Krankheit - GoA möglich?

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myLord
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Krankheit - GoA möglich?

Beitrag von myLord »

Hallo Leute,

nehmen wir mal an, dass A einen Unfall hat, im Krankenhaus liegt und selbst aktuell nicht mehr handlungsfähig ist. Leider dreht sich die Welt weiter. Rechnungen müssen bezahlt werden, etc. Eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers ist in der Zeit auch nicht möglich. Wie können nun die Angehörigen im Sinne des Kranken handeln?
SusanneBerlin
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Re: Krankheit - GoA möglich?

Beitrag von SusanneBerlin »

Das kann man pauschal nicht beantworten, da muss man sich jede Rechnung und das etc. anschauen, welche Handlung sinnvoll ist. Die meisten Rechnungen können ohne schlimme Folgen auch drei Wochen später bezahlt werden, die 3,50 € Mahngebühren werden den Patienten nicht umbringen (entschuldige das Wortspiel).

Sich bei der Bank, bei der der Kranke sein Konto hat, auf GoA zu berufen wird scheitern, die Banken lassen ohne Bevollmächtigung keinen Kontozugriff zu.

Die Angehörigen könnten im Einzelfall den Gläubigern die Situation erklären und um Aufschub bitten oder das Geld vorstrecken und es sich nach der Genesung von dem Kranken wiedergeben lassen.
Eine gerichtliche Bestellung eines Betreuers ist in der Zeit auch nicht möglich.
Warum nicht?
Wenn es nötig ist, wird eine gerichtliche Betreuung auch für einen kurzen Zeitraum eingerichtet und wenn es eilig ist, innerhalb weniger Tage. Wobei die Eiligkeit nicht von der Fälligkeit der an den Patienten gerichteten Rechnungen abhängt, sondern jemand da sein muss, der in die weitere Behandlung des Patienten einwilligt. Das Krankenhaus regt dann schon von sich aus die Betreuung an und der Richter kommt direkt ins Krankenhaus zur Feststellung der Voraussetzungen einer Betreuung.
Grüße, Susanne
myLord
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Re: Krankheit - GoA möglich?

Beitrag von myLord »

Nehmen wir mal an, dass der Behandlungswille bereits geregelt ist.

Die 3,50€ Mahngebühren werden auch sicherlich keinen "Umbringen", aber sie sieht die Praxis aus? Bei vielen Unternehmen ist es ja praxis, dass die Rechnung kommt. Oft sogar per E-Mail. Dann kommt die erste Mahnung entweder auch per E-Mail oder per Post. Und schon bald kommt entweder ein Inkasso-Büro oder ein Inkasso-Rechtsanwalt mit einem automatisierten Schreiben und verlangt dann bei 30€ "Schulden" 80€ Gebühren. Und wenn man jetzt 10 solcher Briefe hat, dann geht es doch ganz schön ins Geld - aber vor allem auf die Nerven des Kranken.

Dennoch, bevor jetzt Geld irgendwie fließen kann, was jetzt ausgelegt wird.... Davor gibt es ja noch andere rechtliche Hürden, die man verletzt. z.B. wenn es darum geht, Briefe überhaupt zu öffnen. Nehmen wir mal an, es kommt ein "gelber" Brief. Darf ein Angehöriger sich auf GoA berufen, den Brief öffnen und gemäß dem Willen des Kranken beantworten bzw. bearbeiten?
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