Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
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Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Ich bleibe dabei: schwanger.
Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Danke ktown und cmd.dea, vor allem letzterer sehr kompetent.
Habe mir auch mal kurz das Profil und älteren Beiträge von Dieter_Meisenkaiser angesehen. Also auf den ersten Blick scheint er noch nie etwas produziert zu haben was Hand und Fuß hat; Primäraufgabe scheint es zu sein durch das Forum zu wandern, Leute zu beleidigen und die Kredibilität des Forums zu schädigen
.
Ich gehe hier nicht von einem Vergehen der Kirchenbetreiber gegen ihre gegebenen Sonderregelungen aus, zumindest hatte ich nie wirlich die Kraft einen Sonntag lang überhaupt nicht zu schlaufen und stattdessen die genauen Uhrzeiten und Dauern zu protokollieren. Soweit ich das mitbekomme wache ich zumindest mindestens drei mal auf. Glaube auch einmal vor langer Zeit es vier mal mitbekommen zu haben pro Sonntag. Im Grunde genommen wäre für mich bereits einmal eine Störung zu viel.
Im Grunde genommen hat sich für mich im Laufe der Diskussion heraus kristallisiert, dass die Gerichte diese leichte Störung vieler und starke Belastung einzelner als zumutbar deklarieren, da sie den Wegfall dieser subkulturellen Gepflogenheit als einen größeren Einschnitt in das Leben der wenigen einschätzen, denen das Läuten in nicht determinierbarer Intensität wichtig ist.
Ich fasse dass so auf, dass in den Augen der Gesellschaft das Leiden weniger durch die traditionelle Bequemlichkeit anderer mehr als aufgewogen wird und die Gerichte die Legitimität dieses Glaubens ohne weitere beweisbar triftige Gründe welche dagegen sprechen für haltbar erklärt.
Sehe ich das soweit richtig?
@cmd.dea:
Ich kann verstehen, dass Dinge in der Gesllschaft nicht überreguliert werden können und zunächst eine pauschale Sondererlaubnis für Kirchen im Allgemeinen eingerichtet wurde.
Aber ist das nicht so wie mit den Sondergenehmigungen für städtische Baufirmen? Natürlich darf das Amt im Einzelfall nachsorgfältiger Abwägung eine Sondererlaubnis ausstellen, damit Baufirmen zum Beispiel Straßenarbeiten zwischen 22:00 und 08:00 durchführen können - effektiv scheint das in meiner Stadt aber auch so zu sein, dass selbst bei kleineren Arbeiten auf einer von drei Straßenspuren (welche Tags über nicht einmal den Verkehrsfluß in relevanter Weise stören würden) manchmal einfach ein Freibrief ausgestellt wird und die dann Abends um 22:30Uhr mit den lauten Maschinen loslegen um die geringfügig kaum sichbar falsch gemalte Kante an einem Linksabbieger-Pfeil zu korrigieren.
Leider scheint alles was nicht explizit verboten ist heutzutage als Freibrief aufgefasst zu werden Dinge zu tun, die eigentlich bereits implizit verboten sind, aber zur nicht bestreitbaren Auslegung der bereits impliziten Verbote ein Gericht benötigen.
Gruß, Skel
ps: Im Grunde genommen läuft das darauf hinaus, dass es eine reine Einschätzung der Gerichte ist, das als gesellschaftlich zumutbar zu betrachten?
Habe mir auch mal kurz das Profil und älteren Beiträge von Dieter_Meisenkaiser angesehen. Also auf den ersten Blick scheint er noch nie etwas produziert zu haben was Hand und Fuß hat; Primäraufgabe scheint es zu sein durch das Forum zu wandern, Leute zu beleidigen und die Kredibilität des Forums zu schädigen
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Die Frage ist eben auch, ob die expliziten Regelungen in erster Linie überhaupt notwendig sind, oder bereits grundlegendere Gesetze implizit greifen.ktown hat geschrieben:Da würde mich mal interessieren, ob es noch was anderes als die BImSchG gibt.cmd.dea hat geschrieben:Dazu gibt es rechtliche Vorgaben.
Ich gehe hier nicht von einem Vergehen der Kirchenbetreiber gegen ihre gegebenen Sonderregelungen aus, zumindest hatte ich nie wirlich die Kraft einen Sonntag lang überhaupt nicht zu schlaufen und stattdessen die genauen Uhrzeiten und Dauern zu protokollieren. Soweit ich das mitbekomme wache ich zumindest mindestens drei mal auf. Glaube auch einmal vor langer Zeit es vier mal mitbekommen zu haben pro Sonntag. Im Grunde genommen wäre für mich bereits einmal eine Störung zu viel.
Im Grunde genommen hat sich für mich im Laufe der Diskussion heraus kristallisiert, dass die Gerichte diese leichte Störung vieler und starke Belastung einzelner als zumutbar deklarieren, da sie den Wegfall dieser subkulturellen Gepflogenheit als einen größeren Einschnitt in das Leben der wenigen einschätzen, denen das Läuten in nicht determinierbarer Intensität wichtig ist.
