Liebe Experten,
Anfang 2012 hat uns der Bezirksschornsteinfeger einen Schaden zugfügt, den ich ihm Mitte 2012 mündlich und ca. 6 Monate später schriftlich angezeigt habe.
Nun ging es wegen Übergangsfristen des SchFHWG (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz) hin und her, ob ich zur Schadensregulierung an das Landratsamt oder an der Bezirksschornsteinfeger wenden soll.
Tja, nun scheint es, dass ich gar keinen Anspruch mehr geltend machen kann, da 3 Jahre rum sind. Oder setzt die Geletenmachung des Scahdens die Frist aus? Haben wir noch eine Chance ggü. dem Landratsamt oder ggü. dem Bezirksschornsteinfeger ?
Danke sehr
Ben
Frist versäumt?
Moderator: FDR-Team
Re: Frist versäumt?
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