Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Moderator: FDR-Team
Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Hallo,
ich studiere Wehrrecht und suche Informationen zu dem Bombenangriff nahe Kunduz am 03.09.2009. Vor allem das Urteil des deutschen Kommandant Oberst Klein interessiert mich.
Oberst Klein war 2009 Kommandant der deutschen Einheit in Kunduz (Afghanistan). Der heutige General ordnete 2009 einen Luftanschlag an wodurch dutzende Talibankämpfer und Zivilisten getötet wurden. Er wurde nachträglich wegen eines Kriegsverbrechens beschuldigt.
Der „Spiegel“ schrieb einen Artikel: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-68885074.html
und weitere juristische Informationen fand ich unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 38513.html
Da ich kein Deutscher bin, ist es sehr schwer für mich gute/ verlässliche Information zu finden. In Tschechien haben wir eine Datenbank, in der man Urteile findet, gibt es so etwas auch in Deutschland?
Ich suche das Urteil von Oberst Klein. Könnte mir bitte jemand das Urteil (jeweils die erste und zweite Instanz Urteile) schicken? Die Informationen von dem Juristprozess wären auch nützlich.
Dominik
ich studiere Wehrrecht und suche Informationen zu dem Bombenangriff nahe Kunduz am 03.09.2009. Vor allem das Urteil des deutschen Kommandant Oberst Klein interessiert mich.
Oberst Klein war 2009 Kommandant der deutschen Einheit in Kunduz (Afghanistan). Der heutige General ordnete 2009 einen Luftanschlag an wodurch dutzende Talibankämpfer und Zivilisten getötet wurden. Er wurde nachträglich wegen eines Kriegsverbrechens beschuldigt.
Der „Spiegel“ schrieb einen Artikel: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-68885074.html
und weitere juristische Informationen fand ich unter: http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 38513.html
Da ich kein Deutscher bin, ist es sehr schwer für mich gute/ verlässliche Information zu finden. In Tschechien haben wir eine Datenbank, in der man Urteile findet, gibt es so etwas auch in Deutschland?
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Wer für generelle Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen ist, hebe bitte den rechten Fuß.
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Der Originalthread:J.A. hat geschrieben:Einstellungsbescheid des Generalbundsanwalts beim BGH in der Sache:
http://www.generalbundesanwalt.de/docs/ ... 6offen.pdf
Klageerzwingungsantrag gegen die Einstellung:
http://www.jura.uni-hamburg.de/public/p ... Kundus.pdf
Entscheidung (Zurückweisung) des OLG Düsseldorf auf den gegen die Einstellung gerichteten Klageerzwingungsantrag:
http://www.jura.uni-hamburg.de/public/p ... ss-Rev.pdf
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php ... lit=kunduz
Die Links zum Klageerzwingungsantrag bzw. der Zurückweisung durch das OLG Düsseldorf funktionieren nicht mehr, vielleicht ist das aber trotzdem noch irgendwo auf den Seiten der Uni-Hamburg vergraben.
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Kleine Zusatzinformation: es heißt "Luftangriff" und nicht Luftschlag, das ist nur eine schlechte, weil wörtliche Übersetzung des englischen Airstrike.
Und von einem SPIEGEL-Artikel würde ich mir keine verwertbaren juristischen Informationen erwarten. Man liest auch nicht in der Bild nach, wenn man Medizin studiert.
Und von einem SPIEGEL-Artikel würde ich mir keine verwertbaren juristischen Informationen erwarten. Man liest auch nicht in der Bild nach, wenn man Medizin studiert.
Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Ob ein Student aus Tschechien das kapiert?RGSilberer hat geschrieben:Und von einem SPIEGEL-Artikel würde ich mir keine verwertbaren juristischen Informationen erwarten. Man liest auch nicht in der Bild nach, wenn man Medizin studiert.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.
Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Wiki meint dazu der Begriff kann synonym verwendet werdenRGSilberer hat geschrieben:Kleine Zusatzinformation: es heißt "Luftangriff" und nicht Luftschlag, das ist nur eine schlechte, weil wörtliche Übersetzung des englischen Airstrike.