Ich fasse dass so auf, dass in den Augen der Gesellschaft das Leiden weniger durch die traditionelle Bequemlichkeit anderer mehr als aufgewogen wird und die Gerichte die Legitimität dieses Glaubens ohne weitere beweisbar triftige Gründe welche dagegen sprechen für haltbar erklärt.
Sehe ich das soweit richtig?
@cmd.dea:
Ich kann verstehen, dass Dinge in der Gesllschaft nicht überreguliert werden können und zunächst eine pauschale Sondererlaubnis für Kirchen im Allgemeinen eingerichtet wurde.
Aber ist das nicht so wie mit den Sondergenehmigungen für städtische Baufirmen? Natürlich darf das Amt im Einzelfall nachsorgfältiger Abwägung eine Sondererlaubnis ausstellen, damit Baufirmen zum Beispiel Straßenarbeiten zwischen 22:00 und 08:00 durchführen können - effektiv scheint das in meiner Stadt aber auch so zu sein, dass selbst bei kleineren Arbeiten auf einer von drei Straßenspuren (welche Tags über nicht einmal den Verkehrsfluß in relevanter Weise stören würden) manchmal einfach ein Freibrief ausgestellt wird und die dann Abends um 22:30Uhr mit den lauten Maschinen loslegen um die geringfügig kaum sichbar falsch gemalte Kante an einem Linksabbieger-Pfeil zu korrigieren.
Leider scheint alles was nicht explizit verboten ist heutzutage als Freibrief aufgefasst zu werden Dinge zu tun, die eigentlich bereits implizit verboten sind, aber zur nicht bestreitbaren Auslegung der bereits impliziten Verbote ein Gericht benötigen.
Gruß, Skel
ps: Im Grunde genommen läuft das darauf hinaus, dass es eine reine Einschätzung der Gerichte ist, das als gesellschaftlich zumutbar zu betrachten?
Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
richtig- daher ist der Hinweis darauf, dasscmd.dea hat geschrieben:Ich meine, man sollte die Dinge nicht lächerlich machen. Es führt auch nicht weiter, die Fragesteller zu diskreditieren.
Das Problem von Lärmstörungen ist grundsätzlich nicht zu unterschätzen und die individuelle Beeinträchitigung kann, gerade auch nach individueller Prädispoistion, sehr belastend sein.
auch sachlich zutreffendRabenwiese hat geschrieben:...jemand dem diese wenigen Minuten tägliches Geläut derartige gesundheitliche Probleme bereiten, der hat noch ganz andere Probleme ...
ob Fragesteller oder nicht, es könnten die Frage sein, ob es nur Kirchenglocken sind oder auch andere ähnliche Lärmbelästigung Erbrechen und Herzrhytmusstörungen usw. hervorruftNatürlich wird der Fragesteller die rechtliche Behandlung von kirchlichem Glockenläuten nicht ändern. Da zeichnet sich keine Entwicklung im Rechtssystem ab (vielleicht derzeit in der öffentlichen Meinung noch weniger als sonst). Er kann aber prüfen, ob die Vorgänge im konkreten Fall ggf. unzulässig sind. Dazu gibt es rechtliche Vorgaben. Aber mehr ist wohl nicht drin.
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Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Stimmt, Winterspaziergang. Man würde das ja schon gern ernstnehmen und dem "Betroffenen" internistische sowie psychotherapeutische Hilfe empfehlen, aber das wortgewaltige Buhei, welches er hier veranstaltet, gespickt mit Stammtischparolen, ist der Glaubwürdigkeit alles andere als dienlich.
Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Skeltek hat geschrieben: Leider habe ich mich nicht für diesen Wohnort entschieden sondern bin hier geboren und hatte keine Wahl.
Da sind doch die Schuldigen......Eltern verklagen.
Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Ich fühle mich durch das Geläute zwar nicht das stört, aber warum erfindet man nicht einfach eine App: Die Glocken- oder Kirchen-App, da kann man dann einstellen, wie oft am Tag oder in der Nacht man gerne Kirchengeläut hören möchte.
Das wäre doch vielleicht eine richtige Marktnische
Das wäre doch vielleicht eine richtige Marktnische
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Nachts ginge das nur mit Kopfhörer, ist auch wieder schädlich, wenn man sich da vollläuten lässt.
Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
etwas ähnliches gibt es bereitsBiggi0001 hat geschrieben:Ich fühle mich durch das Geläute zwar nicht das stört, aber warum erfindet man nicht einfach eine App: Die Glocken- oder Kirchen-App, da kann man dann einstellen, wie oft am Tag oder in der Nacht man gerne Kirchengeläut hören möchte.
Das wäre doch vielleicht eine richtige Marktnische
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Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Dann erfinde doch eine App, die Gegenschall erzeugt, welcher das Geläut auslöscht.
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Re: Lärmbelästigung durch Kirchenglocke ?
Die gibt es schon. Die heißt Manowar. Gemessene knapp 130 dB. Da hört man die Kirchenglocken nicht mehr.Dieter_Meisenkaiser hat geschrieben:Dann erfinde doch eine App, die Gegenschall erzeugt, welcher das Geläut auslöscht.
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