Stadthalle Bevorzugung

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SusanneBerlin
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Re: Stadthalle Bevorzugung

Beitrag von SusanneBerlin »

Die Situation ist so, dass die Kommunalverwaltung sagt, es gibt erst dann einen Mietvertrag, wenn der Caterer an diesem Tag auch Zeit hat. Wenn der Caterer ablehnt weil er keine Zeit hat, dann gibt es auch keinen Mietvertrag und keine Veranstaltung
Der Caterer sagt ja nicht, dass er keine Zeit hat, sondern er sagt, dass er mehr Geld will, zusätzlich bezahlt vom Veranstalter an den Caterer. Vielleicht sollte der Veranstalter dieses Gebahren des Caterers der Stadtverwaltung einmal zur Kenntnis bringen.
Grüße, Susanne
cfelle
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Re: Stadthalle Bevorzugung

Beitrag von cfelle »

Vielleicht sollte der Veranstalter dieses Gebahren des Caterers der Stadtverwaltung einmal zur Kenntnis bringen.
Der Caterer stellte seine Bedingungen im Büro der Stadtverwaltung, der Mitarbeiter der Hallenverwaltung nahm die Personal-Kostenforderung des Caterers in die vorläufige schriftliche Berechnung für die Hallenmiete mit auf (!)
svffb
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Re: Stadthalle Bevorzugung

Beitrag von svffb »

Das ist ja ein vertrackter Sachverhalt. Ich kann nicht beantworten, ob es hier irgendwo eine unzulässige Handhabung durch die Behörde gibt. Aber ich würde das mit dem Behördenleiter abklären, alles andere ist wohl fruchtlos.
RGSilberer
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Re: Stadthalle Bevorzugung

Beitrag von RGSilberer »

Vielleicht ist ja die Geschäftsführerin des Caters die Schwägerin des Behördenleiters, oder die Nichte seiner Frau? So etwas soll es durchaus schon gegeben haben.

Auf jeden Fall hat die ganze Konstellation für mich ein "Gschmäckle".
Oktavia
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Re: Stadthalle Bevorzugung

Beitrag von Oktavia »

Gibt's genau dafür nicht Rechnungsprüfungsämter?

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