Kirchensaustritts - Minderjährige
Moderator: FDR-Team
Kirchensaustritts - Minderjährige
Der 17 Jährige XY will aus der Kirche austreten. Er ist Schüler und hat kein eigenes Einkommen. Nun verlangt das Standesamt eine Gebühr von ihm für den Austritt. Diese kann er ja mangels Einkommen nicht entrichten. Muss er also zwangsweise Kirchenmitglied bleiben bis er die Gebühr aufbringen kann?
Die Eltern sind nicht bereit ihm das Geld dafür zu geben, fürchten sie doch um sein Seelenheil. Allerdings haben sie ihn ohne sein Einverständnis taufen lassen und ihm dadurch den Kircheneintritt erzwungen.
Die Eltern sind nicht bereit ihm das Geld dafür zu geben, fürchten sie doch um sein Seelenheil. Allerdings haben sie ihn ohne sein Einverständnis taufen lassen und ihm dadurch den Kircheneintritt erzwungen.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
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Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Wenn er die 30 Öcken nicht aufbringen kann bleibt er in der Kirche bis er es sich leisten kann.
Hat doch keinen Nachteil. Und wenn es zum steuerlichen Nachteil kommt, hat er auch Geld für die
Beurkundung des Austritts.
War vorher als der Kirchenaustritt bei der Justiz erklärt werden mußte auch nicht anders.
Wo also liegt das Problem?
Hat doch keinen Nachteil. Und wenn es zum steuerlichen Nachteil kommt, hat er auch Geld für die
Beurkundung des Austritts.
War vorher als der Kirchenaustritt bei der Justiz erklärt werden mußte auch nicht anders.
Wo also liegt das Problem?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Naja... es gibt bestimmt größere Probleme in dieser Welt. Warum man aber als Atheist, den das Gebaren der Kirche auf die Nerven geht weiterhin deren Statistiken schönen muss, bleibt mir unbegreiflich. Nur weil er das Geld nicht hat um auszutreten? Gibt es eigentlich noch mehr Vereine in denen man Zwangsmitglied ist? Er war auch so konsequent die Konfirmation zu verweigern und ist also niemals in die Gemeinde aufgenommen worden.
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Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
wenn der Atheist so ein Problem darin sieht, einer Gemeinschaft anzugehören, von der er trotz vorheriger Zugehörigkeit offenbar nur die Hälfte verstanden hat und es für unzumutbar hält, ein Mitglied zu sein, obwohl ihn ja niemand zu irgendwas zwingt, dann kann er einen Nebenjob aufnehmen, die 30 Euro zusammensparen und austreten. Gerade Sonntags werden ja überall Aushilfen gesuchtOktavia hat geschrieben:Naja... es gibt bestimmt größere Probleme in dieser Welt. Warum man aber als Atheist, den das Gebaren der Kirche auf die Nerven geht weiterhin deren Statistiken schönen muss, bleibt mir unbegreiflich. Nur weil er das Geld nicht hat um auszutreten? Gibt es eigentlich noch mehr Vereine in denen man Zwangsmitglied ist? Er war auch so konsequent die Konfirmation zu verweigern und ist also niemals in die Gemeinde aufgenommen worden.
P.S.Wo also liegt das Problem?
es gibt gar keinen Verein, in dem man Zwangsmitglied istGibt es eigentlich noch mehr Vereine in denen man Zwangsmitglied ist?
Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Schade, dass dieser Fragestellung hier mit derlei Zynismus begegnet wird.
Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
dass dem jungen Mann empfohlen wird, sich die 30 Euro zusammenzusparen? was ist daran zynisch?alpha666 hat geschrieben:Schade, dass dieser Fragestellung hier mit derlei Zynismus begegnet wird.
Der Sarkasmus in der Antwort liegt daran, dass die Frage nicht sachlich gestellt ist.
Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Es dreht sich letztlich im Kern doch auch um die Frage, wieso sich die Kirche immer noch der öffentlichen Verwaltung bedienen kann. Die 30€ entstehen ja nicht durch die Kirche.
@winterspaziergang: Was ist an der Frage unsachlich? Dem Kind wird eine Kirche, durch die Eltern, aufdiktiert und muss, um diesen Zwang wieder loswerden zu können, Geld in die Hand nehmen. Ob die 30€ nun viel oder wenig ist, bleibt mal außen vor.
@winterspaziergang: Was ist an der Frage unsachlich? Dem Kind wird eine Kirche, durch die Eltern, aufdiktiert und muss, um diesen Zwang wieder loswerden zu können, Geld in die Hand nehmen. Ob die 30€ nun viel oder wenig ist, bleibt mal außen vor.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Ich finde es zynisch, dass für einen Minderjährigen ein Vertrag geschlossen wird und er diesen Vertrag entweder einhalten muss oder eine Verwaltungsgebühr zahlen soll um den Vertrag aufzulösen. Im Zweifel weiss das Kind nicht einmal etwas über die Mitgliedschaft. Handelte es sich um z.B. einen Mobilfunkvertrag, wäre die Lage wohl eindeutiger zugunsten des Minderjährigen. Warum wird überhaupt eine Verwaltungsgebühr vom Kirchenmitglied fällig? Logisch wäre es wenn der Auftraggeber (Die Kirche) diese Gebühr zahlen müsste.winterspaziergang hat geschrieben:dass dem jungen Mann empfohlen wird, sich die 30 Euro zusammenzusparen? was ist daran zynisch?alpha666 hat geschrieben:Schade, dass dieser Fragestellung hier mit derlei Zynismus begegnet wird.
