Abwasser Kanalanschluss - Zusätzliche Zahlungsaufforderung

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ab-19
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Abwasser Kanalanschluss - Zusätzliche Zahlungsaufforderung

Beitrag von ab-19 »

In einer Gemeinde in Niederbayern (Kreis Deggendorf) wurden bei umfangreichen Abwasserkanalarbeiten die letzten Anwesen der Außenbereiche eines Dorfes aufwendig an das öffentliche Abwasserkanalsystem angeschlossen.

Zum Teil wurden vom Ingenieurbüro, durch kurzfristige Umplanungen, die tatsächlich vorhandenen Geländehöhen falsch bewertet. Dort wo mit einem Gefälle geplant worden ist war jedoch eine Anhöhe.

Um besondere Härtefälle für das Anwesen zu vermeiden wurde seitens der Gemeinde (Herr Bürgermeister) folgender Vorschlag gemacht:
Installation einer Hausabwasserpumpstation auf Kosten der Gemeinde, nach 2 Jahren Gewährleistung Übergang in den Besitz des Grundstückeigentümers.

Folgender baulicher Ablauf:
Installation der Abwasserbeseitigungsanlage und der Hausabwasserpumpstation durch die Gemeinde.
Brief von der Gemeinde mit der Information, dass die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage fertiggestellt ist und der Grundstückeigentümer nun seinen Hausanschluss an die gemeindliche Abwasserbeseitigungsanlage, selbstständig auf seine Kosten, durchführen muss.
Dies wurde vom Grundstückeigentümer fristgerecht durchgeführt und schriftlich der Gemeinde gemeldet.
Daraufhin folgte die komplette Abschlussrechnung für den Abwasserkanalanschluss (Erschliessungsgebühr m² Wohnfläche, etc.)
Selbstverständlich wurde der Betrag fristgerecht bezahlt.

Für den Grundstückeigentümer ist die Sache erledigt.

2 Jahre später wird von der Gemeinde eine Zahlungsaufforderung an den Grundstückeigentümer, in einem einfachen Brief, für den von "Ihnen" durchgeführten Hausanschluss, in einem unterem 4 stelligen Bereich, ohne Rechtsbelehrung, zugestellt. Mit der Information, dass die Druckleitung der Hausabwasserpumpstation, welche die Gemeinden installiert hat, nun auf einmal zum privaten Hausanschluss dazugehört. Eine Aufstellung der durchgeführten Leistungen wird mit beigelegt, welche aber arbeiten und Leistungen enthalten die nichts mit der Installation der besagten Druckleitung zu tun haben.
Der Grundstückeigentümers hat keinen schriftlichen oder mündlichen Auftrag dazu gegeben. , er wußte ja nicht das diese Leitung ebenfalls zum Hausanschluss gehören sollte.
Wäre dies zum damaligen Zeitpunkt bekannt gewesen, hätte er die Installation kostengünstiger selbtständig durchgeführt.

Zahlungsaufforderung gerechtfertigt?
- keine Rechtsbelehrung, sehr "schwammig" verfasster Brief
- Hausanschluss wurde vom Grundstückeigentümer selbst durchgeführt

Selbstverständlich wird vom Grundstückeigentümer die Zahlungsaufforderung widersprochen und um einen Gesprächstermin gebeten.

Das darauf folgende Antwortschreiben der Gemeinde (Herr Bürgermeister) enthält nur allgemeine Information zur Gemeindesatzung und das der Hausanschluss vom Grundstückeigentümer zu tragen ist. Keine Rechtsbelehrung und keine weitere Frist für die Zahlung.

Aus Sicht des Grundstückeigentümers besteht kein weiterer Handlungsbedarf, da die Zahlungsaufforderung nicht gerechtfertigt ist.

Kann die Gemeinde dem Grundstückeigentümer diese Kosten einfordern?
Wie ist hierzu die Rechtslage?