Frage zu Privathaftpflicht

Moderator: FDR-Team

Wanda
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Frage zu Privathaftpflicht

Beitrag von Wanda »

Hallo liebe hilfsbereite Forumfreunde,

ich bin in Rechtsfragen recht ahnungslos und weiß nicht einmal, ob ich hier richtig bin. Ich versuche es. Es geht um Privathaftpflicht.
Ein fiktiver Fall: Ein nicht versichertes Auto (also nicht angemeldet) steht in der Tiefgarage. Jemand fährt damit in der Tiefgarage, um es zu testen, evtl. wegen Kaufabsichten. Dabei beschädigt er ein anderes Auto.
Frage: Zahlt seine Privathaftpflichtversicherung nun den Schaden?

Ich danke für konstruktive Antworten.
Liebe Grüße
Wanda
SusanneBerlin
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Re: Frage zu Privathaftpflicht

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Frage: Zahlt seine Privathaftpflichtversicherung nun den Schaden?
Nein.
Schäden, die beim Betrieb eines Kfz verursacht werden, sind bei der Privathaftpflicht ausgeschlossen (sogenannte "Benzinklausel"), dafür ist ausschließlich die Kfz-Haftpflicht zuständig.
Grüße, Susanne
Wanda
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Re: Frage zu Privathaftpflicht

Beitrag von Wanda »

Vielen Dank Susanne, klingt mir auch logisch. Da wird sich jemand nicht freuen.
Hanomag
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Re: Frage zu Privathaftpflicht

Beitrag von Hanomag »

Wanda hat geschrieben:Ein fiktiver Fall: Ein nicht versichertes Auto (also nicht angemeldet) steht in der Tiefgarage.
Wenn ein versichertes Fahrzeug ausser Betrieb gesetzt und später wieder zugelassen werden soll, wird der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht, ab dem Zeitpunkt, zu dem die Zulassungsstelle der Versicherung die Außerbetriebsetzung meldet, in eine beitragsfreie Ruheversicherung über. Dies gilt nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen (z. B. Mofas), Wohnwagenanhänger sowie Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr. Allerdings hat man während der Ausserbetriebsetzung nur einen eingeschränkten Versicherungsschutz und das Fahrzeug muss während dieser Zeit - nicht nur vorüberehend - in einem Einstellraum (z. B. Sammelgarage) oder auf einem umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden. Es darf außerhalb dieser Räumlichkeiten nicht bewegt werden. Die beitragsfreie Ruheversicherung endet 18 Monate nach der Außerbetriebstzung des Fahrzeugs.
Wanda hat geschrieben:Zahlt seine Privathaftpflichtversicherung nun den Schaden?
Die Privathaftpflicht zahlt auch nur in bestimmten Fällen, z. B. wenn ein Kraftfahrzeug auf nicht öffentlichen Wegen und Plätzen bewegt wird. Sie zahlt sicher nicht, wenn die Ruhensversicherung der Kfz-Haftpflichtversicherung greift.

Dies habe ich soeben den Bedingungen meiner Kfz- und Privathaftpflichtversicherung entnehmen können.
Wanda
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Re: Frage zu Privathaftpflicht

Beitrag von Wanda »

Hallo Hanomag,
danke!
Das Fahrzeug ist nicht mehr in der Ruheversicherung und wurde nur in der Tiefgarage kurz hin und her gefahren. Entnehme ich Deinem Beitrag, dass die Privathaftpflicht dann evtl. doch zahlt, oder habe ich was missverstanden?
Grüße
Wanda
Hanomag
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Re: Frage zu Privathaftpflicht

Beitrag von Hanomag »

Wanda hat geschrieben:Das Fahrzeug ist nicht mehr in der Ruheversicherung und wurde nur in der Tiefgarage kurz hin und her gefahren. Entnehme ich Deinem Beitrag, dass die Privathaftpflicht dann evtl. doch zahlt, oder habe ich was missverstanden?
So interpretiere zumindest ich den Text der RHB (Risikobeschreibung und Besondere Bedingungen zur Haftpflichtversicherung) meiner Privathaftpflichtversicherung. In den RHB meiner Privathaftpflichtversicherung steht es unter Punkt 3. Kraft-, Luft und Wasserfahrzeuge.

Die "fiktive" Person soll doch einfach mal in ihren Bedingungen nachlesen, was dort vereinbart wurde.
Wanda
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Re: Frage zu Privathaftpflicht

Beitrag von Wanda »

Ja, das alles leuchtet mir ein. Die fiktive Person ist so durch den Wind, dass sie sich erst einmal beruhigen muss. Ich werde ihr berichten.
Dankeschön!
Ich wünsche einen guten Rutsch und ein gesundes erfolgreiches neues Jahr!
Wanda
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