Der Sarkasmus in der Antwort liegt daran, dass die Frage nicht sachlich gestellt ist.
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Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Die gleiche Frage wurde mit ähnlichen Argumenten hier schon mal diskutiert:
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=50&t=151461
http://recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=50&t=151461
Grüße, Susanne
Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
ktown hat geschrieben: @winterspaziergang: Was ist an der Frage unsachlich? Dem Kind wird eine Kirche, durch die Eltern, aufdiktiert und muss, um diesen Zwang wieder loswerden zu können, Geld in die Hand nehmen. Ob die 30€ nun viel oder wenig ist, bleibt mal außen vor.
Warum man aber als Atheist, den das Gebaren der Kirche auf die Nerven geht weiterhin deren Statistiken schönen muss, bleibt mir unbegreiflich. Nur weil er das Geld nicht hat um auszutreten? Gibt es eigentlich noch mehr Vereine in denen man Zwangsmitglied ist?
Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
und was genau ist daran zynisch?Oktavia hat geschrieben:Ich finde es zynisch, dass für einen Minderjährigen ein Vertrag geschlossen wird und er diesen Vertrag entweder einhalten muss oder eine Verwaltungsgebühr zahlen soll um den Vertrag aufzulösen.winterspaziergang hat geschrieben:dass dem jungen Mann empfohlen wird, sich die 30 Euro zusammenzusparen? was ist daran zynisch?alpha666 hat geschrieben:Schade, dass dieser Fragestellung hier mit derlei Zynismus begegnet wird.
Der Sarkasmus in der Antwort liegt daran, dass die Frage nicht sachlich gestellt ist.
und was hat der 17jährige im Moment zu tun, welchen Vertrag und welche Verpflichtung muss er den einhalten, wenn er "zwangsweise" Mitglied ist, außer dass er weiß, dass er der Kirchengemeinde angehört?
Kleiner Tipp: irgendwas zwischen nichts und nichts.
Und entscheiden Eltern nicht häufiger im Sinne ihrer Kinder, ohne sie zu fragen und ist es nicht immer wieder mal so, dass sie Folgen davon zu tragen haben? Willigen Kinder dem Vertrag Schule ein? entscheiden sie immer mit, welche es ist?
wieso nicht die Eltern? diese haben doch die Entscheidung getroffen. Wenn man die Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft mit dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags gleichsetzt, kommt man in der Frage m.E. nicht weiter.Im Zweifel weiss das Kind nicht einmal etwas über die Mitgliedschaft. Handelte es sich um z.B. einen Mobilfunkvertrag, wäre die Lage wohl eindeutiger zugunsten des Minderjährigen. Warum wird überhaupt eine Verwaltungsgebühr vom Kirchenmitglied fällig? Logisch wäre es wenn der Auftraggeber (Die Kirche) diese Gebühr zahlen müsste.
Hier geht es dem jungen Mann doch eher um eine demonstrative Abkehr, als dass er irgendwelche Folgen zu tragen hätten. Erst kann demnach warten, bis er 30 euro übrig hat- falls es so unzumutbar scheint, diese per Aushilfsjob zu erwirtschaften.
Ob diese Verwaltungsgebühr allgemein in Ordnung ist, ist eine andere Frage, die so vorher nicht gestellt wurde.
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Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Welche Nachteile hat der 17 Jährige aktuell?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Er wird als Mitglied in einer Glaubensgemeinschaft geführt in der er nicht Mitglied sein will. Hat was mit Religionsfreiheit zu tun, zu entscheiden welcher Religion man angehört. Er könnte zum Beispiel nicht die Religionsgemeinschaft wechseln.Ronny1958 hat geschrieben:Welche Nachteile hat der 17 Jährige aktuell?
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Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Welche TATSÄCHLICHEN Nachteile hat er nun?
Er wird weder zu etwas gezwungen noch werden ihm irgendwelche Pflichten auferlegt.
Welche Regelung würde ihn an einer Konversion hindern?
Er wird weder zu etwas gezwungen noch werden ihm irgendwelche Pflichten auferlegt.
Sagt wer?Er könnte zum Beispiel nicht die Religionsgemeinschaft wechseln.
Welche Regelung würde ihn an einer Konversion hindern?
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Re: Kirchensaustritts - Minderjährige
Die 30€?Ronny1958 hat geschrieben:Welche Regelung würde ihn an einer Konversion hindern?
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