Kfz-Schäden: Recht auf (eigenen) Gutachter?

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habibi809
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Kfz-Schäden: Recht auf (eigenen) Gutachter?

Beitrag von habibi809 »

Hallo zusammen,

beschäftige gerade mit dem Thema über Abwicklung von kleineren Kfz-Schäden, bis ca. 1000€.

Ich lese immer, dass unter 750€ auf Kostenvoranschlag abgerechnet wird, über 750€ kommt ein Gutachter - aber wo ist diese 750€ geregelt, ich finde die gesetzliche Grundlage hierzu nicht.

Und woher weiß der Geschädigte, ob und wann er reparieren darf? Gibt es da eine Art Freigabe, Schadensanerkenntnis?


Beispiel:
A fährt B drauf. B reicht bei der Versicherung einen Kostenvoranschlag zu 300€ ein. Da der Schaden unter 750€ ist, lässt B gleich am selben Tag reparieren.
Dann möchte der Versicherer den Schaden besichtigen - ggf. durch einen von B ausgesuchten Gutachter. A bestreitet nämlich Unfallbeteiligung, der Versicherer zweifelt am Kostenvoranschlag.

Da nun rauskommt, dass Schaden schon repariert ist, lehnt der Versicherer die Regulierung ab.

Beispiel 2:
C soll angeblich den D leicht gestreift haben, es ist nur minimaler Kratzer zu sehen. D reicht Kostenvoranschlag über 1000€ bei Versicherer des C ein, Versicherer will ohne Gutacher zahlen. C selber bestreitet aber irgendeine Schadensbeteiligung, er hat nichts gemerkt - Versicherer möchte aber keinen Gutachter zahlen. Kann C darauf bestehen, dass Gutachter eingeschaltet wird - C meint, Schaden ist über 750€ und hat Recht auf einen Gutachter: Insbesondere hat C von einem Unfall gar nichts mitbekommen.
Versicherer des C zahlt trotzdem ohne Gutachter.
hambre
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Re: Kfz-Schäden: Recht auf (eigenen) Gutachter?

Beitrag von hambre »

zu Fall 1:
Warum bestreitet A eine Unfallbeteiligung? Warum hat B dann die Daten von A? Warum reicht B einen Kostenvoranschlag ein, wenn er den Schaden hat reparieren lassen und doch eine Rechnung haben müsste? Warum lässt B so schnell reparieren, wenn nicht einmal klar ist, wer Unfallgegner ist?

zu Fall 2:
Die Versicherung darf nach eigenem Ermessen regulieren. Ob sie dafür ein Gutachten für erforderlich hält oder nicht, kann sie alleine entscheiden unabhängig von der Höhe des Schadens. C als Schädiger hat da kein Mitspracherecht.
Baden-57
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Re: Kfz-Schäden: Recht auf (eigenen) Gutachter?

Beitrag von Baden-57 »

Es gibt keine 750€-Regel, an die die Versicherer gebunden sind.
Bei den meisten Versicherern werden Schäden unter 750€ nicht begutachtet, da die entstehenden Kosten in keinem Verhältnis zum Schaden sind.

Der Versicherer hat das Recht, den Schaden begutachten zu lassen; wenn allerdings der Schaden ohne Zustimmung der Versicherung behoben wurde und die Versicherung den Schaden somit nicht mehr begutachten kann, ist die Versicherung von der Schadensregulierung befreit.
hambre
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Re: Kfz-Schäden: Recht auf (eigenen) Gutachter?

Beitrag von hambre »

Der Versicherer hat das Recht, den Schaden begutachten zu lassen; wenn allerdings der Schaden ohne Zustimmung der Versicherung behoben wurde und die Versicherung den Schaden somit nicht mehr begutachten kann, ist die Versicherung von der Schadensregulierung befreit.
So ist es nicht. Der Geschädigte muss im Zweifel die Höhe seines Schadens beweisen können. Wenn er den Schaden noch am gleichen Tag hat reparieren lassen, kann so eine Beweisführung natürlich schwierig werden. Fotos vom Schaden oder die Benennung des Kfz-Mechanikers, der den Schaden repariert hat als Zeugen können aber der Beweisführung dienen, gerade wenn bei Bagatellschäden die Einschaltung eines Gutachters als unverhältnismäßig gilt.
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