0o »

jo, so habe ich das ja auch hier verstanden: http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=4 ... 1#p1770069 Damit liege ich also jetzt richtig?
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