Und von einem SPIEGEL-Artikel würde ich mir keine verwertbaren juristischen Informationen erwarten. Man liest auch nicht in der Bild nach, wenn man Medizin studiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/LuftangriffEin Luftschlag oder Luftangriff ist eine Angriffsoperation, die ....
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Der Klageerzwingungsantrag wurde aus formellen Gründen zurückgewiesen.
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoe ... /index.php
http://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoe ... /index.php
Das gibt es in Deutschland auch, jedoch gibt es zu diesem Fall gar kein Urteil.In Tschechien haben wir eine Datenbank, in der man Urteile findet, gibt es so etwas auch in Deutschland?
Das gibt es nicht, da Oberst Klein gar nicht angeklagt wurde.Ich suche das Urteil von Oberst Klein.
Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
hambre hat geschrieben:...
Das gibt es nicht, da Oberst Klein gar nicht angeklagt wurde.
Indirekt schon, der BGH hat ihn im Schadensersatzpozess quasi freigesprochen:
BGH, 06.10.2016 - III ZR 140/15
http://lexetius.com/2016,3262
Abgestraft worden sind nur Dude 15 und Dude 16. Die beiden Piloten hätten eigentlich einen Orden verdient, sie haben fast bis zur Befehlsverweigerung versucht, den Einsatz zu vermeiden. Sie wurden wegen Verletzung der Einsatzregeln strafversetzt, sonst ist so weit ersichtlich Niemand sanktioniert worden.Das Berufungsgericht hat seiner Entscheidung rechtsfehlerfrei zugrunde gelegt, dass für den PRT- Kommandeur nach Ausschöpfung aller zur Verfügung stehenden Aufklärungsmöglichkeiten die Anwesenheit von Zivilpersonen im Zielbereich des Luftangriffs objektiv nicht erkennbar war. Das Vorgehen von Oberst K. war daher völkerrechtlich zulässig.
Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Gibts dazu eine Quelle? Ist das erste Mal, dass ich davon höre.freemont hat geschrieben:Abgestraft worden sind nur Dude 15 und Dude 16. Die beiden Piloten hätten eigentlich einen Orden verdient, sie haben fast bis zur Befehlsverweigerung versucht, den Einsatz zu vermeiden. Sie wurden wegen Verletzung der Einsatzregeln strafversetzt, sonst ist so weit ersichtlich Niemand sanktioniert worden.
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Die Strafversetzung kam unmittelbar nach dem Einsatz. Begründet mit "Verletzung der Einsatzregeln".
Quelle siehe Fußnote 103
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Mag schon sein, daß das dort steht, es ist trotzdem falsch. Air strike ist das englische Wort dafür, und wenn man das wörtlich übersetzt ...windalf hat geschrieben:Wiki meint dazu der Begriff kann synonym verwendet werdenRGSilberer hat geschrieben:Kleine Zusatzinformation: es heißt "Luftangriff" und nicht Luftschlag, das ist nur eine schlechte, weil wörtliche Übersetzung des englischen Airstrike.
Und von einem SPIEGEL-Artikel würde ich mir keine verwertbaren juristischen Informationen erwarten. Man liest auch nicht in der Bild nach, wenn man Medizin studiert.
https://de.wikipedia.org/wiki/LuftangriffEin Luftschlag oder Luftangriff ist eine Angriffsoperation, die ....
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Na my dear Mr. singingclub!
Wenn wir hier alles wörtlich übersetzen wollten wären wir heavy on wire!
Also ich lehne mich jetzt zurück und warte bis my next g-hold overmeadows ist.
Wenn wir hier alles wörtlich übersetzen wollten wären wir heavy on wire!
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Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
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Re: Oberst Klein - Kunduz Bombenangriff 2009
Das ist falsch übersetzt. Richtig für Gehalt wäre wohl go-oldTownspector hat geschrieben:g-hold
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