fehlende Unterschrift im Bescheid

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blue cloud
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fehlende Unterschrift im Bescheid

Beitrag von blue cloud »

der Bescheid einer Verwaltungsbehörde zur Regelung von Pensionsansprüchen ist nicht maschinell erstellt worden.
Der Bescheid enthält eine Rechtbelehnung aber keine Unterschrift. Sie soll vom Entscheider schlicht und einfach vergessen worden sein.

Meines Erachtens ist nun § 37 Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz einschlägig. Damit könnte nun der Verw.Akt nicht zustande gekommen sein.
Ist denn dann überhaupt ein Widerspruch zulässig?
SusanneBerlin
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Re: fehlende Unterschrift im Bescheid

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
Ist denn dann überhaupt ein Widerspruch zulässig?
Wieso will er dem Bescheid widersprechen, stimmt was damit nicht?
Grüße, Susanne
Old Piper
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Re: fehlende Unterschrift im Bescheid

Beitrag von Old Piper »

Dabei dürfte es sich um einen Formfehler handeln, der ihn nicht nach § 44 VwVfG nichtig macht.
Wenn sonst nichts gegen den Bescheid einzuwenden ist, kann allein deswegen nicht die Aufhebung des Bescheids verlangt werden (--> § 46 VwVfG)
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Altbauer
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Re: fehlende Unterschrift im Bescheid

Beitrag von Altbauer »

Es könnte auch sein, dass der Empfänger des Bescheides fürchtet, der Bescheid könnte durch die fehlende
Unterschrift ungültig sein.
Z.B. dann, wenn etwas beantragt und genehmigt wurde.

Da könnte man doch zeitnah die Behörde aufsuchen und um Nachtrag der Unterschrift bitten.
Old Piper
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Re: fehlende Unterschrift im Bescheid

Beitrag von Old Piper »

Altbauer hat geschrieben:Es könnte auch sein, dass der Empfänger des Bescheides fürchtet, der Bescheid könnte durch die fehlende
Unterschrift ungültig sein.
Der § 46 VwVfG bindet m.E. auch die Behörde, d.h. sie kann den Bescheid nur wegen der fehlenden Unterschrift nicht für unwirksam erklären bzw. aufheben.
Praktisch ist aber diese Vorgehensweise die sinnvollste.
MfG
Old Piper
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SusanneBerlin
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Re: fehlende Unterschrift im Bescheid

Beitrag von SusanneBerlin »

Wenn laut Auskunt der Behörde lediglich die Unterschrift unter dem Bescheid vergessen wurde, kann man wohl davon ausgehen, dass alles Übrige veranlasst wurde, repektive die Auszahlung der Pension gewährleistet ist.
Grüße, Susanne
blue cloud
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Re: fehlende Unterschrift im Bescheid

Beitrag von blue cloud »

Ja, simpler Formfehler, der halt immer mal wider vorkommt.

Natürlich wäre es das Einfachste, die ausstellende Behörde aufzusuchen und um Unterschriftsleistung zu bitten...aber enormer Aufwand, weiter Weg.

Per Post ebenso möglich, aber dito. Einschreiben etc. kostenintensiv.
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