Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

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mvh1989
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Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von mvh1989 »

Hallo zusammen!

Ich bin leider in Rechtsfragen kein Experte und wende mich deshalb mit meinem Fall an euch.

Folgender Sachverhalt:

Ein Soldat wird z.B. 2009 in die Bundeswehr eingestellt. Im Zuge der Einstellung findet eine umfassende gesundheitliche Untersuchung statt. Bei der Untersuchung werden die Augen-Werte zunächst richtig festgestellt, dann in den Akten falsch übertragen und nicht noch einmal überprüft. Der Soldat wird eingestellt und es kommt ein 13-Jahres-Vertrag zustande. Fünf Jahre später, 2014, wird jedoch festgestellt, dass besagter Soldat aufgrund seiner Sehschwäche gar nicht hätte eingestellt werden dürfen, da die Werte damals und immer noch die vorgeschriebenen Grenzen überschreiten. In der Folge wird ein Dienstunfähigkeitsverfahren eingeleitet und der Soldat wird 2015 entlassen.

Als Konsequenz des „Vertragsbruchs“ (Anführungsstriche, da die Entlassung ja richtig war) seitens der Bundeswehr verliert der Soldat Übergangsgebührnisse i.H.v. 15 Monsatsgehältern, eine Abfindung i.H.v. 2 Monatsgehältern und dieverse zweitliche und monetäre Möglichkeiten zur Berufs-Weiterbildung im und nach Dienst. Nicht zu vergessen der Verlust des auf 13 Jahre sicher geglaubten Arbeitsverhältnisses und dem damit einhergehenden Verlust von etwa 7 Jahren Gehaltszahlungen/Absicherung.

Nochmal: Der gesundheitliche Zustand hat sich seit Einstellung nicht wesentlich verändert und wurde auch dort festgestellt.

Kann ein Soldat in diesem Fall (zivil)rechtlich seine verlorenen Ansprüche geltend machen?

 

Erste Meinung eines Anwalts (sinngemäß):

„Bei einer Schadenersatzklage kommt es immer darauf an, was geschehen wäre, wenn der fälschlich geschlossene Vertrag nicht zustande gekommen wäre. Wäre dies der Fall gewesen, hätte der Soldat in keiner Hinsicht Ansprüche erhalten.“

Ist das die richtige Herangehensweise? Der Soldat ist ja nach bestem Wissen davon ausgegangen, dass die Einstellung korrekt gelaufen ist. Der Vertrag ist zustande gekommen und ihn trifft keine Schuld.

Nach meinem laienhaften Verständis wäre dies doch dann die neue Grundlage auf der entschieden werden sollte.

 

Es wäre wirklich toll, wenn mir jemand bei diesem Fall helfen könnte! Oder mir eine Empfehlung geben könnte an wen ich mich mit solch einer Fragestellung wenden könnte.

Vielen Dank im Voraus und beste Grüße,

Michael

 
mvh1989
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von mvh1989 »

Ich bitte um kurzen Hinweis, wenn ich nicht im richtigen Unterforum gelandet bin!
Danke :engel:
Redfox

Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Redfox »

Leider ist mir der Sachverhalt nicht verständlich.

Ist jemand seinerzeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit berufen worden (§ 37 Abs. 1 Soldatengesetz) oder ist ein (ehemaliger) Soldat Angesteller bei der Bundeswehr geworden?

Bei Angestellten des öffentlichen Dienstes gibt es kein Dienstunfähigkeitsverfahren und auch keine Entlassung. Allerdings gibt es die Möglichkeit der Kündigung.
mvh1989
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von mvh1989 »

In dem besagten Fall handelt es sich um einen Soldaten auf Zeit (13 Jahre, Diensteintritt 2009), der wegen der beschriebenen Umstände nun dienstunfähig erklärt wird.
Ronny1958
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Ronny1958 »

Ärger:

Wie oft wollt Ihr diesen Thread noch hin- und herverschieben?
Ist jemand seinerzeit in das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit berufen worden (§ 37 Abs. 1 Soldatengesetz) oder ist ein (ehemaliger) Soldat Angesteller bei der Bundeswehr geworden?
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist hier jemand zum SaZ berufen worden, obwohl er gesundheitliche Einschränkungen hatte. Da diese bereits zum Zeitpunkt der Einstellung vorlagen (was nicht auffiel) später jedoch erst erkannt wurden, erfolgte die Entlassung wegen dauernder Dienstunfähigkeit.

