Dienstunfähigkeit

Moderator: FDR-Team

shindy27
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Dienstunfähigkeit

Beitrag von shindy27 »

Hallo,

kurz zu meinem Fall:Ich bin Soldat,Saz 4 und habe mir beim Dienstsport den Arm gebrochen,wobei auch noch mehrere Sehnen gerissen sind.Anschließend war ich für knapp 9 Monate KzH (Krank zu Hause).Die Genesungsphase danach hat etwa 1 Jahr gedauert,wobei ich in diesem Jahre auch nur Stundenweise am Tag gearbeitet habe.Der Arzt hat mich schon öfters darauf angesprochen,dass er einen DU-Antrag stellen muss,wenn ich nicht bald wieder voll dienstfähig bin.Seit 2 Monaten bin ich nun wieder voll im Dienst,arbeite aber weiterhin unter Schmerzen,auch weil ich es mir einfach nicht erlauben kann,aufgrund meiner finanziellen Situation.
Meine Restdienstzeit beträgt 1 Jahr.Der Arzt hat mich schon öfters darauf angesprochen,dass er einen DU-Antrag stellen muss,wenn ich nicht bald komplett genesen und dienstfähig bin.

Nun zu meiner Frage:

Wie schaut das ganze rechtlich aus?Kann ich jederzeit entlassen werden,obwohl ich "teilweise dienstfähig bin,in Form von 5-6 Std Dienst/Tag?Habe ich Anspruch auf Übergangsgebührnisse bzw.habe ich überhaupt noch Anspruch auf das Finanzielle,sobald der DU-Antrag eingeleitet wurde?

Vielen Dank für Eure Antworten

Mfg
ktown
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

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KaiHH
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von KaiHH »

Hallo,

ich bin zwar schon ein paar Jahre aus der BW ausgeschieden, und sicher haben sich überall kleine Feinheiten geändert, aber generell galt früher folgendes:

Wer sich im Dienst (dazu zählt auch der Dienstsport, sofern er auf dem (Sonder?)Dienstplan befohlen war, verletzt und bleibende Schäden davon trägt, hat Anspruch auf eine WDB (Wehrdienstbeschädigung).

Ich würde also ganz dringend in der Einheit prüfen lassen, ob dieser Dienstsport tatsächlich auf einem (Sonder?)Dienstplan steht.

Falls ja: Kopien machen, und den Spieß bitten diese zu beglaubigen (als "Amtliche Beglaubigung").
Falls nein: Den Chef / Spieß bitten entsprechend des Unfallberichtes usw. tätig zu werden. Inwieweit ein Dienstplan nachträglich geschrieben werden darf entzieht sich aber meiner Kenntnis.

Dann gibt es bei der BW doch sicher noch den / die Sozialberater. Die waren damals zumindest immer ganz fit darin, dass die Soldaten erfahren was ihre Rechte & Pflichten in Notlagen sind. Diese also auch umgehend aufsuchen!

Die WDB selber wurde - meine ich - in der Wehrbereichsverwaltung bearbeitet. Da bin ich aber nicht mehr ganz sicher, zumindest hatte der San-Bereich damit auch zu tun. Einfach mal über den Sozialberater oder Spieß nachforschen, wer zuständig ist, wenn eine WDB behauptet wird.

Persönlicher Tip: Alle Unterlagen, denen man habhaft werden kann, per Kopie sichern. Völlig egal ob G-Kartei, 90/5 Vordrucke oder was auch immer. Alles sichern, damit im Falle eines Falles alles dem Anwalt des Vertrauens vorgelegt werden kann. Angeblich ist die BW bei behaupteten WDBs manchmal sehr zickig...

Gruß & viel Glück

Kai
webelch
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von webelch »

Wehrbereichsverwaltungen? Sie sind wohl schon lange nicht mehr bei der Truppe gewesen. Zumindest seit Sommer 2013.
KaiHH
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von KaiHH »

Stimmt. Ich kenne auch noch das gute alte WBGA (Wehrbereichsgebührnisamt).. ;)

Die Kameraden im San_Bereich (oder wie auch immer der inzwischen heißen mag) werden ihm aber sicher sagen können, wer die WDB bearbeiten wird.

Gruß
Kai
Heckersbruch
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von Heckersbruch »

... und was hat die WDB jetzt mit dem angestrebten DU-Verfahren zu tun, dem sich der Kamerad ausgesetzt sieht???
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!

ACHTUNG: Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Paar Schuhe!
KaiHH
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von KaiHH »

...Evt. Ansprüche gegen den Bund abzusichern.

Egal ob DU oder nicht, Folgeschäden können immer auftauchen, und da ist dann IMHO der Bund in der Pflicht, da Dienstsport.

Gruß
Kai
istdasso?
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Re: Dienstunfähigkeit

Beitrag von istdasso? »

Heckersbruch hat geschrieben:... und was hat die WDB jetzt mit dem angestrebten DU-Verfahren zu tun, dem sich der Kamerad ausgesetzt sieht???
Ich denke der Kammerad hängt nicht so sehr an der Beschäftigung - sondern braucht schlicht das Geld! :lachen:

Das wird in Deutschland gerne übersehen, z.B. wenn sich die Prominenz :( freut: Noch nie waren so viele Menschen in Arbeit...
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Gebt mir das Geld - die Arbeit dürft ihr behalten :lachen:
:arrow: Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
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