Guten Tag,
es wurde eine Immobilie erworben und der Kaufvertrag wurde durch einen Notar beurkundet.
Nach Eintreffen der teilweise unverständlichen Notar-Rechnung wurde das Landgericht seitens des Immobilienkäufers eingeschaltet.
Das Landgericht traf nach einigen Wochen einen "Beschluss in der Beschwerdesache":
das Landgericht beschloss: "wird diese Rechnung (des Notars) dahingehend reduziert, dass der danach zu bezahlende Gesamtbetrag n u r € .... beträgt".
Ferner schreibt das LG auch: "Demgemäß ist das Vorbringen des Antragsgegners, mit dem er seine (wohl Notar-Rechnung) verteidigt, als Antrag auf Zurückweisung des antragstellerseitigen Bergehrens aufzufassen."
Weiter LG: "der Antrag ist jedoch nur zu geringem Teil begründet. Insoweit ist die Rechnung aufzuheben. Im Übrigen ist der Antrag unbegründet und die Rechnung aufrechtzuerhalten."
Frage: ist die Rechnung des Notars aufrechtzuerhalten oder aufzuheben und zu reduzieren ??
Vielen Dank im Voraus für Stellungnahmen.
(Zitat des Verfassers dieser Zeilen)
Was bedeutet der Beschluss des Landgerichts ?
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Re: Was bedeutet der Beschluss des Landgerichts ?
Es sind die zitierten .... Euro zu zahlen, sagt der Text.
Re: Was bedeutet der Beschluss des Landgerichts ?
Offensichtlich wollte der Kläger eine weiter reduzierte Rechnung haben, als das LG ihm zugestehen wollte. Beispiel:
Eine Rechnung über 100,- €. Zwei Posten werden beanstandet: einen über 20 und einen über 10,- €. Das Gericht sagt, die 10,- € sind okay, aber die 20,- € nicht. Der Kläger wollte nur 70,- € zahlen, 80,- € muss er nun, aber nicht die vollen 100,- €. Somit hatte seine Klage nur teilweise Erfolg.
Und wie FM schon schrub: Der zu zahlende Betrag ist ausgewiesen. Sollte dieser dem Kläger immer noch zu hoch sein, müsste er weiter den Rechtsweg beschreiben.
Eine Rechnung über 100,- €. Zwei Posten werden beanstandet: einen über 20 und einen über 10,- €. Das Gericht sagt, die 10,- € sind okay, aber die 20,- € nicht. Der Kläger wollte nur 70,- € zahlen, 80,- € muss er nun, aber nicht die vollen 100,- €. Somit hatte seine Klage nur teilweise Erfolg.
Und wie FM schon schrub: Der zu zahlende Betrag ist ausgewiesen. Sollte dieser dem Kläger immer noch zu hoch sein, müsste er weiter den Rechtsweg beschreiben.
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