Hieraus meint er Schadenersatz verlangen zu können, da (Annahme)

1. seine Lebensplanung mit Bezügen rechnete, die er nun aufgrund der vorzeitigen Entlassung nicht mehr realisieren kann, und
2. deren Verlust er nur deswegen hinnehmen mußte oder zumindest so zu meinen glaubt, weil er seinerzeit fehlerhaft eingestellt worden sein soll.

Wenn meine Annahme zutreffend sein sollte stellt sich mir die Frage:

1. liegt überhaupt ein ersatzpflichtiger Schaden vor ?
2. wie meint er den Kausalzusammenhang zwischen Fehlverhalten (Eiinstellungshindernis übersehen) und Schaden (entgangene künftige Bezüge) herstellen zu können?.

Das Fehlverhalten hat mE zwar zu einem Vermögensschaden (bei der Bundeswehr) geführt, diese könnte möglicherweise das Fehlverhalten des Arztes schadenersatzpflichtig geltend machen (da sie jahrelang einen dienstuntauglichen Soldaten alimentieren mußte), aber ein Kausalzusamenhang zwischen den entgangenen Bezügen und dem Fehlverhalten des Arztes erschließt sich mir nicht.

Denn die zu Recht erfolgte Entlassung wegen Dienstunfähigkeit ist ursächlich für den Wegfall der künftigen Bezüge, und nicht der Einstellungsfehler.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Dipl.-Sozialarbeiter
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

Ronny1958 hat geschrieben:Ärger:

Wie oft wollt Ihr diesen Thread noch hin- und herverschieben?

...
Der TE funkte mir bei der Sortierung des Threads ständig dazwischen. ;-) Nun ist das Problem aber hoffentlich gelöst.
mvh1989
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von mvh1989 »

Zuerst einmal habe ich das hin und her verschieben verursacht, das tut mir Leid! Sollte jetzt geklärt sein. Wir haben wohl gleichzeitig versucht hier umzustrukturieren :P

Du hast den Sachverhalt genau richtig wiedergegeben.
Mich würde allerdings der Einflussgrad folgender Umstände interessieren:

1. Die zu Recht erfolgte Entlassung wegen Dienstunfähigkeit steht im direkten Zusammenhang mit der fehlerhaften Einstellung.
2. Durch die Entlassung verfallen dem Soldaten in der Folge auch die bei Vertragsschluss vereinbarten Ansprüche (s.o.).

Besteht da nicht schon der kausale Zusammenhang? Hat bzw. hätte der Soldat irgendwelche Chancen seine Ansprüche in irgendeiner Weise geltend zu machen?
Ronny1958
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Ronny1958 »

1. Die zu Recht erfolgte Entlassung wegen Dienstunfähigkeit steht im direkten Zusammenhang mit der fehlerhaften Einstellung.
Nein, sie steht nur im Zusammenhang mit der (eigentlich von Anfang an bestehenden )Dienstunfähigkeit. Es fehlt immer noch der Kausalzusammenhang zwischen Schaden (fraglich überhaupt einer vorliegt) und Ursache.

Ursache für den Wegfall der Bezüge ist die Entlassung (die offensichtlich zu Recht erfolgte (?)) und nicht der fehler bei der Einstellung.
2. Durch die Entlassung verfallen dem Soldaten in der Folge auch die bei Vertragsschluss vereinbarten Ansprüche (s.o.).
Ist bei mir jetzt fast 30 Jahre her, aber mE. entsanden die Ansprüche (BfD, Übergangsgebührnisse etc) doch nur, wenn die erforderliche Dienstzeit auch abgeleistet wurde, und nicht bereits bei der Einstellung.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
Redfox

Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Redfox »

Allenfalls würde ich hier einen Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche sehen, wenn der Soldat andere Berufsalternativen wegen der Möglichkeit zur Ernennung zum Soldaten ausgeschlagen hat und ihm nun aus diesem Grund Nachteile entstehen.
Ronny1958
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Ronny1958 »

Allenfalls würde ich hier einen Ansatzpunkt für Schadenersatzansprüche sehen, wenn der Soldat andere Berufsalternativen wegen der Möglichkeit zur Ernennung zum Soldaten ausgeschlagen hat und ihm nun aus diesem Grund Nachteile entstehen.
Die (möglicherweise auch erst später eintretende) Dienstunfähigkeit eines Soldaten (we auch des normalen Beamten) stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar.

