Kommunalrecht Vertretungsrecht vs. Geschäftsgeheimnisse

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Thorsten-F.
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Kommunalrecht Vertretungsrecht vs. Geschäftsgeheimnisse

Beitrag von Thorsten-F. »

Guten Morgen,

mich beschäftigt aktuell ein etwas komplizierter Fall.

Person A, seines Zeichens Mitglied des Gemeinderates und als Beigeordneter zeitweise Vertreter des Bürgermeisters betreibt eine Firma X.
Diese Firma wird bei einer Angebotsanfrage (betrifft ehemaligen VOL-Bereich, unterschwellig, Kostenvolumen unter 2.000 €) um ein Angebot angefragt. Da er nicht wirtschaftlichster Bieter ist wird an eine andere Firma der Auftrag erteilt.

Dazu habe ich jetzt verschiedene Fragen:

- Person A möchte in seiner Funktion als Vertreter des Bürgermeisters Einsicht in die Beauftragung, insbesondere die Angebotspreise der Mitbewerber erfahren. Nach ehem. VOL besteht m.M. nach hier kein Anspruch in der Funktion als Mitbewerber, wie sieht dies als Chef der Verwaltung aus?

- Könnte Person A, wenn er zum Zeitpunkt der Vergabe als Vertreter des Bürgermeisters tätig ist die Vergabe dieses Auftrages beeinflussen und ggfls. entgegen der Empfehlung der Fachabteilung den Auftrag an seine eigene Firma erteilen?

Viele Grüße und Danke im Voraus.
Intelligenz, eine sehr gerechte Sache, ein jeder auf dieser Welt ist der Meinung er hätte Genug davon abbekommen.
svffb
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Re: Kommunalrecht Vertretungsrecht vs. Geschäftsgeheimnisse

Beitrag von svffb »

Auf die Schnelle würde ich sagen, dass hier § 27 Kommunalselbstverwaltungsgesetz gilt.

http://sl.juris.de/cgi-bin/landesrecht. ... SVG_SL.htm

zu 1: Wenn er die Information zur Vorteilsnahme ("Spionage") einsehen will, dann wäre es nicht erlaubt.

zu 2: Das ist nicht erlaubt.
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