Wenn der Kläger vor der mündlichen Verhandlung die Klage zurücknimmt, kann der Beklagte sich doch seine Kosten erstatten lassen.
Reicht es aus, dass der Beklagte dazu einen formlosen Antrag bei Gericht stellt und welche Fristen hat er dann zu beachten ?
Kann er außer Anwaltskosten auch Fahrkosten, Portokosten und Verdienstausfall erstatten lassen
Kostenerstattung bei Klagerücknahme
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