Kellereinbruch Beweispflicht/darf ich das lagern?

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Julia0815
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Kellereinbruch Beweispflicht/darf ich das lagern?

Beitrag von Julia0815 »

Hallo Leute,

ich habe folgende Frage.
Bei einem Menschen wurde in den individuellen Kellerraum in einem Mehrfamilienhaus eingebrochen, es gibt eindeutige einbruchsspuren an der Tür des Kellerraumes aber keine Einbruchsspuren an den Zugängen zum Keller selbst. Ist das für die Hausratsversicherung wichtig bzw. um als Einbruch gewertet zu werden?
Das ist Frage eins.
Frage zwei:
Ist es okay in einem Kellerraum relativ hochwertige Sportausrüstung zu lagern wie zum Beispiel Surfzubehör und wie ist hier der Beweis für eine Lagerung zu erbringen? Solches Material wird zu 90% gebraucht über das Internet gekauft und oft auch jahrelang verwendet. Nehmen wir an jemand hat in seinem Keller ein Fahrrad, zwei Surfbretter und vier Surfsegel gelagert die er alle online gebraucht gekauft hat vor fünf Jahren oder so. Nun gibt er sie als gestohlen an bei der Anzeige. wird sowas von der Hausratsversicherung anerkannt?
winterspaziergang

Re: Kellereinbruch Beweispflicht/darf ich das lagern?

Beitrag von winterspaziergang »

Nur ein Tipp: Das hat nicht mal im Ansatz was mit Schadens- und Produkthaftungsrecht zu tun. Gehört ins Versicherungsrecht.
SusanneBerlin
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Re: Kellereinbruch Beweispflicht/darf ich das lagern?

Beitrag von SusanneBerlin »

Verschiebung ist bereits angeregt.
Grüße, Susanne
Biggi0001
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Re: Kellereinbruch Beweispflicht/darf ich das lagern?

Beitrag von Biggi0001 »

Ich habe in meinem Keller locker Zeug für 30.000€ liegen. Die Versicherung wird es mir berechtigt nicht glauben. Also müssen Beweise her, man muss den Kram zumindest glaubhaft machen.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
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