KV: Elternzeit, 450 Euro Job und Selbständigkeit

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loewenstern01
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KV: Elternzeit, 450 Euro Job und Selbständigkeit

Beitrag von loewenstern01 »

Guten Abend,

M ist Angestellte und gesetzlich krankenversichert; Ehemann E ist aufgrund Beamtenverhältnis eigenständig abgesichert.

M wird zum dritten Mal Mutter und nimmt drei Jahre Elternzeit. Die gesetzliche KV läuft beitragsfrei weiter.

Sie beginnt nach einem Jahr mit einem 450 Euro Job im Angestelltenverhältnis; KV läuft beitragsfrei weiter.


Im dritten Jahr der Elternzeit erhält sie nun die Gelegenheit einer Produktvermarktung im Bereich des Kleinunternehmertums und beantragt einen Gewerbeschein. Der 450 Euro Job läuft weiter und erbringt auch im Monat 450 Euro.


Fragen:
1.
Wirkt sich der Gewerbeschein ohne Geschäftstätigkeit auf die beitragsfreie KV aus ?


2.
Wirkt sich ein Geschäftsumsatz ohne Gewinn auf die beitragsfreie KV aus?


3.
Wirkt sich ein Geschäftsumsatz mit 10.000 Euro jährlichem Gewinn vor Steuer auf die beitragsfreie KV aus?


Danke vorab!
vikingz
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Re: KV: Elternzeit, 450 Euro Job und Selbständigkeit

Beitrag von vikingz »

Oh je, das wird hier ja nichts. Ich schlage eine Verschiebung ins Sozialrecht vor.

Die Fragen sind nicht ganz zielführend, aber ich antworte mal entsprechend:

1. Nein, eine Gewerbeanmeldung an und für sich ist für die GKV bestenfalls ein "Indiz" für eine selbstständige Tätigkeit.

2. Möglicherweise, unabhängig vom Gewinn. Wenn die Tätigkeit in hohem Umfang ausgeübt wird, könnte eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit vorliegen. Beispiel: der KFZ-Meister, der 50.000 Euro in 40 Wochenstunden investiert und 50.000 Euro einnimmt, gewinnt 0 Euro. Wegen seines Zeiteinsatzes wäre er trotzdem hauptberuflich selbstständig tätig, und eine anderweitige Beitragsfreiheit könnte wegfallen.

3. Der Gewinn interessiert hier nicht, sondern die Summe der Einkünfte. Siehe aber 2.)
loewenstern01
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Re: KV: Elternzeit, 450 Euro Job und Selbständigkeit

Beitrag von loewenstern01 »

Vielen Dank für die Antwort!

Die Tendenz bringt mich schon weiter!

Gruß L.S.
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