Schadenersatzpflicht sehe ich hier (auch wenn mir der Betroffene leid tut) eher nicht.

Der Bund hat im SVG auch derartige Fälle berücksichtigt, indem er die Betroffenen mit dem Eingliedrungs- / Zulassungsschein nach § 9 ff SVG "entschädigt".
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Redfox

Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Redfox »

Ronny1958 hat geschrieben:Die (möglicherweise auch erst später eintretende) Dienstunfähigkeit eines Soldaten (we auch des normalen Beamten) stellt ein allgemeines Lebensrisiko dar.
Das ist richtig.

Aber hier geht es nicht um eine eingetretene Dienstunfähigkeit, sondern um eine bei der Einstellung vorliegende und nicht korrekt bearbeitete.
mvh1989
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von mvh1989 »

Hier liegt auch in meinen Augen "der Hund begraben".
Die Dienstunfähigkeit ist bei einem Soldaten immer ein Risiko, da sie nach gesundheitlichen Veränderungen oder Feststellung jeglicher Art eintreten kann (Autounfall, Auftreten einer Allergie, etc.).

Hier jedoch ist die Entlassung Konsequenz eines Bundeswehr-seitigen Fehlers, den der Soldat in keinster Weise zu verschulden hat und bei dem ihm (m.M.n.) ein persönlicher Ausfall entsteht.

In diesem Fall muss es für den Soldaten doch in irgendeiner Form eine (rechtl.) Schutzmaßnahme geben!?
Ronny1958
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Ronny1958 »

Ich verstehe das Problem, teile aber nicht Ihre Schußfolgerung:
Hier jedoch ist die Entlassung Konsequenz eines Bundeswehr-seitigen Fehlers, den der Soldat in keinster Weise zu verschulden hat und bei dem ihm (m.M.n.) ein persönlicher Ausfall entsteht.
Die Entlassung ist Folge der DU und nicht der Einstellung.

Insofern dürfte es schwerfallen, eine schadenersatzbegründende Kausalität herzustellen.
In diesem Fall muss es für den Soldaten doch in irgendeiner Form eine (rechtl.) Schutzmaßnahme geben!?
Rechtsmittel gegen den Feststellungsbescheid bzw. die Entlassungsverfügung.
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Redfox

Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Redfox »

Ronny1958 hat geschrieben:Die Entlassung ist Folge der DU und nicht der Einstellung.
Das ist richtig.

Aber Folge der Einstellung war die Nichtaufnahme einer anderen Tätigkeit.

Und daraus kann ggf. ein Schaden entstanden sein.

Ob dieser Weg eine Aussicht auf Erfolg verspricht, kann ich aber auch nicht einschätzen. Es sind lediglich Überlegungen von mir zur Kausalität.
Ronny1958
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Re: Ansprüche bei Dienstunfähigkeit durch Einstellungsfehler

Beitrag von Ronny1958 »

Aber Folge der Einstellung war die Nichtaufnahme einer anderen Tätigkeit.
Diese Nichtaufnahme einer anderen Tätigkeit teilt mE das Schicksal des allgemeinen Lebensrisikos, denn auch eine später eingetretene Dienstunfähigkeit hätte die gleichen Folgen gehabt.

Allenfalls könnte das Unterlassen Desjenigen schadenverursachend gewesen sein, welcher die Daten der Augenuntersuchung fehlerhaft in die Gesundheitsakte übertragen hat.

Das wird jedenfalls keine leichte Geschichte werden, wenn man hier einen zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch geltend machen will.

Man müßte (folgte man dem Argument, dass die fehlerhafte Einstellung ursächlich für die spätere Entlassung war) ja auch über den Ausgleich des Schadens durch fehlerhaft gezahlte Bezüge über mehr als 5 Jahre nachdenken,.
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